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Mietfahrer Fahrdienstleistungen Mitteldeutschland


Winterfeuer Geschrieben am 28 Juni 2009



Dabei seit
12 Juni 2009
4 Beiträge
Plötzlich ruft Ihr Fahrer an, Hexenschuß, Zahnschmerzen oder Grippe, an eine Weiterfahrt nicht zu denken, es ist Freitag Mittag und LKW samt Ladung steht auf einem Parkplatz auf der A2 in Höhe Helmstedt,also weit entfernt vom Zielort Leipzig. Was nun? Oder Ihr LKW befindet sich ohne Fahrer in Kiel,ein Fahrer in Leipzig wäre verfügbar, aber wie ihn dahin bekommen? Oder Ihr Stammkunde ruft an, für 4 Tage wäre eine Umlagerung zu fahren, Sie würden gern annehmen,aber es fehlt am Fahrer?

Ich bin Berufskraftfahrer aus Leidenschaft, liebe schwere Fahrzeuge und löse gern professionell Transportprobleme.

Wegen Unterbezahlung (knapp 1.100€ mtl. bei 55 - 60 Std/Wo) habe ich tatsächlich meinen letzten Job gekündigt und bin auch immer noch der Meinung, das man als angestellter Fahrer doch leider nur ausgenommen wird. Aber ich habe immer wieder beobachtet das gerade kleinere und mittelständische Transportunternehmen aufgrund ihrer (verständlicherweise) dünnen Personaldecke immer wieder in eine unkoordinierte Hektik verfallen, wenn ein Fahrer auswfällt, Urlaub ansteht, Fahrer und Fahrzeug erst zusammen geführt werden müssen oder eine lukrative befristete Auftragsspitze nicht umgesetzt werden kann, einfach weil kurzfristig verfügbare flexible Fahrer fehlen.

Ich werde meine Dienste jetzt selbstständig als LKW - Fahrer und auch als "Shuttle - Service" für Fahrertransfers anbieten, einfach weil mir die Arbeit rund um schweres Gerät, Fracht etc. Spaß macht. Die Vorbereitungen laufen.

Da ich als Zuschauer schon eine ganze Weile in diesem Forum wirklich gute Eindrücke gewonnen habe, sowohl fachlich als auch persönlich (ihr wißt wovon ihr redet und seit auch alle (meist) offen und ehrlich zueinander), stelle ich hier jetzt einfach mal meine brennendsten Fragen:

1. Was genau erwartet Ihr, wenn ihr mich auf Eure Notfallrufnummernliste setzt? 24h erreichbar, absolute Zuverlässigkeit, Professionalität im Umgang mit Fahrzeug, Ladung, Office und Ladepersonal versteht sich von selbst, aber was darüber hinaus?

2. Welchen Tagessatz (im Mittel, Einzelfälle Verhandlungssache,klar) kann ich ansetzen, damit sowohl Ihr als Spediteure als auch ich noch einen gesunden Schnitt machen? -->LKW - Fahren natürlich meist preiswerter als Transfers da eigenes KFZ im Einsatz, d.h. je nach Strecke Treibstoff etc..

3. Welche Erfahrungen, die guten wie auch die schlechten, habt ihr mit derartigen Dienstleistern schon gemacht? Es ist für mich wichtig VORHER zu wissen welche Fehler z.B. schon gemacht wurden bzw was Euch als TU schon so alles passiert ist, was hat Euch gut gefallen, wie muß es laufen und worüber habt ihr euch schon mal richtig geärgert?

4. Eventuell macht Ihr genau das selbe was ich vorhabe? Also, wie ist es so als "freiberuflicher" LKW - Fahrer?

Das war jetzt ein richtig langer Post, allein schon mal fürs Lesen DANKE!Aber es sollte ja auch vollständig sein.

