Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 66 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.747.219 Seitenaufrufe in 2022



Maschine steht auf Palette über - Transportschaden


Erog Geschrieben am 02 Juli 2009



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
wir hatten folgenden Fall:
eine Maschine, die wir bei einem Maschinenhändler gekauft hatten, mußte zum Umtausch gegen ein stärkeres Modell zurückgegeben werden. Diese Maschine wurde von uns auf die Originalpalette des Maschinenhändler verpackt.
Es ragten jedoch Maschinenteile (Pumpe, div. Schläuche) über die Palette darüberhinaus.
Die Maschine war mit 2 Zurrgürten auf der Palette gesichert. Gesamtgewicht war 900 kg. Zusätzlich war alles mit mehreren Lagen Stretchfolie (inkl. der überragenden Teile) umwickelt.
Nun kam es zu Schadensfall und die Maschine wurde von unserem Spediteur beschädigt beim Maschinenhändler angeliefert.

Lt. mündlicher Gutachteraussage (Bericht liegt noch nicht vor) war eine mangelhafte Verpackung die Ursache des Schadens.

Wie seht Ihr diese Aussage?

Ich bin der Meinung, dass die Ursache darin lag, dass der Spediteur weitere Packstücke gegen Heranrücken nicht ausreichend in seinem LKW gesichert hat oder unsere Palette nicht ausreichend gegen Kontakt mit Bordwand gesichert hat! Was meint Ihr?

CARGOFORUM PARTNER

Lufti Geschrieben am 02 Juli 2009



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo Erog,

ungenügende Verpackung (wie vom Gutachter beschrieben) ist die Schuld des Herstellers/Versenders.
Der Spediteur wird vermutlich genau so argumentieren und die Schuld von sich weisen.

Dazu verweise ich mal auf §411 HGB:

§ 411
Verpackung. Kennzeichnung

Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und daß auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen

Der Hersteller hätte wissen müssen, dass empfindliche Maschinenteile überstehen. Hat er weder euch noch den Spediteur darauf hin gewiesen sehe ich die Schuld klar beim Versender.


Grüsse

Lufti

Tim_S. Geschrieben am 02 Juli 2009



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Tag Erog,

wer ist denn Auftraggeber des Sachverständigen (der Versicherer des Spediteurs?)? Wer ist der SV? Welcher Makler/Assekuradeur tritt denn für den Versicherer des Spediteurs auf (oder schreibt direkt der Versicherer)?

Ist auf der Spediteursrechnung eine Warentransportversicherung mit Abgerechnet (TVSPlus oder ähnliches)?

Welche Hinweise zum Gut und der Verpackung (als unverpackt angekündigt?) und zur Beförderungsart (Direkttransport? Umladeverbot?) wurden bei Auftragserteilung gegeben?

Wäre der Schaden nicht auch bei besserer Verpackung genauso eingetreten?

Hat der Spediteur den Schadensverlauf und seine Vorkehrungen gegen Schäden haarklein dargelegt und unter Beweis gestellt (sonst 435 HGB/29 CMR)?

Die Sache ist m. E. noch gänzlich offen.

Gruß

msniehotta Geschrieben am 04 Juli 2009



Dabei seit
21 Juli 2008
78 Beiträge
Hallo Erog,

da Ihr in diesem Fall der Versender seit habt Ihr m.E. ein Problem. Wie Lufti bereits richtig erkannt hat, hätte Ihr die Maschine für den Transport geeignet verpacken müssen. Dies schließt die Nutzung eines geeignten Ladehilfsmittel ein. Da die Palette, die Ihr benutzt habt aber zu klein war habt Ihr eine mögliche Beschädigung am Gut biligend im kauf genommen.

Um den $411 HGB etwas verständlicher zu machen:

Das Gut ist vom Verlader so zu verpacken das eine Beschädigung durch den normalen Transport und dem dazugehörigem Handling ausgeschlossen ist.

Zum Beispiel:
Ladehilfsmittel sind so groß zu wählen das nichts übersteht.
Ein Kantenchutz für die Ladungssicherung anbringen.

Erog Geschrieben am 06 Juli 2009



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
zu Tim_S.:
der Auftraggeber des Sachverständigen war der Spediteur.
Die Sendung war wie gewöhnlich versichert. Warenwert war sogar höher als der Maschinenwert!
Besondere Hinweise haben wir keine gegeben.
Seitens der Spedition haben wir auch keinen Schadensverlauf beschrieben bekommen, lediglich, dass ein Schaden eingetreten ist. Wir werden hier ev. nachhaken müssen.

Tim_S. Geschrieben am 07 Juli 2009



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Tag Erog,
vorgerichtliche Parteigutachten sind im Prozess nicht als Gutachten bindend. Parteigutachter haben bekanntermaßen immer auch eine Tendenz zum Auftraggeber. Der Auftraggeber war hier vermutlich der Makler/Assekuradeur oder Versicherer des Sped.

Wenn Ihr für dieses Gut eine Transportversicherung über den Spediteur abgeschlossen habt, dann gilt für den Anspruch aus dem Versicherungsvertrag der Haftungsausschluss wegen Verpackungsmängeln nur eingeschränkt.

Wenn der Sped den Hergang nicht aufklärt, wird er sehr wahrscheinlich gem. § 435 HGB bzw. Art. 29 CMR qualifiziert haften und kann sich auf Beschränkungen ohnehin nicht berufen.

Es sieht eigentlich ganz gut für Euch aus.

Grüße

Erog Geschrieben am 07 August 2009



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
Gestern kam das Gutachten und die Beurteilung der Versicherung:

"unzureichend verpackt" - keine Kostenerstattung!

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich