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Transportversicherung Haftungsfrage Transportbeschädigung


chrismoli Geschrieben am 15 April 2010



Dabei seit
18 Juli 2007
22 Beiträge
Ein Kunde (Selbstversicherer) versendet mit einer Spedition 10 Pal mit Kartonware. 1 Karton wird beim Transport total beschädigt.

Jetzt will der Kunde dem Spediteur den Karton (WW ca. Euro 30,-) in Rechnung stellen. Dieser verweigert die Zahlung und verweist auf die Vereinbarung der Selbstversicherung.

Ist das richtig?

Im weiteren Verlauf meldet der Kunde den Schaden seiner Versicherung. Diese wiederum verweist auf die Selbstbeteiligung von Euro 150,- und somit bleibt dem Kunde auf dem Schaden selbst sitzen.

Ist das ebenfalls richtig?

Es wäre hilfreich, wenn ihr diese Schilderung kommentieren würdet.

Vielen Dank
transporter75

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Mockel Geschrieben am 15 April 2010



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671 Beiträge
Sachen gibt's.....ist das ernst gemeint?! :-D

Die Ware ist nicht beschädigt?

Aber rein theoretisch: Bei der Haftung zählt ja das Bruttogewicht!
Also würde ich sagen, dass auch dafür mit 8,33 SZR/kg gehaftet wird.

Wie schwer ist der Karton denn?

Die Transportversicherung hat mit der Haftung erstmal nichts zu tun.
Von daher ist Deine Argumentation nicht ganz korrekt.

Davon mal abgesehen finde ich es ehrlich gesagt absurd sich über 30 EUR bzw. einen kaputten Karton zu streiten.

Gruß Mockel

chrismoli Geschrieben am 16 April 2010



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18 Juli 2007
22 Beiträge
Hallo,

bitte nicht falsch verstehen...

Die WW sind nicht ganz korrekt.
Es geht eigentlich nur um den Ablauf wie der Schaden abgehandelt wird.

Stellt der Kunde dem Spediteur eine Rechnung? oder wendet sich dieser direkt an seine Vers.

oleda Geschrieben am 16 April 2010



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365 Beiträge
Ich glaube es ist auch sowieso nicht möglich den kaputten Karton zu claimen.

Der Karton dient zum Schutz der Ware, der darf kaputt gehen, er ist ja dazu da die Ware zu schützen, wenn er das bis zum Empfangsort schafft und dann auseinander fällt hat er seinen 'Zweck' ja erfüllt.

chrismoli Geschrieben am 16 April 2010



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18 Juli 2007
22 Beiträge
Also wie gesagt, es geht nur um die Abhandlung des Schadens.

Mit Karton kaputt meinte ich auch den Inhalt...

Dieter2 Geschrieben am 16 April 2010



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625 Beiträge
Hallo chrismoli,

Praxisfall bei uns:

Claim bei Transport mit einem KEP
Schadensforderung offiziell dort geltend gemacht
Regulierung von KEP unter Hinweis auf vorliegende Verzichtserklärung abgelehnt
Diese Ablehnung zusammen mit Schadensforderung unserem Versicherer eingereicht
Schaden wurde reguliert (wir haben keine SB!)
Versicherung wendet sich dann mit der Rückforderung an den Verursacher, also den KEP

Wenn man als Verzichtskunde eine SB hat, die den Schadenswert übersteigt, ist man meines Erachtens gekniffen und bleibt auf dem Schaden sitzen. Die Bedingungen sind ja schon vorher eindeutig.

Gruß
Dieter

Günni Geschrieben am 23 April 2010



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41 Beiträge
Dieter2 wrote:

....Wenn man als Verzichtskunde eine SB hat, die den Schadenswert übersteigt, ist man meines Erachtens gekniffen und bleibt auf dem Schaden sitzen. Die Bedingungen sind ja schon vorher eindeutig.

Gruß
Dieter

Das halte ich für ein Gerücht.

Weder in den ADSp noch im HGB noch in den CMR ist die Rede davon, dass gegenüber Selbstversicherern nicht gehaftet wird. Oder ist dir eine entsprechende Bedingung bekannt?

Also alles nur Schutzbehauptung des Spediteurs, um den Schaden abzulehnen, was ja leider nötig ist um die Verjährungshemmung zu beenden. Da muss man nur mal mit einer Klage oder Mahnbescheid drohen, (im Zweifel auch durchziehen) dann sollte das schon klappen.

mfg


Günni

Tim_S. Geschrieben am 25 Mai 2010



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Moin,
Günni sachte:
Zitieren::
Weder in den ADSp noch im HGB noch in den CMR ist die Rede davon, dass gegenüber Selbstversicherern nicht gehaftet wird. Oder ist dir eine entsprechende Bedingung bekannt?
Sehr richtig.
Der Anspruch aus der Versicherung (Deckungsanspruch) und der Haftungsanspruch sind zwei völlig getrennte Sachen. Über die Warentransportversicherung kommt der Anspruchsberechtigte natürlich meist schneller an sein Geld und wird es so machen. Aber der Versicherer läßt sich vor Regulierung vom Anspruchsberechtigten dessen Haftungsansprüche gegen den Verkehrsunternehmer abtreten und holt sich sein Geld dann vom Verkehrsunternehmer im Regress wieder (oder von dessen Haftungsversicherung).

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