Ich warte schon gespannt auf eure Anregungen, Ratschläge und Erfahrungsberichte, damit meine Dienstleistung schnell und sauber bei Euch ankommt!

gruß winterfeuer

CARGOFORUM PARTNER

Carsten Geschrieben am 28 Juni 2009



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Winterfeuer wrote:

Da ich als Zuschauer schon eine ganze Weile in diesem Forum wirklich gute Eindrücke gewonnen habe, sowohl fachlich als auch persönlich (ihr wißt wovon ihr redet und seit auch alle (meist) offen und ehrlich zueinander), stelle ich hier jetzt einfach mal meine brennendsten Fragen:

Dann darf ich dich erst einmal herzlich willkommen heissen und wünsche dir für dein Vorhaben alles Gute. Mir würden sich als erstes grundlegende Fragen aufdrängen:

- Verdiene ich mit einer solchen Leistung mehr als mit einer "anständig" bezahlten Festanstellung? Nicht zu vergessen den eigenen Aufwand für Abrechnung, Steuer, Marketing, etc.

- Gibt es eine solche Dienstleistung und ein solches Angebot bereits?

- Reicht eine Person für eine solche Dienstleistung überhaupt? Denke mal das Kunden nicht mehr anrufen wenn du dem ersten absagst weil du schon im Einsatz bist.

- Welchen Radius um den eigenen Wohnort setzt du dir für deine Einsätze?

Vielleicht wohnst Du ja in einer Region wo Fahrer aufgrund der Gegebenheiten schlechter bezahlt werden, weil es vielleicht auch einen Überhang an Fahrern gibt. Denke mal das sich aufgrund des Angebots an Fahrern eine solche Dienstleistung nicht lohnen könnte. Das waren mal meine Gedanken.

Ansonsten findest du bei den regionalen IHK wirklich kompetente Existenzgründerberater die sich auch Zeit für dich nehmen.

Winterfeuer Geschrieben am 29 Juni 2009



Dabei seit
12 Juni 2009
4 Beiträge
Hallo Carsten,

Danke dir für die schnelle Antwort!

Zitieren::
- Verdiene ich mit einer solchen Leistung mehr als mit einer "anständig" bezahlten Festanstellung? Nicht zu vergessen den eigenen Aufwand für Abrechnung, Steuer, Marketing, etc.
Da ich noch ein weiteres Standbein habe, welches aber hauptsächlich administrativen Aufwand erfordert und weniger zeitintensiv ist als ursprünglich gedacht, ist es auch nicht mein Ziel die Höhe eines Festgehaltes zu erreichen. Was aber durchaus absehbar ist das sich das Verhältnis von geleisteter Arbeit und Bezahlung erheblich verbessert. In einer Festanstellung ist es mir häufig passiert das Mehrarbeit nicht vergütet wurde.Grundgehalt-->fertig. Eine Steuererklärung muß ich sowieso machen lassen, und Marketing, naja am Anfang werde ich mich den Unternehmern der Region persönlich vorstellen.

Und so auch den Bedarf ermitteln.

Zitieren::
- Gibt es eine solche Dienstleistung und ein solches Angebot bereits?

Auch das werde ich bei den Unternehmern erfahren, wenn ich mit denen in Kontakt trete. Mietfahreragenturen gibt es sogar im Internet, evtl. ist da Kooperation sinnvoll.

Zitieren::
- Reicht eine Person für eine solche Dienstleistung überhaupt? Denke mal das Kunden nicht mehr anrufen wenn du dem ersten absagst weil du schon im Einsatz bist.

Darüber zerbrech ich mir auch schon den Kopf, und werde es erst mal auf die Seite tun, wichtiger ist es ja erst mal Kunden zu gewinnen und Aufträge zu erhalten, anfänglich.

Zitieren::
- Welchen Radius um den eigenen Wohnort setzt du dir für deine Einsätze?

Meine Zielgruppe sind schwerpunktmäßig Unternehmer aus der Näheren Umgebung, die Destinationen ergeben sich ja aus den Erteilten Aufträgen. Natürlich wird es billiger im Notfall einen Fahrer nach Südspanien zu fliegen ;-)

Ich werde jetzt doch mal Kontakt mit der IHK aufnehmen, meine eigenen Recherchen zu Versicherungen und ähnlichem laufen gerade ins Leere.

Schöne Anhaltspunkte und Denkanstöße waren das, ich hoffe es melden sich noch mehr Nutzer.
Grüße aus Krostitz

Embe64 Geschrieben am 02 Dezember 2009



Dabei seit
02 Dezember 2009
1 Beiträge
Hallo, ich mache das seit jetzt etwa vier jahren und meine erfahrungen in dieser zeit sind sehr unterschiedlich.
damals angefangen war ich schnell nach etwa 50 werbeschreiben an die speditionen in der näheren umgebung ausgebucht. doch leider mußte ich feststellen, dass die zahlungsmoral nicht gerade die beste ist. zeitweise mußte ich 3-4 monate warten, bis die zahlungen nach mehrmaligen mahnungen beglichen wurden sind.
folglich muß man die zahlungsbedingungen von vorn herein festlegen und knall hart,auch wenn es schwer fehlt, durchziehen. heißt: eine woche arbeiten und dann die rechnung verschicken. sollte diese nicht innerhalb der nächsten 10 tage beglichen werden arbeit niederlegen,doch vorher bescheid sagen, dass du erst wieder nach rechnungsbegleichung zur verfügung stehst. schießlich bist du nur ein kleines unternehmen, welches das geld nötig hat.

Kundenbetreuung: Das darfst du auf keinen fall vernachlässigen. wenn du zu lange bei einem kunden bist vergessen dich die anderen und rufen nicht mehr an. läuft dann dein auftrag aus stehst du meist ohne da, weil sich die anderen schon anders bedient haben. das problem bewältigst du, wenn du jemanden in der hinterhand hast, beispielsweise einen rentner. selbst wenn du daran nichts verdienen solltest geht dir der kunde nicht verloren.
wichtig in der kundenbetreuung ist es auch, dass du die potenziellen kunden anrufst und dich in erinnerung bringst. immer mal wieder nachfragen ob arbeit an steht. am besten persönlich vorbeischauen und eine visitenkarte hinterlegen.

preisgestaltung: bedenke dabei, das die berufsgenossenschaft, die ihk, private krankenkasse, versicherungen (betriebliche haftpflicht und rechtsschutz, transportvers. brauchst du nicht), zeit ohne auftrag, urlaub und krankheit, in der kalkulation nicht fehlen darf.
bei den anfahrtskosten halte ich das so, das ich keine berechne, wenn die fahrtstrecke unter 30km liegt.
ich rechne stundenweise ab. sei dabei nicht so genau. beispielsweise ziehst du ne viertelstunde oder halbe stunde ab und schreibst das mit auf die abrechnung,z.b. 1 std. rechnungsfrei wegen überzogener pausenzeit. das muß nicht stimmen, doch vermeidet lästige nachfragen und genaues nachrechnen der rechnungen und macht einen guten ehrlichen eindruck.

doch das aller wichtigste ist: macht dich nicht abhängig von einem kunden, sonst stehst du eines tages mal ohne auftrag da.

denke bei der einstellung eines ersatzmann/frau auch daran, dass du bei einsatz dieser person eine gewerbliche arbeitnehmerüberlassung betreibst, die separate genehmigungen braucht und sehr teuer ist. doch die richtlinien haben sich auch ein wenig geändert. da bin ich nicht auf den laufenden stand.

ab und an muß du dich auch über die gesetzlichen bestimmungen bewegen. also seh zu, das du fahrzeuge mit fahrerkarte fährst und auch welche mit der alten diagrammscheibe. wenn du nur auf fahrerkarte fähst und die zeiten 100% ig einhälst verlierst du unter umständen kunden, weil du dich ja möglichst sofort einsetzen wollen.

alles im allem: es ist ein hartes brot für ein paar euro mehr und viele sorgenfalten und wenn du tatsächlich in geldsorgen kommst, weil du deinem geld hinterher läufst, dann werden dir nur freunde und verwandte weiterhelfen, doch bestimmt keine bank oder sparkasse.

ich hoffe, das ich dir ein paar wenige antworten geben konnte.
embe

SCANDIAparts Geschrieben am 12 Februar 2010



Dabei seit
12 Februar 2010
1 Beiträge
Hallo...

