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Sicherheitserklärung LBA
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?
Trixie |
Geschrieben am 12 Januar 2006
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Dabei seit 07 Dezember 2005 14 Beiträge
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Hi.
Zur Zeit bekommen wir als Verlader von Luftfrachten die Sicherheitserklärung zur Unterzeichnung von unseren Spediteuren und Agenten. Hat jemand Erfahrung damit, bzw. ich kann ich bei Transporten vom Lager zum Flughafen durch einen Dritten (Spediteur) so etwas Ähnliches ("Ich verpflichte mich blabla...") von meinem Spediteur unterschreiben lassen um sicher zu gehen, dass die Sendung einwandfrei vor Zugriffen behandelt wird? :?:
Vielen Dank für viele hilfreiche Antworten im Voraus!
Gruß
Trixie
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CARGOFORUM PARTNER
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skytruck |
Geschrieben am 12 Januar 2006
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Dabei seit 14 März 2005 152 Beiträge
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Hallo Trixie,
es ist ein heißes Eisen und ich habe schon einmal enen thread über den "Regulierten beauftragten" gestartet.
Generell ist noch alles in der Schwebe und es wird hoffentlich nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.
Wer bisher und seit Jahren/Jahrzehnten Luftfracht verladen hat, womöglich sein Lager nach ISO zertifiziert hat und fremden keinen Zutritt gewährt bzw diesen kontrolliert und sich auch ganz sicher ist das die Packer nicht enen Nebenjob bei Al Qaida haben, der kann diese Deklaration getrost unterschreiben.
Der Gesetzgeber mutet der Verladerschaft/Spediteuren hier etwas zu, was im Prinzip nicht Praxistauglich ist. Leider hat man versäumt, sich mit erfahrenen Praktikern zu verständigen, es hätte was gebracht, aber erfahrene Praktiker sind dann ja böse Lobbyisten.
Der Regulierte Beauftragter benennt mittels seines "Vertrauten Verantwortlichen" den "Bekannten Versender". Um diese Unterschift geht es. Wenn es so einfach wäre, wäre es schön, dann müsste aber im Prinzip nach der Verladung bei Euch das Fahrzeug direkt und verplombt zur Airline fahren um dort anzuliefern. Da man das aus Kostengründen in der Regel nicht tut, wird die Fracht nun durch Multistops laut Gesetz wieder unsicher. Dem kann man dann abhelfen durch
a) scanning wie beim Passagiergepäck - kostet zusätzlich Geld was
aa) der Verlader oder
bb) der Empfänger zu zahlen haben oder
b) es geht erst in die Druckkammer, fliegt dann aber später weil Luftfracht ja bekanntlich ohnehin Zeit hat..
Das mal in Kürze und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Du solltest die Erklärungen unterschreiben, es hilft in jedem Fall. Luftfracht wird ja nun nicht am 1. Februar unsicher weil an diesem Tag ein neues Gesetz in Kraft tritt. Obwohl die Eurokraten das glauben und unsere Regierung - die vorige war dafür verantwortlich und die jetzige weiss wohl nicht mal was die anderen da verkorkst haben - und das weiss machen will.
Das Leben könnte so schön sein wenn man uns einfach arbeiten ließe. Die Sendungen mit Krams von unbekannten Versendern wurde von Spediteuren auch vorher und ganz ohne Gesetz mit der notwendigen Vorsicht behandelt. Ich habe es jedenfalls immer so gehandhabt.
Gruss
Kurt
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peter_ritter |
Geschrieben am 20 Januar 2006
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Dabei seit 27 Oktober 2005 11 Beiträge
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Hallo,
gestern ist der Leitfaden vom LBA aktualisiert worden
erleichtert kann der bekannte Versender feststellen, dass sein
Personal nicht mehr nach § 7 LuftSIG überprüft werden muss.
Neu ist hier auch der Absatz 3.2.5 Beauftragung Dritter.
Abgemildert ist auch Punkt 3.1.4. hier wurde der Begriff
ausnahmlos gem. § 7 LuftSIG überprüft
durch
Entsprechend ihrer Funktion und Verantwortung ist für
bestimmte Personen die Zuverlässigkeitsüberprüfung
gem. § 7 LuftSIG erforderlich.
Es ist ja nach wie vor ein Eiertanz der hier aufgeführt wird,
schau mehr mal was noch so rumkommt.
Ciao
PR
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airliner |
Geschrieben am 22 Januar 2006
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich möchte davor warnen zu denken oder zu kommunizieren das "alles in der Schwebe" wäre. Dem ist ganz und gar nicht so.
Zum 1.2.2006 werden die bereits in Kraft getretenen EU-Sicherheitsvorschriften ( Nr. 2320/2002 ) in Deutschland durch das LBA zwingend vorgeschrieben!!
Ab diesem Datum werden und müssen alle als unsicher eingestuften Sendungen einer Sicherheits-Überprüfung unterzogen werden. Das nimmt erstens Zeit in Anspruch, Buchungen können nicht eingehalten werden und kostet vor allem auch Geld. Die entstehenden Kosten werden von den Airlines an den Spediteur weitergegeben der diese widerum an den Verlader weiter gibt.
Es wäre fatal zu denken hier könne man etwas aussitzen. In 10 Tagen gehts los!! :o
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vmax12 |
Geschrieben am 30 Januar 2006
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Dabei seit 22 August 2005 15 Beiträge
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Hallo
da das LB bisher noch immer nicht in der Lage ist, ein entsprechendes Forum einzurichten, wäre es doch vielleicht sinnvoll, auf dieser Plattform ein Forum zum Thema "EX3220/2002" einzurichten......
Kann ja gleich mal damit anfangen:
Wer kommt eigentlich für die zusätzlichen Kosten einer Sicherheitsüberprüfung auf, wenn der Lieferant (Absender) bei einer EXW, FCA, FOB LIeferung diese Erklärung nicht abgeben will?
Gehören diese Kosten zu den FOB- oder Luftfrachtkosten?
Eigentlich heißt es ja "ready for carriage" .....daher eher zu den FOB Kosten
Naja...ein heißes Thema und wir haben ja noch 1 Tag ;-()
Gruss aus Bremen
Rainer
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