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Lithium-Batterien, Änderungen in 2009


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


LazarusLong Geschrieben am 04 September 2008



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Liebe Mitforisten,
aus gegebenem Anlass möche ich empfehlen sich mit den für den 01.01.2009 anstehenden Änderungen bezüglich dem Transport von Lithium-Batterien auseinanderzusetzen.
Hier eine kurze Zusammenfassung:

- Sonderbestimmung A 45 wird ersatzlos gestrichen.Die Bestimmungen sind in die "Teile 1" der nunmehr SECHS zutreffenden Verpackungsvorschriften eingearbeitet.
- UN 3090 bezieht sich ab 01.01.2009 NUR NOCH auf Lithium-Metallbatterien, neue Verpackungsvorschrift ist 968
- UN 3091 bezieht sich ab 01.01.2009 NUR NOCH auf Lithium-Metallbatterien welche entweder in Geräten eingebaut sind (Verpackungsvorschrift 970) oder mit Geräten verpackt sind (VErpackungsvorschrift 969.
- Die neue UN - Nummer 3480 ist ab 01.01.2009 auf Lithium - Ionen und Lithium - Polymerbatterien anzuwenden, neue Verpackungsvorschrift 965.
- Die neue UN - Nummer 3481 ist ab 01.01.2009 sowohl auf Lithium - Ionen und Lithium - Polymerbatterien anzuwenden welche in Geräten enthalten sind (neue Verpackungsvorschrift 967) als auch auf Lithium - Ionen und Lithium - Polymerbatterien welche mit Geräten verpackt sind (neue Verpackungsvorschrift 966).
Die erlaubten Mengen für Lithium-Metallbatterien wurden auf 2.5 kgG gesenkt (Achtung, Bruttogewicht).

Vielleicht noch ein paar Punkte die immer untergehen:
1) Es sind NUR Batterien zum Transport zulässig welche nach Unterabschnitt 38.3, Teil III des UN Handbuches für Prüfungen und Kriterien geprüft wurden.
2) Diese Prüfung muss AUCH vorgenommen werden wenn bereits geprüfte Zellen zu einer Batterie zusammengestellt wird. Wird von Distributoren oft vergessen....
3) Der Versand defekter, beschädigter oder seitens des Herstellers zurückgerufener Batterien ist IMMER untersagt.
4) Freigestellte Batterien die als solche transportiert werden benötigen den Vermerk auf dem AWB !
5) Lithiumbatterien mit einer Masse die 12 kg übersteigt benötigen IMMER Genehmigung seitens der national zuständigen Behörden.

Da Lithiumbatterien sich sehr häufig in als "General Cargo" angedienter Fracht befindet empfehlen sich ggfs. vielleicht Stichproben ab dem 01.01.2009 ... :twisted:

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Lufti Geschrieben am 10 Juli 2009



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Tag auch,

ich hätte noch einen Auszug eines aktuellen LH newsletters anzubieten:

Wir möchten Sie hiermit über eine Klärung des Luftfahrtbundesamtes zum Versand von Lithium Zellen/Batterien
(PI 965-970 Part1), die analog den IATA DGR Vorschriften keinen weiteren Vorschriften unterworfen sind,
informieren:
Diese Lithium Batterien/Zellen müssen auf dem Luftfrachtbrief wie folgt kenntlich gemacht werden:
Beispiel:
Lithium ion cells / batteries in accordance with PI 965, Part 1.
Handle with care, flammability hazard in case of damage!
If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked.
For more information, call … (phone no).
Wichtig hier bei ist, dass der Bezug zur jeweiligen Verpackungsvorschrift hergestellt ist. Vergleichbar ist der Eintrag
gem. IATA-DGR 8.2.6 und die Ausführungen in diesem Abschnitt. Die Einbeziehung der Vorgaben von IATA-DGR
8.2.3 in den Text entfallen.
Diese Vorschrift trifft auch dann zu, wenn solche Sendungen gemischt mit anderen Gütern versendet werden.
Grundsätzlich gelten für diese Art von Lithium Zellen/Batterien die generellen Dokumentationsregeln für Gefahrgut
im AWB, da es sich hier weiterhin um Gefahrgut im Sinne der Bestimmungen handelt. Sie können lediglich unter
vereinfachten Bedingungen versendet werden.




Grüsse

Lufti

LazarusLong Geschrieben am 07 Dezember 2009



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Lufti wrote:
Tag auch,

ich hätte noch einen Auszug eines aktuellen LH newsletters anzubieten:
(...)
Lithium ion cells / batteries in accordance with PI 965, Part 1.
Handle with care, flammability hazard in case of damage!
If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked.
Grüsse
Lufti

Da ist Lufthansa nicht auf der Höhe der Zeit...der Newsletter ist veraltet.
Die FREISTELLUNG von LI-Batterien aller Art erfolgt BIS ZUM 31.12.2009 in TEIL 1 der PI 965-970.

AB 01.01.2010 in Teil römisch II der PI 965-970...und voll regulierte Batterien finden sich in Teil I.

Macht wenig Sinn, ist aber so....und darauf wollte ich hinweisen.

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