Ich bin ebenfalls selbstständig im Groß und Einzelhandel mit LKW Zubehör.
Nebenbei möchte ich, nachdem ich viele Anfragen von Kunden und früheren Kontakten auf eine aushilfsweise Tätigkeit als Fahrer habe, auf eigene Rechnung fahren.

Was muß ich beachten. Gesetzliche Bestimmungen, Genehmigung bzw. Gewerbeanmeldung ändern ???

Vielen Dank....

LongSilver Geschrieben am 03 März 2010



Dabei seit
03 März 2010
2 Beiträge
Alle die sich als Selbstfahrenden Unternehmer Selbstständig machen wollen, sollen es doch bitte beachten das es in der Rechtsprechung keine Selbstständigen Fahrer ohne ein eigenes Fahrzeug gibt. Der Gewerbliche Güterkraftverkehr über 3,5t ist erlaubnispflichtig im Sinne GüKG.Das heißt wer als Mietfahrer-Selbstständiger Fahrer im Güterkraftverkehr über 3,5 t tätig werden, müssen folgende Berufszugangsverordnung zum GüKG erfüllt werden
1. der Unternehmer und für die Führung bestellte Person "zuverlässig sind"
- dazu muss ein Auszug aus dem Verkehrzentralregister in Flensburg,
- Auszug Gewerbezentralregister
- persönliches Polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden

2.Finazielle Leistungsfähígkeit, das heißt min.9000 Euro für erste Fahrzeug und für jedes weitere auch Anhänger zählen dazu 5000 Euro nachweisen.

3. Die Fachliche Eignung muß nachgewiesen werden.
z.B durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Speditionskaufmann
-Studium Verkehrsfachwirt
-5 jährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftunternehmen, darf nicht länger als 2 Jahre zurück liegen

-oder durch ablegen einer Sachfachkundeprüfung bei der IHK

Erst dann kann man die Erlaubnis( gültig innerhalb Deutschlands) oder die EU-Lizenz (gültig für beförderungen innerhalb von EU-und EWR Staaten beantragen.
Zu dem muß man ein eigenes Fahrzeug kaufen, mieten oder leasen.!!
Ansonsten erkennen die Sozialversicherungsträger die Tätigkeit nicht als Selbstständigkeit an und man wird der Scheinselbstständigkeit beschuldigt.
Auch wenn es sich um mehrere Auftraggeber handeln sollte. Die Auftraggeber müssen dann alle Sozialleistungen bis zu 4 Jahre Rückwirkend nachzahlen und müssen mit Hohen Geldbußen rechnen.

LongSilver Geschrieben am 03 März 2010



Dabei seit
03 März 2010
2 Beiträge
Hier ein Auzug von der IHK Aachen zu Rechtlichen Lage.
www.aachen.ihk.de/de/v...pa_019.pdf
3
SELBSTSTÄNDIGE KRAFTFAHRER OHNE EIGENE FAHRZEUGE
Personalengpässe durch Urlaub und Krankheit sind ein ständiges Problem jedes
Unternehmers und müssen durch eine Personalreserve oder Aushilfskräfte kompensiert
werden. Ein Weg, den Verkehrsunternehmer mit Vorsicht beschreiten sollten, ist einen
„Selbstständigen Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug“ einzusetzen.
Von Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen werden derart eingesetzte Kraftfahrer
ausnahmslos wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer behandelt, für die
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen (sog. ScheinSelbstständige). Diese
Rechtsauffassung der Sozialversicherungsträger ist durch zwei inzwischen rechtskräftige
Entscheidungen von Landessozialgerichten bestätigt worden. Die Begründung liegt darin,
dass der angeblich Selbstständige Kraftfahrer in diesen Fällen in die Betriebsorganisation
des Verkehrsunternehmens eingebunden ist, damit eine persönliche Abhängigkeit
hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung besteht und er kein eigenes
betriebliches Risiko trägt. An dieser sozialrechtlichen Bewertung ändert sich auch dann
nichts, wenn das zuständige Gewerbeamt eine entsprechende Gewerbeanmeldung ohne
Einwände entgegennimmt und auch das Finanzamt diesen „Selbstständigen Kraftfahrer“ zur
Einkommensteuer aus Gewerbebetrieb veranlagt!
Wird ein solches Beschäftigungsverhältnis bei einer Betriebsprüfung festgestellt,
können vom Auftraggeber die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der
Sozialversicherungsbeiträge vier Jahre rückwirkend eingefordert werden. Dies kann
auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn ein Betrug zu Lasten der
Sozialversicherungsträger festgestellt wird.
ABHÄNGIGE BESCHÄFTIGUNG ODER SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT?
Die Sozialversicherungsträger haben in einem „Katalog bestimmter Berufsgruppen zur
Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständiger Tätigkeit“
folgende Kriterien festgelegt:
1. Güterbeförderung
Frachtführer/Unterfrachtführer:
„Es ist davon auszugehen, dass Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff HGB dann ein
Selbstständiges Gewerbe ausüben, wenn sie beim Transport ein eigenes Fahrzeug
einsetzen und für die Durchführung ihres Gewerbes eine Erlaubnis nach § 3
Güterkraftverkehrsgesetz oder die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 der Verordnung
(EWG) 881/92 besitzen. Dies gilt auch dann, wenn sie als Einzelperson ohne weitere
Mitarbeiter nur für ein Unternehmen tätig sind und dabei die Farben oder ein „Logo“
dieses Unternehmens nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihnen weder Dauer
noch Beginn und Ende der Arbeitszeit vorgeschrieben wird und sie die – nicht nur
theoretische – Möglichkeit haben, Transporte auch für weitere eigene Kunden auf
eigenen Rechnung durchzuführen. Ob sie diese Möglichkeit tatsächlich nutzen, ist nicht
entscheidend.

Winterfeuer Geschrieben am 07 April 2010



Dabei seit
12 Juni 2009
4 Beiträge
Also erst einmal danke für den Berg an Information hier! Besonders an Longsilver(fachlisch nor) und Embe64(Erfahrung!). Ich bin natürlich den "üblichen Weg gegangen und hab erst mal losgelegt, um zu sehen was so passiert. 2 Kunden momentan, ausgebucht. Zahlungsmoral gut. Ein Glück. Nun werd ich mich mal um die "Hintergrunddinge" wie Versicherungen und Genehmigungen kümmern. Bin Erkenntnistechnisch auch schon soweit gekommen, das mit mir als ein-Mann-Betrieb kein großer Rubel zu rollen ist :-( also mittelfristig ein Richtungswechsel her muß, um die Sache gewinnbringend zu erweitern. Da grübel ich aber noch.

Bob2263 Geschrieben am 08 Mai 2010



Dabei seit
08 Mai 2010
1 Beiträge
So wie LongSilver das geschrieben hat, kenne ich das auch. Du bist in jedem Falle eine eigener Fuhrbetrieb mit allen Pflichten nach GüKG. Allerdings, wenn du mehrere Auftraggeber hast, ist es keine Schein-Selbsständigkeit. Bei der Anmeldung zum GüKG gibst du irgend einen Miet-LKW an. Schliesslich kann Dir keiner verbieten, nur mit Mietfahrzeugen zu fahren. Wenn du nach einer bestimmten Zeit keine Mehrwersteuer mehr abführst, betrachtet Dich das Finanzamt nicht mehr als Selbstständig und mach eine Mitteilung an die GüKG-Behörde (hier in Berlin das LaBo). Die teilen Dir dann mit, dass du die Urkunde zurückgeben musst.

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