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HGB / ADSP - Teil- und Komplettladungen


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bibilein Geschrieben am 13 Juli 2009



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13 Juli 2009
20 Beiträge
Ich habe eine Frage, sicher könnt ihr mir hier helfen:

Welches Recht zählt im innerdeutschen Teil- und Komplettladungsbereich?
ADSP oder CMR wenn die Ware nicht auf dem Umschlagslager beschädigt wurde?
Gab es da nicht einen Unterschied? Sorry, Schule liegt viele, viele Jahre zurück und es hat sich so viel geändert in der letzten Zeit!
Ich bin für jede Antwort dankbar!

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Lufti Geschrieben am 13 Juli 2009



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Hallo,

HGB/ADSP = National
CMR = International



Hilft dir das weiter?

Grüsse

Lufti

bibilein Geschrieben am 13 Juli 2009



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13 Juli 2009
20 Beiträge
nicht ganz. Es dürfen ja ausländische Unternehmer trotzdem innerdeutsche Transporte durchführen (Kabotage).
Deshalb dachte ich, dass im Komplettladungsbereich IMMER HGB-Haftung gilt bei Verlust/Beschädigung?

Guido04 Geschrieben am 13 Juli 2009



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143 Beiträge
Verlust und Beschädigung ist ja bei HGB/ADSP und CMR gleich:

8,33 SZR

Und wenn ein außländischer Frachtführer einen innerdeutschen Transport macht, dann ist die Rechtgrundlage nicht CMR.

Grüßle, Guido

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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13 Juli 2009
20 Beiträge
und wann kommen dann die 5€ je Kilo zum Tragen? Beim umschlag?

Guido04 Geschrieben am 14 Juli 2009



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29 Oktober 2008
143 Beiträge
bibilein wrote:
und wann kommen dann die 5€ je Kilo zum Tragen? Beim umschlag?

Hallo Bibilein,

Haftung nach ADSP

5€ kg/Rohgewicht bei Umschlag und Transportbedingter Lagerung

Grüßle, Guido

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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13 Juli 2009
20 Beiträge
gibt es einen hilfreichen und übersichtlichen link dazu? Mein Chef will mir das nicht glauben und ich finde diese beiden Punkte nie im Vergleich.
Er ist überzeugt, dass IMMER nur nach AdsP gehaftet wird. Das wäre ja fatal. wir sind Verzichtskunde und erhalten immer nur 5,00 €, je Kilo, womit wir MEISTENS auch auskommen, aber nicht immer. Das heißt, der Spediteur muss (vielleicht durch scanbelege) nachweisen, dass das Gut beim Umschlag beschädigt wurde sonst gilt HGB also 8,33 SZR?

DeadPan Geschrieben am 14 Juli 2009



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Hallo bibilein,

als Frachtführer beim Transport wird nach HGB mit 8,33 SZR/Kg gehaftet.

Bei Umschlag, Sammelgut und Lagerung haftet der Spediteur nicht mehr als Frachtführer, sondern haftet nach ADSp mit 5€/KG, bei Kumulschäden (mehrere Schadensansprüche aufgrund eines Schadenfalles) jedoch höchstens 2€ Mio./Schadensfall.

Heisst: wird das Gut während der Obhut (Transport) des Spediteurs beschädigt oder verloren haftet er mit 8,33SZR/KG (aktuelle SZR kann man dem Internet entnehmen),
ADSp tritt eigentlich nur bei reinen Lagergeschäften (hierbei auch der Umschlag bei Ein-und Auslagerung) und Sammelgutverkehren in Kraft.

PS: Müsste HGB §467 und ADSp 23.1 sein, bei dem HGB Artikel bin ich mir allerdings nicht sicher.

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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20 Beiträge
o.k. also:

wenn die Ware im Sammelgut, z.b. auf dem Weg vom Absenderdepot zum Hub beschädigt wird. Also Beladescan o.k. Entladescan Hub schlecht - was bekommt dann der Auftraggeber? ADSP oder HGB?

Eine Direktfahrt (Teil- oder Komplettladung) wäre ja kein sammelgut. Hier kommt dann immer HGB zum Tragen?

(sorry, dass ich mich so anstelle :oops: )

Andi081080 Geschrieben am 14 Juli 2009



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Ganz so ist es nicht wie Dead Pan geschrieben hat.
Wenn der Transportauftrag von A nach B lautet und der Frachtführer aufgrund von z.b. Kostengründe die Ware über Lager nimmt oder umladet und hier ein Schaden passiert (d.h. seinen Auftrag nach B zu liefern noch nicht erfüllt hat haftet er nach CMR mit 8,33 SZR. Dasselbe gilt natürlich für einen Sammelgutsped.

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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also lag ich mit meiner letzten Theorie richtig?

Andi081080 Geschrieben am 14 Juli 2009



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Beim Sammelgut bin ich mir nicht ganz sicher wie deutsches Recht ist, aber nehme mal an, dass es mit österreichischem ziemlich ident ist.

D.h., in AT haben wir folgende Rechtsprechung. Wenn eine Spedition zu fixen Kosten, durch Selbsteintritt oder als Sammelspediteur auftritt haftet er wie ein Frachtführer (CIM, WA ...), in unserem Fall CMR/HGB.
Für jedes Schadensereignis welches beim Transport von A nach B auftritt gilt international CMR bzw. HGB (innerdeutsch). Die CMR gestatten ausdrücklich Umladungen etc. (z.B. auch Sammelgut) sehen allerdings das Zwischenlager als Teil der Transportstrecke an und daher gelten die 8,33 SZR.
Zur einfacheren Erklärung: Der Kunde hat den Vertrag ja auch von A nach B abgeschlossen und nicht über Lager C und ev. sogar D, daher ist der Frachtführer in seiner Obhutszeit also bis Auslieferung nach B gem. CMR haftbar. Da ein Sammelgutsped. immer als Frachtführer haftet muss dieser auch bis Auslieferung B haften. Dasselbe gilt wenn der Sped. zu fixen Kosten (was zumindest in AT zu 99,99% üblich ist) oder durch Selbsteintritt arbeitet.

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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HGB §467 - hier geht es um die reine Lagerhaltung, wenn ich das richtig sehe und ADSP liest sich - für mich - so, als käme diese Haftung immer in Betracht

Andi081080 Geschrieben am 14 Juli 2009



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Es würde jetzt meinen zeitlichen Rahmen sprengen alles genau zu erklären, aber schau dir mal folgende Punkte an: § 460 HGB, § 407 HGB, § 428 und § 425.

§467 hat bestand wenn es sich um ein Lagergeschäft handel = Hauptteil des Geschäftes.

Die Umladung erfolgt bei Sammelgut aus Kostengründen und handelt sich nicht um ein Lagergeschäft und gibt es auch keinen Lagervertrag - siehe Punkt 1.

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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@andi: o.k. dann kommen die 5,00 € ja so gut wie nie zum Tragen oder? Ich bin total vewirrt!!!

Beispiel: Ich übergebe an unseren Spediteur 2 paletten sammelgut. Wir sitzen in Nürnberg, der Spediteur auch, die Lieferung geht nach Rosenheim, der Sped. sitzt in München.
Auf dem Weg von Nürnberg (Depot) nach München (Depot) wird die Ware beschädigt. Beladescan: RQ, Entladescan: Beschädigung

Was gilt? HGB oder ADSP?

2. Beispiel:
Gleiche Sendung, nur: Entladescan München RQ und Beladescan Nahverkehr Beschädigung?
HGB oder ADSP?

3. Was wenn diese zwei Paletten direkt verladen werden?

4. was bei einem verdeckten Schaden?

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