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Rechtsgültigkeit einer Unterschrift auf Scanner
Bobse |
Geschrieben am 08 März 2010
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Dabei seit 12 Juli 2006 8 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Scannereinsatz in der Zustellung und Rechtsgültigkeit der darauf geleisteten Unterschriften:
DHL & Co. nutzen ja mittlerweile alle die Handhelds für die Zustellung. In wie weit ist die Unterschrift, die darauf geleistet wird, rechtsgültig. Hat sie den gleichen Stellenwert wie eine Unterschrift auf einer Papier-Rollkarte?
Wäre es eigentlich ok, die Papier-Rollkarte nach jeder Tour einzuscannen und anschließen zu vernichten oder reicht das gescannte Dokument nicht aus als Beweismittel für die erfolgte Zustellung?
Grüße aus Hannover
Bobse
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Tim_S. |
Geschrieben am 08 März 2010
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Tag,
ich würde sagen, eine Unterschrift auf einem Stück Papier ist "Beweisurkunde" im Sinne von § 416 ZPO, erbringt also den vollen Beweis für die Abgabe der Erklärung.
Jede digitale Form der Abbildung einer Unterschrift ist dagegen "Augenscheinsobjekt" und hat daher auch eine Beweiswirkung, aber eine etwas geringere.
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