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Frachtvertrag – Haftung bei Überschreitung der Lieferfrist
Christian1 |
Geschrieben am 03 April 2010
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Dabei seit 26 März 2009 15 Beiträge
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Liebe Chatmitglieder,
vor Kurzem bin ich auf folgende Fragen gestoßen, zu denen ich leider keine verbindlichen Antworten in Büchern od. Internetseiten finden konnte.
1) Frachtvertrag - § 431 Haftungshöchstbetrag
Im Gesetz heißt es:
„(3) Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.“
Soweit ich es richtig mitbekommen habe, hat der Begriff „Fracht“ 2 Bedeutungen:
- Zum einen das Gut, das transportiert wird.
- Zum zweiten das Frachtentgelt.
Die Frage ist nun, ob lt. Gesetz
- 3 x das Frachtentgelt od.
- 3 x der Wert der Fracht
gemeint ist.
Weiß jemand vielleicht Bescheid???
2) Voraussetzungen, unter denen ein Spediteur die Rechte u. Pflichten eines Frachtführers übernimmt.
Unter folgenden Voraussetzungen muss/hat ein Spediteur die Rechte u. Pflichten eines Frachtführers zu übernehmen:
a) bei Selbsteintritt
b) bei Fixkostenspedition
c) bei Sammelladungsspedition
Bei Punkt a) kann ist das nachvollziehbar (Spediteur = Frachtführer)
Bei den Punkte b) u. c) kann ich mir nicht vorstellen, wie das gemeint ist.
Bei Punkt b) wurde ja nur vereinbart, dass ein bestimmter Betrag für die Leistung anfällt. Warum soll der Spediteur die Rechte u. Pflichten eines Frachtführers übernehmen. Er transportiert doch nicht die Waren – genau so wenig wie im Fall c)
3) Ich bin zusätzlich auf die Begriffe „Nullkontrolle“ und „Warenverprobung“ gestoßen.
Gibt es hierzu eine verbindl. Definition?
Würde mich über jede Rückantwort sehr freuen!!
(Sorry für den schlechten Schriftstil!)
Vorab ganz herzlichen Dank für jeden Hinweis!!!
Gruß Chris
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CARGOFORUM PARTNER
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CargDude |
Geschrieben am 06 April 2010
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Dabei seit 01 Oktober 2008 35 Beiträge
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Zu deiner ersten Frage kann ich dir definitiv sagen,dass mit "Fracht" das Beförderungsentgelt gemeint ist.
Bei einer Lieferfristüberschrietung ist die komplette Sendung ja nicht beschädigt,wieso sollte man dann den Warenwert bezahlen?
Gemeint ist also das Frachtentgelt der Beförderung!
Steinigt mich falls ich falsch liege...
Gruß
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Seerobe |
Geschrieben am 08 April 2010
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Dabei seit 24 November 2009 39 Beiträge
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Hallo Chris,
zu Deiner Frage Fixkosten und Sammelsped. schau Dir mal den Link an:
de.wikipedia.org/wiki/Spedition
Warenverprobung, findet sich ja in vielen Bereichen - denke, jede Institution hat hier andere Definitionen.
Z.B. der Zoll kann Warenproben entnehmen um die Richtigkeit der Warenangaben zu überprüfen
Hier ist es recht gut erklärt.
Bei weiteren Fragen einfach nochmal Nachfragen.
Gr
HaJo
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Mockel |
Geschrieben am 10 April 2010
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Moin,
es dreht sich da wohl um die Interessenvertretung.
Als reiner Schreibtischspedi hast Du ja eine Interessenwahrungspflicht gegenüber Deinem Kunden. (Ich glaube das Gesetz geht davon aus,
dass Du Frachten gem. Auslage belastet und eine entsprechende Provision erhebst, also alles getrennt berechnest)
Das ist in den o.g. Fällen aber nicht mehr gegeben,
weil Du einzelen Sendungen bündelst um Kosten zu sparen.
Gleiches Wäre dann im Fall Fixkosten. Hier könntest Du zu günstigeren Konditionen einkaufen....
Verstehst Du worauf ich hinaus will?
Gruß Mockel
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