Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 64 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.733.819 Seitenaufrufe in 2022



Transportverlust und Übernahmequittung/Ladeliste


alex1980 Geschrieben am 19 August 2010



Dabei seit
19 August 2010
2 Beiträge
Hallo zusammen,

bin neu hier im Forum und hätte auch direkt mal eine Frage.

Ich übergebe täglich eine größere Anzahl an Stückgutkartons an einen Paketdienstleister. Der Fahrer übernimmt die Kartons für die Zustellung und quittiert die Übernahme auf einer Übernahmequittung/Ladeliste.

Nun ist leider ein Karton in Verlust geraten (Warenwert ca. 100,00 EUR). Dieser Karton ist mit auf der entsprechenden Übernahmequittung, welche vom Fahrer natürlich unterzeichnet wurde.

Auf die Bitte, mir ein Schadenprotokoll auszustellen, so dass ich den Schaden mit meiner Transportversicherung begleichen kann, reagierte der Paketdienstleister mit dem folgenden Schreiben (Auszug):

"...der Verlust nur nach der ersten Registrierung/Scannung in unserem Gewahrsam entstanden wäre, welche allerdings nicht vorliegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Unterzeichnung der Übernahmequittung nur in gutem Glauben erfolgen kann und eine Zählung der einzelnen Kartons bei Übernahme nicht durchgeführt werden kann..."

Ob der Paketdienstleister nun tatsächlich ein quittiertes Paket auf Rollkarte gescannt hat tangiert mich eher peripher. Tatsächlich hat das OLG Karlsruhe bereits 2004 wie folgt entschieden:

"Wer eine Übernahmequittung (hier: Ladeliste) ohne einen einschränkenden Zusatz unterschreibt, kann sich nach Treu und Glauben später nicht darauf berufen, er habe die Ladeliste „blind“ im Vertrauen auf ihre Richtigkeit unterschrieben, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, die Richtigkeit der Ladeliste zu kontrollieren. Ob eine solche Kontrolle unüblich oder zeitaufwendig gewesen wäre, ist ohne Bedeutung."

(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2004 - 15 U 47/02)

Diese Einschränkung ist nicht erfolgt.

Wie mache ich den Paketdienstleister nun höflich aber bestimmt auf die Rechtslage aufmerksam um zu meinem Recht zu kommen? Die Beschreitung des Klageweges macht bei einem Warenwert von 100,00 EUR sicherlich keinen Sinn, aber gem. Argumentation des Paketdienstleister exkulpiert dieser sich ja jeder Verantwortung und ich traue mich nicht mehr diesem überhaupt noch Pakete zu übergeben.

Ist dieses Urteil des OLG KArlsruhe überhaupt elevant, wenn der Gerichtsstand beider Parteien in NRW ist?

Jeder Rat ist willkommen.

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 19 August 2010



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hi Alex,

wenn Du keinen RA einschalten möchtest, es gibt auch solche die auf Transportrecht spezialisiert sind, dann droh doch ersteinmal in gleicher Manier zurück.

Ich würde auf das Gerichtsurteil verweisen, mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes und dem Ende der Geschäftsbeziehung drohen.

Mal sehen was dann passiert.

Je nach Paketdienstleister könnte es auch Sinn machen, sich an zentraler Stelle über dieses Vorgehen zu beschweren.

Schreib hier mal bitte wie es weitergeht....

Viel Erfolg
Gruss
MagNet-99

betterorange Geschrieben am 23 August 2010



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Oder um die Athmosphärte nicht zu sehr aufzuheizen, den Dienstleister auffordern, wie er es bewerkstelligen möchte, qualitative Übernahmedokumentation bei der Übernahme vorzunehmen. Jetzt sind es 100 Euro Schaden, aber irgendwie ist da Klärungsbedarf. Das oder Ob der Dienstleister den Schaden nun übernimmt ist wohl eher zweitrangig, oder?

LG BO

alex1980 Geschrieben am 24 August 2010



Dabei seit
19 August 2010
2 Beiträge
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe nun erneut mit dem Paketdienstleister gesprochen. Nach Rücksprache mit einigen Branchenkollegen weiß ich mittlerweile, dass der Fahrer nicht selten sein beladenes Fahrzeug mit nach Hause nimmt und die am Vorabend aufgenommenen Pakete erst am nächsten Tag ausliefert. Ferner möchten einige Kollegen schon beobachtet haben, wie Pakete einfach bei offener Ladetür des Fahrzeugs in einer scharfen Kurve aus dem Fahrzeug gefallen sind...

Wenn der Paketdienst erst nach der ersten Scannung haften sollte, so könnte sich zwischen Übernahme des Pakets und erster Scannung quasi jeder daran bedienen. Da ich ausschliesslich Ware im Bereich der Konsumgüterindustrie versende will ich nicht per se ausschliessen, dass sich der ein oder andere Fahrer vielleicht auch gerne selbst an der Ware bedient - aber mit solchen Aussagen bin ich sehr, sehr vorsichtig.

Auf diese Problematik angesprochen, zeigt sich der Paketdienstleister nun doch kulant. Zwar bekomme ich kein Schadenprotokoll; ich soll dem Paketdienstleister lediglich eine Anspruchsrechnung gegen ihn einreichen. Offensichtlich scheint hier dann sogar der "kleine Dienstweg" möglich zu sein. Ich bin zwar Selbstversicherer, aber wenn der Paketdienstleister den Schaden nunmehr doch übernehmen möchte so wirkt sich das zumindest nicht negativ auf meine Versicherungsprämie aus.

Aber dennoch scheint hier irgendwie eine generelle Rechtsunsicherheit zu bestehen.

Beste Grüße
Alex

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich