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Zollprobleme - Abwicklung KEP-DL und Callcenter


KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.


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Zeemo Geschrieben am 28 Januar 2008



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Ja und nein. Der Vertreter (NICHT "Anmelder", Anmelder ist immer der Einführer, NIE der Vertreter, zumindest bei der direkten Vertretung) kann durchaus auch Zollschuldner werden, nämlich z.B. dann, wenn der Einführer pleite geht, auf deutsch gesagt! Und das gilt dann natürlich auch für etwaige Nacherhebungen. Aber grundsätzlich hast Du natürlich recht, man muss die Abgaben von den ggf. anfallenden Strafen/Bußgeldern/Verwarnungsgeldern unterscheiden. Nur: zivilrechtlich zurückholen kann er sich dann ja nichts mehr, denn nun ist ja der korrekte Betrag erhoben worden! Es ist meist umgekehrt so, dass in Fällen, in denen durch Falschanmeldung zu hohe Abgaben erhoben worden sind, die Differenz erstattet wird. Meistens geschieht die Erstattung aber direkt durch die Zollstelle mit dem KEP-DL sozusagen als "Vermittler".

Zu Punkt 3.) habe ich gänzlich andere Erfahrungen. Meiner Meinung nach ist für die allermeisten Unternehmen (in DE stellt ja der Mittelstand das Gros der Unternehmen, nicht die Konzerne!!) der Bereich Zoll und Außenwirtschaft eher ein lästiges Nebenthema, dem man sich nur solange widmen muss, wie die Sendungen exportiert sind. Allerdings gilt dies nur für die Unternehmen, die noch keine Außenprüfungen hatten. Außerdem ist ja die mangelhafte Datenqualität kein Problem deutscher, sondern ausländischer Versender, insbesondere China (VR) und USA! Wenn ich Warenbeschreibungen sehe wie "machine parts" mit einem Warenwert von "10 USD" bei einem Gewicht von 530 kg, und an anderer Stelle Empfängeradressen wie "Helmut, Hauptstr., Germany" (Namen und Adressen geändert), dann rollen sich mir schon die Zehennägel hoch.

Man muss auch sagen, dass die kommende Zollrechtsreform hier nicht wirklich für Abhilfe sorgen wird: einfach stur für jede Sendung bereits in der Voranmeldung (= SumA) die vierstellige Tarifnr. zu fordern, wird wohl kaum die Datenqualität verbessern, denn wie bitteschön soll ich eine Ware eintarifieren, die überhaupt nicht korrekt beschrieben ist!?

Natürlich kann man hier wieder trefflich über das allseits beliebte Thema "Bildung" fabulieren, aber es ist illusorisch, zu glauben, Unternehmen im turbokapitalistischen China würden in ihre Mitarbeiter Geld investieren. Hier zählen nur die zweistelligen Zuwachsraten, und solange die noch existieren, kann man über den einen oder anderen Schwund wegen verlorener Geschäfte/Kunden, Strafen/Bußgelder oder Lieferverzögerungen getrost hinwegsehen. Und die deutsche Gründlichkeit in Sachen Zoll und Dokumentation ist sicher nicht mehr zum Exportschlager zu machen. So, Pessimismus vorbei! ,-)

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betterorange Geschrieben am 29 Januar 2008



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Ich könnt mich kringeln....

amothie Geschrieben am 30 Januar 2008



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@zeemo:
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„In Einzelfällen - z.B. sehr komplexe Vorgänge, Großkunden o.ä. - geschieht dies auch - wer das schon einmal erlebt hat, wird wissen, wie gut die Arbeit“
Das kann ich bestätigen aber dummerweise gibt es sehr viele KEP die es eben nicht so handhaben. Wir versuchen grundsätzlich an diesen Punkt zu kommen und wirken auf unsere Lieferanten ein, bestimmte Kurierdienste gar nicht erst einzusetzen. Aber auch das funktioniert nicht immer, da viele neue Lieferanten in Kontakt treten möchten, unabgesprochen Muster schicken und auf Aufträge hoffen.

