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Gefahrgutklasse 2.2


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Christian1 Geschrieben am 01 Oktober 2009



Dabei seit
26 März 2009
15 Beiträge
Liebe Chatmitglieder,

ich bin auf folgende Frage gestoßen:

Vorweg: Die Klasse 2.2 bedeutet nicht entzündbare, nicht giftige Gase

Frage: Warum taucht dier Stoff überhaupt bei den Gefahrstoffen auf, wenn er nicht giftig, nicht entzündbar und somit nicht als gefährlich erscheint?

Wäre für jeden Hinweis und Tipp sehr, sehr dankbar!
Vorab ganz herzlichen Dank!

Schöne Grüße
Chris

CARGOFORUM PARTNER

Mockel Geschrieben am 02 Oktober 2009



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Christian1 wrote:
Liebe Chatmitglieder,
...und somit nicht als gefährlich erscheint?
Chris

Wie definierst Du denn 'Gefahr'? Ein Stein kann auch zu einer Gefahr werden. ;-)

Nur weil etwas nicht giftig und nicht brennbar ist heisst es ja nicht, dass es nicht gefährlich sein kann.

Sauerstoff beispielsweise ist nicht giftig und nicht brennbar (dürfte also Klasse 2.2 sein, ich weiss es aber nicht genau).
Es ist aber extrem brandvördernd. Wenn es also in konzentrierter Form und dazu noch unter Druck auftritt kann das sehr wohl zu einer Gefahr werden. Auch Druckluftflaschen sind gefährlich, wenn Sie sich in einem brennenden Fahrzeug befinden.

Gruß Mockel

Dieter2 Geschrieben am 02 Oktober 2009



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Beispiel: verdichtetes Helium oder Kohlendioxid (in hoher Konzentration erstickend).

Auch wie Mockel schon anführt - verdichtete Luft: Behälter können bei Brandeinwirkung bersten.
Druckluftflaschen fallen tatsächlich unter Klasse 2.2 (da gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen).

Gruß
Dieter

fraechter Geschrieben am 02 Oktober 2009



Dabei seit
02 Oktober 2009
2 Beiträge
Hallo!
Die Klasse 2 der ADR umfasst alle Güter, von denen eine Berstgefahr des Behältnisses ausgeht. Das ist hier ja bereits festgestellt.
Warum aber 2.2? Das Gas HELIUM wurde bei dem Betrieb des Luftschiffes HINDENBURG nicht verwendet. Dieses Edelgas war den Betreibern zu teuer, da Luftzerlegungsanlagen lediglich geringe Mengen dieses Gases fördern können. Der Liter Flüssighelium wird heute zwischen 6 bis 12 Euro gehandelt. Helium ist farblos, geruchlos, geschmacksneutral und ungiftiges Gas. In kleinen Mengen eingeatmet, stellt sich beim Sprechen eine "Micky-Maus"-Stimme ein. In größeren Mengen inhaliert, wird der Sauerstoff verdrängt und der Mensch erstickt unter einer Betäubungsdecke (Ähnlich einem Erfrieren, wo dem Mensch nochmal ganz warm wird und manche Erfrierende die Kleider im Schnee ablegten).
Die Transportgefahr ist die, dass durch ein undichtes Ventil der Laderaum mit dem Gas verfüllt ist. Der Ladearbeiter hat jedoch in der Mitte des Laderaums Arbeiten zu verrichten und unglücklicherweise stehen die schadhaften Gasflaschen an der Stirnwand einer Ladeeinheit. Er kann ohne den Warnhinweis 2.2. die Gefahr nicht einmal erahnen. Der arme Kerl schläft für immer am Arbeitsplatz ein und er hat nicht gelitten!
Man sollte daher 2.2 so lesen: Gas mit Berstgefahr/Gas
Beste Grüße
Robert Berndt

udobur Geschrieben am 03 Oktober 2009



Dabei seit
29 Dezember 2008
54 Beiträge
fraechter wrote:
Man sollte daher 2.2 so lesen: Gas mit Berstgefahr/Gas
Ist zwar durchaus richtig.
Aber du gehst damit - entgegen der Klassifizierung im ADR - von der Gefahr aus, die vom Transportbehälter ausgeht, nicht vom Stoff selbst.
Nach ADR umfasst die Klasse 2 alle Gase, Gasgemische und Stoffe und Gegenstände, die Gase enthalten.

Die Lesart nach ADR-Klassifizierung wäre:
Klasse 2.2:
Alle Gase, die nicht unter die Klassen 2.1 (entzündbar, F) und 2.3 (giftig, T) fallen.

BTW:
Druckluft ist nach ADR UN 1002, Klasse 2, Klassifizierungscode 1A (A="erstickend"), Gefahrzettel 2.2
Sauerstoff (unter Druck) ist UN 1072, Klasse 2, Klassifizierungscode 1O (O="oxidierend"), Gefahrzettel 2.2+5.1

CAORFL Geschrieben am 03 Oktober 2009



Dabei seit
23 April 2008
80 Beiträge
Vor ein paar Monaten ist ein Qantas Flug von Sydney kommend in Manila notgelandet. An dem Jumbo hats vorne reichlich Verkleidung von der Flügelwurzel weggerissen. Die Ursache: ein Druckbehälter, dem der Druck einfach zuviel wurde. Der Inhalt: komprimierte Luft, zur Notversorgung der Passgiere ( diese allseits bekannten Masken, die dann von der Decke ploppen ) .

udobur Geschrieben am 03 Oktober 2009



Dabei seit
29 Dezember 2008
54 Beiträge
Hab's mitbekommen ....

war da nicht was mit vom Hersteller vorgeschriebenen, aber nicht eingehaltenen Fristen für die Druckbehälter-Innenprüfung?

Christian1 Geschrieben am 07 Oktober 2009



Dabei seit
26 März 2009
15 Beiträge
Hallo,

Euch ganz herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Hinweise!!!
Jetzt ist alles klar :-)

Vielen Dank nochmals!!!

Christian

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