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Wer trägt Kosten für Sicherheitsschuhe?


Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?


Christian1 Geschrieben am 26 März 2009



Dabei seit
26 März 2009
15 Beiträge
Liebe Chatmitglieder,

ich bin auf folgende Frage gestoßen:
- Hat der Arbeitgeber die Pflicht, dass er seinen Angestellten/Azubis für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Sicherheitsschuhe kostenlos bereit stellt?
- Wenn ja, in welchem § und in welchem Gesetz bzw. Verordnung ist dies geregelt?

Würde mich über jede Rückantwort sehr freuen!!

Vorab ganz herzlichen Dank für jeden Hinweis!!!

Gruß Christian

CARGOFORUM PARTNER

cowboy79 Geschrieben am 26 März 2009



Dabei seit
18 Februar 2009
15 Beiträge
Hallo Christian,
der AG ist nicht verpflichtet dir " kostenlos " Arbeitsschuhe zur Verfügung zu stellen.
Er muss dir lediglich einen gewissen Anteil vom Kaufpreis zurück zahlen, meiner Kenntnis nach sind dies max. 22,- € / je Paar.

Unsere Gewerblichen Mitarbeiter kaufen diese z. B. bei Aldi für 24,99 € und bekommen den o. g. Satz, gegen Vorlage der Kaufquittung zurück erstattet.
Da aber jedes Unternehmen andere Anforderungen bzgl. Arbeitskleidung hat, fallen die Preise auch ganz unterschiedlich aus.
Also am besten mal mit deinem Chef sprechen.

Grüße aus Bremen

Lagerfeuer Geschrieben am 07 August 2009



Dabei seit
06 August 2009
31 Beiträge
Hallo, das ist so meines Wissens nach nicht ganz richtig.

§3 ArbSchG, Abs.1-2.3
Zitat: Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetzt darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Kosten für PSA (Persönliche Schutzausrüstung) müssen zu 100% vom Arbeitgeber getragen werden.

Das heißt allerdings nicht, das er jeden Betrag erstatten muss, es reicht, wenn er die benötigte PSA kostenlos zur verfügung stellt.

mfg
Konstantin

Mehtos Geschrieben am 14 August 2009



Dabei seit
31 August 2007
95 Beiträge
Ich bin mir nicht sicher das der arbeitgeber die schuhe bezahlen muss....

weiss es jemand ganz genau ??

Mehtos

Lagerfeuer Geschrieben am 18 August 2009



Dabei seit
06 August 2009
31 Beiträge
Ja, muss er.

ALLE PSA muss vom Arbeitgeber gestellt/bezahlt werden, also auch Ohrstöpsel, Atemschutz, Handschuhe, Helme, Sicherheitsschuhe, Strahlenschutzanzüge, Hitzeschutzanzüge, Schweißerbrillen, bla bla bla....


Nochmal:§3 ArbSchG, Abs.1-2.3
Zitat: Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetzt darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.


mfg
Konstantin

Spezi24 Geschrieben am 21 August 2009



Dabei seit
20 August 2009
1 Beiträge
Hallo,

grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten für PSA.
Einige Arbeitgeber geben einen festen Betrag für Arbeitsschutz zum Lohn.
Somit überlassen sie es dem Arbeitnehmer welche Qualität er kauft solange er die entsprechenden Sichheitklasse einhält. Im Transportbereich sind das meistens Sicherheitsschuhe S1 oder S1P.
In manchen Bereichen müssen es Arbeitsschuhe S2 sein.
Jeder der sich Sicherheitsschuhe kauft sollte unbedingt darauf achten das das er sich die Schuhe kauft in denen er den besten Tragekomfort verspürt. Nichts ist schlimmer als wenn man falsche Sicherheitsschuhe trägt die unbequem sind. Es sollte immer beachtet werden das man den langen Arbeitstag über diese Schutzschuhe trägt und sie immerhin 8-10 Stunden und länger trägt.

Werbung bitte über unseren Admin Carsten organisieren. Danke
Gruss MagNet-99

schöne Grüße aus Kempen am Niederrhein

CAORFL Geschrieben am 26 August 2009



Dabei seit
23 April 2008
80 Beiträge
Gesetzliche Quelle wurde genannt, wie überall gilt auch hier ein gewisses Maß an Verhältnismäßigkeit. Beim Edelschuster vorbeischauen und sich für einen vierstelligen Betrag Sicherheitsschuhe auf den Fuß schneidern lassen wird wohl Ärger geben.

Es gibt gewissen Spielraum bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe:
- AG rüstet dich komplett aus eigener 'Kleiderkammer' aus
- AG zahlt zum Lohn einen Pauschalbetrag, Beschaffung deine Sache
- AG ersetzt Kosten gegen Belegvorlage ( mit Obergrenzen-Vorgabe )

Bei uns läufts wiederum ein bißchen anders, da liegt der Katalog vom Vertragslieferanten aus, MA sucht aus, AG bestellt.

Aber was spezi24 geschrieben hat, kann gar nicht oft genug betont werden: Kein Tragekomfort ? Weg damit! Hab schon erlebt, daß Leute wegen mangelndem Komforts 'unten ohne' unterwegs waren. Wenn Dir dann was passiert, bist selber der Dumme; von der Berufsgenosschenschaft siehst du keinen cent. Und wenn ich mir die Schrammen an meinen Tretern angucke... ohne wäre ich bestimmt schon mit etwas unrundem Gang unterwegs ;o)

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