Natürlich ist klar, das bei mehreren tausend Zollanmeldungen nicht eine Person die Anmeldungen vorliegen hat. Allerdings in Zeiten von ATLAS, kann man z.B. anhand der AT/B Nummer problemlos abfragen, ob überhaupt schon ein Zollantrag gestellt wurde und anhand der AT/C Nummer ist klar das bereits eine Zollanmeldung vorliegt. In diesem Fall wird von ATLAS eine entsprechende Nachricht auch zurück übermittelt, welche den Namen des Sachbearbeiters beim Zoll enthält (sog. Verarbeitungsmitteilung/Entscheidung). Lediglich als Telefonnummer (auch im Datensatz enthalten) wird in FRA die Nummer der Zentrale übermittelt – da muß man sich halt durchfragen.

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„Im Übrigen sind wir überhaupt nicht berechtigt, Namen von Zöllnern herauszugeben, nur damit ein Verlader dort anrufen und auf den Putz hauen kann“
Das seh’ ich als Verlader jetzt gar nicht so. Spätestens auf dem Steuerbescheid steht der Name des Abfertigungsbeamten und dann könnte ich immer noch ‚auf den Putz hauen’, wie du es formulierst. Dieses Argument verstehe ich aus der Sicht des KEP aber wenn alles o.k. läuft, weshalb sollte dann ein Verlader auf dem Putz hauen wollen? Doch nur dann wenn es ein Problem gibt. Wir sind inzwischen dazu übergegangen unsere Sendungen, zum Teil auch KEP, direkt selbst abzufertigen. Im Atlas-Zeitalter ist es egal wo man in Deutschland sitzt. Zur Abfertigung benötigt man eben nur die AT/B, die Position und die verwahrte Menge und schon ist der Zollantrag beim Zoll und wir erhalten in der Rückmeldung auch den Namen des Abfertigungsbeamten. Rückfragen können wir direkt und unmittelbar kompetent zu unserer Ware beantworten. Das einzige Problem ist allerdings eine Beschau, falls der Zollbeamte/in darauf besteht.

Die Vorlageprovision halte ich vor allem in der Höhe und zum Teil auch grundsätzlich nicht für gerechtfertigt. Zum einen werden die Beträge aufgeschoben, d.h. ein Zahlungsziel zwischen 16 und max. 46 Tagen ehe der Betrag vom Zoll abgebucht wird. Und zum anderen kostet eine Avalbürgschaft bei der Bank für Großunternehmen nur eine jährliche Avalprovision im Promillebereich und belastet den normalen Kreditrahmen des Unternehmens auch nicht. Bei Kleinunternehmen ist diese Provision allerhöchstens 2-3% im Jahr (!). Die Bearbeitungsgebühr für eine solche Bürgschaft fällt nur einmalig an und bewegt sich auch im unteren dreistelligen Bereich.
Auch der Antrag auf ein Aufschubkonto beim Zoll kostet selbst bei sorgfältigster Bearbeitung im Unternehmen nicht mehr als 4 Stunden Arbeit incl. Absprache mit der Bank, und allen sonstigen Arbeiten. Auch dies ist nur einmalig erforderlich, da dieses Konto unbefristet gilt – solange man monatlich schön zahlen kann.

Die KEP rechnen allerdings durchweg 2-3 % Vorlageprovision für den Aufschub, was bei großzügiger Auslegung (45 Tage) einem Jahreszins von 24% entspricht. Rechne das mal hoch auf die Beträge die Ihr beispielsweise in einem Monat aufschiebt? Also ich mag das gar nicht ausrechnen… Ganz ungeachtet der Tatsache, das für EUSt ein Aufschub vom Zoll bewilligt wird ohne Bürgschaft. Lediglich für die Zölle wird eine Bürgschaft benötigt (deshalb haben ja alle auch zwei Aufschubkonten, eines für Zoll und eines für EUSt).

