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Haftung nach CMR Be- und Entladung


Tinoscheck Geschrieben am 04 Juni 2009



Dabei seit
09 April 2008
15 Beiträge
Hallo Leute,

wir befinden uns gerade in Vorbereitung zur mündl. Abschlussprüfung für Sped. kaufleute.

Heute kam folgende Frage:
Spediteur im Selbsteintritt befördert nach CMR Recht.
Wer hat in diesem Fall für Be- und Entladung zu sorgen. Wir haben keine Regelung wie im HGB gefunden.

Wenn der Sped im Rahmen des erweiterten Beförderunsvertrages Be- und Entladung übernimmt haftet er dann nach ADSp im Umschlag mit 5€/ kg Roh. oder nach CMR mit 8,33 SZR/kg Roh.

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MagNet-99 Geschrieben am 04 Juni 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Tinocheck,

wenn er im CMR-Recht befördert, also International, dann kann der Spediteur nicht nach ADSp haften, sondern nur nach CMR. ADSp = Allgemeine DEUTSCHE Spediteurbedingungen ;-).

Das Be- und Entladen ist tatsächlich im CMR nicht geregelt. Das geht aber aus dem Incoterm im Kaufvertrag hervor.

Gruss
MagNet-99

Tinoscheck Geschrieben am 05 Juni 2009



Dabei seit
09 April 2008
15 Beiträge
Ja das mit dem transport ist ja klar.

Aber Be und Entladen zählt doch zum Umschlag oder.
Speditionsverträge gelten doch weltweit.
Außerdem gibt es nicht immer ein Incoterm.

MagNet-99 Geschrieben am 06 Juni 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Tinocheck,

ich verstehe nicht genau was Du meinst versuche es aber aus meiner Sicht nochmal aufzudröseln:

Was meinst Du mit Umschlag, wo nimmst Du das Wort jetzt her ?

Klar gibt es bei Internationalem Handelsgeschäft immer einen Incoterm zwischen Verkäufer und Käufer. Ob dieser in der Abwicklung in gleicher Form auch als 'Versandbedingung' im Versand ankommt ist die andere Frage.

Bei Incoterm DDU oder DDP hast Du z.B. meistens die Versandbedingung 'Frei Haus'. Dann hat lt. Incoterm der Verkäufer die Pflicht zu beladen und auch zu entladen beim Käufer. Das ist aber nach Handelsbrauch anders.

Wur hatten das Thema schon mehrfach im Forum. Siehe auch hier:
cargoforum.de/Forums/v...rauch.html
cargoforum.de/Forums/v...rauch.html
cargoforum.de/Forums/v...rauch.html

Gruss
MagNet-99

Günni Geschrieben am 06 Juni 2009



Dabei seit
15 Oktober 2007
41 Beiträge
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem spediteur um einen deutschen Spediteur handelt. Der Transport läuft ab Deutschland.

Da die CMR keine Be- und Entladevorschriften enthält, gilt hier imho nationales Recht, also § 412 HGB.

Die verwandte Incoterm kann dem Spediteur egal sein. Sie gilt nur im Vwertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer, so überhaupt eine Incoterm vereinbart wurde.

mfg


Günni

konstadinos Geschrieben am 14 Juni 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
@alle

CMR laest das Be-Entladen offen weil,
es nur das Verhaeltniss zwischen Versender und FF regelt.

Das Heist das es nicht das Recht Jaeglichen Landes bevormunden Kann wie sich ein "Kaufmann" oder Unternehmen dem FF zu Verhalten hat.

Zum einem weil der Kaufmann der in ein anderes Land Sitzt unter einen Anderen Recht Faelt als das Gueltige recht des Versenders.
Zum Anderen ist es die Pflicht des Jeweiligen Landes es zu regeln.

Also gilt das Recht des Jeweiligen Landes

Ich kenne auch kein Unternehmen auf der Welt das es Zulaest das ein Fahrer (sogar ohne Staplerschein) sich auf einen Stapler Setzt und Jedes Mogliche Regal beim Rangieren den Erdboden gleich macht.
Zahlt doch keine Versicherung.
Weder des Fahrers da der Stapler einen Anderen Gehoert, noch die Des Unternehmens weil sie es zugellasen hat das ein Fremnder ihren Stapler benuzt.
Ganz zu Schweigen wenn mit Kran entladen muss.

