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LKW beschädigt - Wer haftet?


manumanu Geschrieben am 03 August 2009



Dabei seit
03 August 2009
1 Beiträge
Hallo zusammen.....

folgender Fall:

Ein Selbstständiger Transportunternehmer wurde für einen Transport mit dem LKW des Auftraggebers eingekauft.

Bei der Anlieferstelle war der Hof sehr knapp bemessen für das Wenden mit einem Brückenfahrzeug und ein Granitfelsen stand im "WEG" (als Grundstücksbegrenzung).

Versehentlich und weil kein Einweiser vor Ort war, wurde hier der rote Luftschlauch beschädigt beim wenden. Besser gesagt die Halterung des roten LS.

Der Unternehmer hat dies sogleich telefonisch dem Disponenten des Auftraggebers gemeldet. Dieser sagte: "Problem dort ist bekannt, passiert dort nicht zum ersten mal. Kosten tragen wir."

Reparaturservice kam und es wurde gerichtet.

Passiert am 9 Februar 2009.

Unternehmer hatte anschliessend noch regelmäßig Aufträge vom Auftraggeber, mit dessen und mit eigenem Fzg.

Jetzt Ende Juli wurde dem Unternehmer die Reparaturrechnung von seiner an den Auftraggeber gestellten Rechnung abgezogen. Ohne Absprache, ohne sein Wissen.

Er hat nachgefragt, warum Rechnung nicht voll beglichen und bekam als Antwort ein Schreiben mit der Reparaturrechnung im Anhang und dass hier verrechnet wurde.

Nun die Frage:

Nach §278 BGB steht dort wer einen Gehilfen oder Subunternehmer statt seiner mit der Erfüllung eines Vertrages beauftragt, haftet für dessen Verschulden wie für eigenes.

Es geht hier nicht um die knapp 340€, aber es geht zum einen darum, dass man vorher wenigstens mal Bescheid gibt. Zum anderen, dass man dies nicht einfach von einer Rechnung abzieht, sondern dem Unternehmer den Schaden separat in Rechnung stellt, damit dieser die Möglichkeit hat sich zu entscheiden WIE er dies begleichen möchte. (Bar, Versicherung etc) und dann noch darum, warum man eine Reparaturrechnung, welche der Auftraggeber am 11.02.09 von der Werkstatt erhält, erst im Juli abzieht, ohne Kommentar, ohne Absprache.

Wie ist hier die rechtliche Geschichte?

Trägt dies nicht der Auftraggeber? Der Schaden hätte vermieden werden können, wenn vorab das bekannte Problem mit dem Platz dort erwähnt gewesen wäre, bzw. man darauf hingewiesen hätte, oder ein Einweiser vor Ort gewesen wäre.

Ist diese Art des Auftraggebers rechtens-Abzug von einer Rechnung so ohne alles. Trotz dessen, das unter der Rechnung des Unternehmers steht: Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von bla bla bla zu begleichen????

Vielen Dank

LG

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Guido04 Geschrieben am 03 August 2009



Dabei seit
29 Oktober 2008
143 Beiträge
Hallo,

dass abziehen der Rechnnung macht ja die Buchhaltung. Solche Sachen werden turnusgemäß Verrechnet. Das halbe Jahr geht das m. E. voll in Ordnung. Seid froh, dass die Reparatur vorgestreckt wurde.

Zum Schaden am Lkw selber:

Als Lkw- Fahrer schaue ich mir zuerst den Hof an, in den ich reinfahre. Ist er zu eng zum Wenden, bleibe ich draußen stehen und lasse den Stapler rauskommen. Da hilft auch kein Einweiser etwas, denn durch den wird der Hof auch nicht größer.

Ich habe das früher, als ich noch selber mit einem 40 Tonner unterwegs, immer so gehandhabt. Hof oder Firma zu eng, fahr ich nicht rein. Dann passiert auch nichts und niemend muss sich wegen irgendwelcher Schäden rumärgern.

Der Aussage des Disponenten ,,Das ist da schon öfter passiert, das ist bekannt", darf man so keine Achtung schenken. Wenn es hart auf hart kommt, ist der Kutscher bei solchen Sachen immer der Dumme. Er hat ja schlussendlich am Lenkrad gesessen.

Grüßle, Guido

trailerman Geschrieben am 03 August 2009



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
Moin.

Genau so, wie es Guido04 beschrieben hat, isses. Zum Beispiel: 2 x 20 ft Container auf dem Chassis, vorderes mit den Türen nach vorn - logisch. Verlader verlangt, das Teil muss an die Rampe. Auf die Frage, ob die Rampen-Gummischleusen es aushalten, wenn eine Stahlbox von der Seite einschert, heißt es: Logisch: da standen schon viel größere Containerchassis drin. O.k. Verbindungsschläuche ab, Maschine im 110 Grad-Winkel drangedengelt, beim seitlichen Andocken der Box fällt das Gummigedödel der Rampe ab. Riesentheater. Ergebnis: da wurde noch nie ein Zwanziger von vorn angedockt. War die Filiale der Firma in Nürnberg, die in Transporteurskreisen mit zwei Buchstaben und dann ....henker bezeichnet wird. Deswegen will ja kein Lkw-Fahrer einen Speditionskaufmann auf der Rampe sehen ... es gibt nur Unglück ; -))

gruß f

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