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Lagerschaden nach Seetransport


Lagermensch Geschrieben am 12 November 2009



Dabei seit
12 November 2009
7 Beiträge
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich das richtige Forum erwischt habe. Meine Frage bezieht sich auf einen Lagerschaden (eher einen teilweisen Diebstahl) nach einem Seetransport.

Spediteur A organisiert die komplette Versendung einer Sendung von X nach Y. Kunde B lässt die Ware noch 2 Wochen nach Ankunft im Hafen Y im Lager des Spediteurs liegen (keine verfügte Lagerung). Jetzt wird innerhalb dieser 2 Wochen ein Teil der Ware gestohlen.

Meine Frage ist jetzt, wie muss überhaupt gehaftet werden.

Meine Vermutung, da der Frachtvertrag auf Grundlage der ADSp zu stande kam und es sich um eine verkehrsbedingte Lagerung handelt, haftet man nach AdDSp mit max 5,00 Euro je Kg brutto, oder? Gibt es unterschiede da Kunde B eine Privatperson ist?

Vielleicht hat jemand einen Tipp, wie man da auf eine richtige Fährte kommt.

Danke und Gruß!

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Lagermensch Geschrieben am 12 November 2009



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12 November 2009
7 Beiträge
Ich ahbe gerade gesehen, dass es auch ein transportrecht Forum gibt, werde den Artikell dort posten.

Carsten Geschrieben am 12 November 2009



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801 Beiträge
Lagermensch wrote:
Ich ahbe gerade gesehen, dass es auch ein transportrecht Forum gibt, werde den Artikell dort posten.

Haben wir schon für dich verschoben

Mockel Geschrieben am 13 November 2009



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13 Mai 2008
671 Beiträge
Moin Lagermensch,

vorsicht - die ADSp gelten nicht für Privatkunden. Ich vermute aber, dass der Versender (der den Sped.vertrag geschlossen hat) keine Privatperson ist??

Ich weiss nicht genau, wie es sich in einem solchen Fall verhält.
Da bräuchte man sicherlich mehr Details.

Geht es um einen Import, also ist der Schaden in Deutschland entstanden?
Wie ist der Incoterm?

Gruß Mockel

Lagermensch Geschrieben am 16 November 2009



Dabei seit
12 November 2009
7 Beiträge
Halo Mockel,

stimmt ADSp nicht bei Privatlauten. Der Vertrag wurde mit einer Privatperson geschlossen, dann gilt HGB, oder? Privatperson sitzt in Deutschalnd.

Es geht auch um einen Import, der Schaden ist also im deutschen Lager aufgetreten. Incoterm ist CIF. Es wurde auch eine Transportversicherung eingedeckt.

Gruß Lagermensch.

Mockel Geschrieben am 16 November 2009



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13 Mai 2008
671 Beiträge
Evtl. haben die Lagerhalter nochmal eigene AGB's?
Weiss ich nicht genau.

Falls die aber ADSp als AGB verwenden gilt diese in dem Fall nicht sondern HGB!

Bei der Transportversicherung ist natürlich zu klären bis wohin diese eingedeckt ist.

Gruß Mockel

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