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Frage zu ADSP
mop_76 |
Geschrieben am 15 Mai 2007
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Dabei seit 06 Mai 2007 52 Beiträge
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Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme
von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt
auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen
wäre, höchstens auf einen Betrag von € 100.000 je Schadenfall. Die §§ 431
Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt.
Was gibt es denn für andere Schadensarten als Güterschäden? Bräuchte da mal eure Hilfe
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michaelm |
Geschrieben am 15 Mai 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Vermögensschäden, d. h. zu unterscheiden sind
"reine Vermögensschäden", hier ist der Betroffene in seinem Vermögen beschädigt. Z. B. liefert ein Spediteur nicht rechtzeitig wichtige Ersatzteile und das Unternehmen erleidet dadurch Produktionsausfall. Das Gut an sich ist nicht betroffen.
Weiter der Güterfolgeschaden, hier ist das Gut beschädigt und ein Vermögensschaden ist die Folge. Z. B. Sendung ist beschädigt und nicht mehr brauchbar, dadurch Produktionsausfall.
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DeadPan |
Geschrieben am 22 Juli 2009
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Dabei seit 18 Mai 2009 55 Beiträge
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Um das nochmals kurz aufzugreifen - für Güterfolgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Nur für den reinen Güterschaden.
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Besserwisser |
Geschrieben am 31 Juli 2009
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Dabei seit 29 Mai 2009 13 Beiträge
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Hallo,
Güterschaden = kaputt, defekt oder weg
Vermögensschaden = Ware unbeschädigt aber z.B. zu spät angeliefert und Produktionsstillstand, oder Anlieferung nach der Messe
Güterfolgeschaden = Infolge eines Verlustes oder Beschädigung an den Gütern entsteht ein zusätzlicher finanzieller Schaden (z. B. Produktionsausfall).
Gruss und schönes Wo'ende
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