Mit den PV oder AV oder Rückwaren Abwicklungen hast du recht, aber auch die werden meistens nicht von den KEP gemacht, da alle Unterlagen vorbereitet und an die KEP gegeben werden müssen. Das eine T-Doc Abfertigung im ATLAS Zeitalter aufwendiger ist als ein Zollantrag ist auch so ein Märchen (?). Die Anmeldung erfolgt online mit einem Bruchteil der Daten welche für einen Zollantrag erforderlich ist. Aber dafür entsteht der Aufwand der Verplombung, Kosten für die Zollplombe (ca. 5 Cent) und das dieses PDF Dokument vom Zoll direkt mit der Sendung mitgegeben werden muss und nicht hinterher mit der Rechnung. Ich halte daher den Aufwand für T Dokument und Zollanträge ‚freier Verkehr’ letztendlich betriebswirtschaftlich für gleich hoch.

Sicher auch KEP müssen leben und Einkommen erzielen – aber ist es nicht gerade der Punkt, das in den Transportkosten auch die Zollabfertigung im Bestimmungsland enthalten ist und vom Absender bezahlt wird? Ich halte die Abrechnung von Zusatzkosten für T-Dokument und Vorlageprovision, nicht nur bei KEP, für eine Doppelabrechnung an den Absender (in Form der Transportkosten incl. Zollabfertigung) und an den Empfänger.

Bei solchen Geschäftsgebaren, übrigens auch bei Spediteuren sehr beliebt, brauch man sich nicht wundern, wenn Verlader und Empfänger entsprechend ‚empfindlich’ reagieren. Mit offenen Karten könnte man sich da vielleicht einen Vertrauens- und Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Aber wer will schon auf das gute Einkommen verzichten…

Gruß,
amothie

Zeemo Geschrieben am 31 Januar 2008



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Wir versuchen grundsätzlich an diesen Punkt zu kommen

Tja, das ist ja das Problem: wenn beim KEP-DL JEDE Sendung so gehandhabt würde, dann würden sie ja genau so arbeiten wie die Spediteure, und dann auch genau so abrechnen wie diese. Noch mal: die Abfertigung ist FÜR LAU, also kann man keine persönliche Betreuung von vorne bis hinten erwarten - die KEP-DL erzielen ja gerade dadurch ihren Kostenvorteil, dass sie große Mengen von Sendungen durch das vielzitierte "System" schicken - das heißt, jede Sendung wird von Dutzenden, wenn nicht Hunderten von Mitarbeitern "angefasst" (ob physisch oder datenmäßig). Ich könnte jetzt noch irgendwas von Stückkostendegression faseln, aber ich bin kein BWLer und außerdem ist es spät... ;-)

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welche den Namen des Sachbearbeiters beim Zoll enthält (sog. Verarbeitungsmitteilung/Entscheidung

Aber auch erst dann, wenn bereits eine Entscheidung (Überlassung, Vorlage der Dokumente, Nichtannahme usw.) vorliegt. Teilweise ist es auch einfach so, dass die Zöllner überlastet sind und daher nicht sofort in eine Anmeldung einsteigen. Wenn dann noch alle Nase lang Kunden anrufen, trägt das bestimmt zur Motivation bei.

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Spätestens auf dem Steuerbescheid steht der Name des Abfertigungsbeamten

Der Name, der auf dem Steuerbescheid steht, ist derjenige, der die Anmeldung gestellt hat, also i.d.R. der Mitarbeiter des Spediteurs/KEP-DL.

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Im Atlas-Zeitalter ist es egal wo man in Deutschland sitzt. Zur Abfertigung benötigt man eben nur die AT/B, die Position und die verwahrte Menge und schon ist der Zollantrag beim Zoll

Da hast Du natürlich recht, das ist auch eine gute Möglichkeit.