Ich kenne auch Kein INCOTERM das das Verhaeltniss FF und Versenders oder Empfaengers Regelt.
Nur des Versenders mit den Empfaenger und deren Rechte und Pflichten.
Auch keins das die Be und Entladepflicht Regelt, jedeglich das Bereitstellen zum Entladen.

Und bei den D Clauseln Geht die Gefahr zum Kaeufer ueber, sobald das Ladegeschirr Auf der Ware oder Einzelne Palette angeszt hat, wo dan auch die Haftung des FF Erlischt.

Haftung bleibt 8,33 SZR ganz Gleich ob es Direct Angefahren wird oder 80 mal Umgeschlagen wird.

Einzige Ausnahme ist wen das Verkehrmitel sich Aendert ohne das die Fracht umgeschlagen wird.Z.b. faehre oder Huckepach. Dann gilt die Haftungsgrenze die Fuer dieses Recht gelten.Aber nur fuer Diesen Zeitraum.
Zum beispiel Schiene 10 SZR u.s.w.

Gruss

Kosta

Tinoscheck Geschrieben am 15 Juni 2009



Dabei seit
09 April 2008
15 Beiträge
Ok. Ich präzisiere meine Frage.

Frachtführer fährt nach CMR.
Spedition vereinbart mit dem Kunden die Be- und Entladung(im Ausland) zu übernehmen.

Die Haftung des FF beginnt mit der Übernahme der Güter der Ablieferung.
Sped be und entlädt mit Kran im Auftrag des Kunden.

Wie haftet diese jetzt für den " Umschlag"

konstadinos Geschrieben am 16 Juni 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Hallo Tinoscheck.

Mein beitrag bezog sich auf die Regulaere be entlade pflicht.

Dieser Fall ist Aber vereinbarte Nebenpflicht des Befoerderungsvertrages.

Ich Erlaeutere das mit ein Beispiel.

Du Schliesst mit einen Spediteur so einen Sped.Vertrag.
Unbedingt Schriftlich Bestaetigen Lassen.
Ich wuerde mich nicht auf den Vermerk im CMR belassen da Vieleicht ein Anderer FF eingesetzt werden kann oder Selber ihm es Entgeht.
Sicher ist Sicher.
Man solte es in einem Seperaten Sped. Vertrag festlegen weil der CMR jegliche vereinbarungen die Nicht im CMR geregelt sind Nichtig macht, also unwirksam.

Er Haftet dir gegen Ueber Vom Ansetzen des Kranes auf den (z.b Rohre) bei der Beladung bis zum Abnehmen des Kranes bei der entladung.
vorausgeszt natuerlich das sie Heil am Boden sind und nicht von 2 Meter hoehe vom Kran gelassen werden :D

Hoechstgrenze ist vom ansetzen bei der beladung bis das abnehmen des Kranes auf dem LKW mit 5 euro/kg gemaess ADSp und Voll Gemaess HGB.
Und umgekehrt bei der Entladung.

Sobald die Rohre auf dem LKW sind, sind es die Bekante 8,33 SZR Auch dann wenn er gar nicht Lossgefahren ist.

Dies Gilt Auch fuers Ausland.
Denn es ist Ja eine Nebenpflicht eines Vertrages der mit CMR an sich nichts zu tun Hat aber nach Deutschen recht abgeschlossen worden ist und Beide in der BRD ansaessig sind oder wenn nicht, zumindest die ADSp Vereinbart worden sind.
Dies Gilt Auch fuer Jeglichen Arten von Be Entladungen wenn sie Vereinbart worden sind.

Ob er Nun einen FF einsetzt fuer die Befoerderung oder Andere Kranunternehmen einsetzt, und Wem er und wie Hoch er im Regress ziehen wird braucht - glaub ich zumindest- es dich nicht zu Kuemmern.

gruss

Kosta

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