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Frage zu Aus- & Einfuhrverfahren


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


audix Geschrieben am 10 November 2010



Dabei seit
02 August 2009
7 Beiträge
Hallo!
Hab jetzt am 23/24.11. Prüfung und habe doch noch Probleme mit einigen "Basics"....
Versuche gerade mir die ganzen Zollgeschichten kurz und knackig auszuarbeiten.
Dabei stelle ich fest, dass ich nicht genau sagen kann, ob man zB das TIR Verfahren bei Export oder bei Import oder beidem verwendet?!
Und ob sich das auf den EX- bzw Import aus 3. und/oder EFTA Staaten bezieht....
Und das selbe mit dem T1 und T2 Verfahren. Nur Export oder nur Import, oder beides?
Wäre nett, wenn mir jemand die, scheinbar mit sich verkürzender Zeit bis tzur Prüfung potenziell, wachsende Konfusion nehmen und diese Lücke füllen würde.

Danke, Gary

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Mockel Geschrieben am 10 November 2010



Dabei seit
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671 Beiträge
T1-Verfahren nutzt man bei Drittlandsware (z.B. eingehende Importe ex China mit Bestimmung im EU-Hinterland), T2 für EU-Gemeinschaftsware in Transit durch Drittländer (z.B. Schweiz).

Das TIR-Verfahren wird meist bei LKW-Transporten in jeweilige Mittgliedsstaaten außerhalb der EU genutzt. Hier ist wohl die Türkei ein gutes Beispiel.

audix Geschrieben am 10 November 2010



Dabei seit
02 August 2009
7 Beiträge
Erstmal Danke für die schnelle Antwort!
Hab für heute Schluss gemacht mit lernen - alles dreht sich schon. ;-)

Also T1 & T2 ausschliesslich für Import anzuwenden?

Und das TIR sowie ATA nur für Export!?

Richtig?

Sorry - ich bin im Moment total Konfus, kann sein das das blöde Fragen sind...

Ach und innerhalb der EU spricht man ja garnicht von Ex- bzw Import.
Sondern nur von den gemeinschaftlichen bzw Gemeinsamen Versandverfahren.

Oh man - ich muss Schluss machen für Heute....
Gute Nacht!

Mockel Geschrieben am 11 November 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Nein, nicht direkt. Evtl. solltest du dich da nicht so auf Im und Export versteifen.

Wie gesagt: T1 wird bei Drittlandsware verwendet (Import und Durchfuhr) und T2 bei Gemeinschaftsware (Durchfuhr durch EFTA-Staaten).
ATA und TIR kannst Du auch bei Importen nach Deutschland verwenden.
Heissen ja glaube auch Zollausschlussverfahren???
Das kann bei allen Mitgliedsstaaten verwendet werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

T1 und T2 Verfahren können nur in den EU- und EFTA-Staaten angewendet
werden! deswegen ja auch gVV

Also, hier mal Beispiele zu allen Verfahren:
Import via Hamburg ex China, Verzollung beim Binnenzollamt: T1
Transport von Deutschland nach Italien über die Schweiz oder umgekehrt: T2
Transport von/Nach Deutschland und Türkei: TIR
Transport von Messegütern o.ä. von/nach wo auch immer: ATA

Da gibt es meist immer Schlagwörter, wo es klingeln muss! ;-)

Gruß Mockel

roliP Geschrieben am 11 November 2010



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo audix,
hier das Ganze nochmal mit anderen Worten.
Entscheidend für ein Versandverfahren T1 oder T2 ist der Zollstatus der Ware. Nichtgemeinschaftswaren (Drittlandsware) müssen im Gebiet der EG unter zollamtlicher Überwachung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren (T1) befördert werden. Soll NG-Ware im Versandverfahren in eines der Rest-EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen...) befördert werden, ist das (Verträge!) externe gemeinsame Versandverfahren (T1) zu verwenden. Wenn Gemeinschaftswaren in ein solches Land oder über die Schweiz befördert werden, so ist das interne gemeinsame Versandverfahren (T2) zu nutzen. Das interne gemeinschaftliche Versandverfahren (T2) hat eigentlich nur noch Bedeutung, wenn Waren in ein umsatzsteuerrechtl. Sondergebiet (z.B. Kanarische Inseln) verbracht werden sollen.
Das Carnet TIR ist ein Versandverfahren, das in den Teilnehmerländern genutzt werden kann. Das kann dann für NG-Waren und auch für G-Waren genutzt werden. Je nach unserer Sicht im Export oder Import.
Das Carnet ATA ist für die "zollfreie" Verwendung von Waren gedacht. Das deutsche Carnet ATA für die Verwendung im Drittland und spätere Wiedereinfuhr, das ausländische Carnet ATA für die abgabenfreie Verwendung bei uns und die spätere Wiederausfuhr.
Soweit in Kürze!
Gruß
rolip

Erzi4 Geschrieben am 11 November 2010



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
roliP wrote:

Das Carnet ATA ist für die "zollfreie" Verwendung von Waren gedacht. Das deutsche Carnet ATA für die Verwendung im Drittland und spätere Wiedereinfuhr, das ausländische Carnet ATA für die abgabenfreie Verwendung bei uns und die spätere Wiederausfuhr.

... wobei das Carnet ATA für solche Länder, die lediglich durchfahren werden, als Versandschein genutzt werden kann (blaue Transitblätter).

roliP Geschrieben am 11 November 2010



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Erzi4 wrote:
... wobei das Carnet ATA für solche Länder, die lediglich durchfahren werden, als Versandschein genutzt werden kann (blaue Transitblätter).

Ist für uns beide klar! Ich wollte audix aber nicht noch mehr verwirren!

audix Geschrieben am 12 November 2010



Dabei seit
02 August 2009
7 Beiträge
Super!
Jetzt hab ich das (so gut wie) begriffen & abgespeichert (noch das ein oder andere mal lesen;-)).

roliP wrote:
Ich wollte audix aber nicht noch mehr verwirren!
Auch das ist sehr rücksichtsvoll! Bin im Moment wirr genug....

Vielen Dank!

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