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jährliche Avalprovision im Promillebereich

Promille?! Also, ich habe keinen tieferen Einblick in "unsere" Bürgschaftsmodalitäten, aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass für so eine Bürgschaft nur "Promille" an Zinsen zu zahlen wären... im Übrigen magst Du bzw. mag Dein Arbeitgeber ja vielleicht pünktlich zahlen, aber viele andere geraten da doch gerne mal in Verzug, und dann ist auch der Aufschub irgendwann zu Ende! Glaub mir mal, die Provision ist nicht dazu da, schnelles Geld zu machen - da hätten wir andere Möglichkeiten. Sie ist sicherlich bestenfalls kostendeckend. Gleiches gilt für die Versandscheingebühr, s.u. Weiterhin kannst Du es auch noch so sehen, dass die Provision ja auch eine Kreditgewährung gegenüber dem Einführer ist, denn ab Zollschuldentstehung bis zur Zahlung der Rechnung (oft ein recht langer Zeitraum) hat ja der Einführer den Zinsvorteil! Wir sind zwar keine Bank, aber diese Kreditgewährung hat schon was für sich...

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Mit den PV oder AV oder Rückwaren Abwicklungen hast du recht, aber auch die werden meistens nicht von den KEP gemacht, da alle Unterlagen vorbereitet und an die KEP gegeben werden müssen

Versteh ich nicht. Wie macht das denn ein Spediteur anders?

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Das eine T-Doc Abfertigung im ATLAS Zeitalter aufwendiger ist als ein Zollantrag ist auch so ein Märchen

Ja, in ATLAS ist sie nicht so aufwändig wie eine Verzollung, aber ich sprach ja vom physischen Aufwand in der Sortierung! Du schätzt den Aufwand als zu gering ein, als dass er die Gebühr rechtfertigt. Das mag einleuchten, wenn Du nur die Zeit betrachtest, die der MA benötigt, die Plombe anzulegen und VBD/ZÜB anzubringen. Aber Du musst bedenken, dass die Sendung selbst ja erst einmal aus der Sortierung herausgenommen werden muss - das ist alles nicht im System vorgesehen, es ist quasi eine Sonderbehandlung, und das kostet nun mal Geld, ob wir es weiterberechnen (können) oder nicht! Und dann ist da immer noch der Punkt mit der Haftung und der hinterlegten Sicherheit. Außerdem ist es mir schleierhaft, wie Du auf 5 ct. pro Plombe kommst: es handelt sich um offiziell genehmigte Tyden Seals, keine Plastikkabelbinder oder sowas. Die kosten sehr viel mehr als 5 ct. (ich will jetzt nicht zu sehr aus dem Nähkästchen plaudern....).

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Sicher auch KEP müssen leben und Einkommen erzielen – aber ist es nicht gerade der Punkt, das in den Transportkosten auch die Zollabfertigung im Bestimmungsland enthalten ist und vom Absender bezahlt wird? Ich halte die Abrechnung von Zusatzkosten für T-Dokument und Vorlageprovision, nicht nur bei KEP, für eine Doppelabrechnung an den Absender (in Form der Transportkosten incl. Zollabfertigung) und an den Empfänger

Das ist aber eine rein moralische Sichtweise, ein sogenanntes Totschlagargument, dem man argumentativ kaum begegnen kann. Doppelt abgerechnet wird hier gar nicht, denn alle Kosten sind ja transparent und vorher einsehbar! Enthalten ist eine NORMALE Abfertigung, ohne Versandschein, ohne besondere Zollverkehre. Alles andere kostet extra. Wie in der Autowaschanlage.

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Bei solchen Geschäftsgebaren, übrigens auch bei Spediteuren sehr beliebt, brauch man sich nicht wundern, wenn Verlader und Empfänger entsprechend ‚empfindlich’ reagieren. Mit offenen Karten könnte man sich da vielleicht einen Vertrauens- und Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Aber wer will schon auf das gute Einkommen verzichten…

Na, das klingt jetzt aber arg geschmollt... wenn das keine offenen Karten sind, die ich hier offenlege, weiß ich's nicht. Fehlt nur noch die komplette Frachtkalkulation, aber die liegt irgendwo im tiefsten Tennessee, da komm ich nicht dran.

Die Verlader sind schon nicht schlecht, wenn es darum geht, den Dienstleistern klar zu machen, wer die Macht hat (wie immer: der Nachfragende!) und wer die Preise bestimmt. Die Dienstleister versuchen auf ihre Weise, sich dem anzupassen und am Markt zu bestehen. Ich glaube, das ist noch ganz gut im Gleichgewicht.

Amen ;-))

amothie Geschrieben am 31 Januar 2008



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@zeemo,

hatte gerade ein Avis von der KEP Truppe mit dem blauen Leitwerk in der Hand und mich gefreut, das darauf keine Kosten für eine T-Abfertigung anfallen und auch nicht auf solche hingewiesen wird (bei Rückwaren sind extra Kosten genannt). :D

Die Werte für die Avalprovisionen sind definitiv zutreffend (Promillebereich - aber selbst für kleine Unternehmen ist die Avalprov. zwischen 2-3 % - im Internet nachzulesen bei einigen renomierten Banken) und da entsteht doch eine extreme Differenz. Aber solche Beträge sind mit einem Partner natürlich offen verhandelbar.
Auch für Tyden-Seal gibt es ja nur eine handvoll Lieferanten und Plombenvarianten (dafür kann man da kaum handeln).

Auch hab' ich mir gerade ein Atlas Steuerbescheid aus unserm System gezogen. Definitiv wird der Bearbeiter beim Zoll sowohl in der Nachricht für die Zollentscheidung für die Annahme des Zollantrages(CURREL) als auch in der CUSTAX (Steuerbescheid) vom Zoll übermittelt. Wenn bei euch auf dem Steuerbescheid euer eigener Bearbeiter angedruckt wird, stellt sich die Frage ob da nicht ein 'kleines' Problemchen ist :wink:

Spätestens wenn ein USt-Prüfer so etwas mitbekommt, könnte er die Rechtskraft eines solchen Ausdrucks anzweifeln, da dieser dann ja nicht 100%ig mit dem elektronischen Datensatz übereinstimmt -oh,oh....

Gruß,
amothie

Zeemo Geschrieben am 01 Februar 2008



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28 Januar 2005
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Blaues Leitwerk?? Meinst Du XXXXXXXX Airlines? Die haben doch nur dieses "XXXXXXXX"-Gedöns, das hat mit Express aber auch nichts zu tun, das ist mehr so 'ne Mischung aus normaler Luftfracht und Kurier ("white glove"). Da zahlst Du ganz andere Preise als beim KEP-DL.

Der ausgedruckte Steuerbescheid ist ja nur eine papierne Form des eigentlichen Bescheides, der in elektronischer Form vorliegt. Da sind natürlich nicht immer alle Angaben drauf, die in dem Datensatz vorhanden sind.

StichWieEineBiene Geschrieben am 05 Januar 2010



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05 Januar 2010
2 Beiträge
aus meiner LEbensrealität 99.9% derjenigen Kunden die eine Sdg anmelden haben von Zoll genausoviel Ahnung wie von Quantenmechanik.

Der Kunde ist jedoch dafür zuständig dass es STIMMT und nicht der arme Dödel im Callcenter.

Solche Experten wie man sie hier antrifft sind die ABSOLUTE Ausnahme,
selbst bei solchen die sich Sped Kaufmann oder Aussenhandels dingens
schimpfen.

(Ein Querschnitt durch eine schätzungsweise sechstellige Anzahl an Gesprächen im letzten JAhrzehnt lässt mich zu diesem Schluss kommen.)

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