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Aufschubkonto


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


alessea Geschrieben am 12 November 2010



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Kann mir jemand sagen wie der Abrechungszeitraum durch Bundeskasse Trier berechnet wird ?
Vielen Dank im Voraus

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leew Geschrieben am 14 November 2010



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Abgerechnet wird der Kalendermonat.
Am 16. des Folgemonats wird abgebucht.

alessea Geschrieben am 14 November 2010



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6 Beiträge
Also, wenn ich richtig verstehe dan wird berechnet v. 01 bis 30, und abgebucht am 16. Warum dann der Zoll meinte das der Bürgschaft muss für 6 Wochen reichen, also der Bürgschaft betrag darf nicht innerhalb sechs Wochen überschritten werden.

leew Geschrieben am 14 November 2010



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Sorry, ich ging vom ungesicherten EUSt-Konto aus.

Beim gesicherten Konto für Einfangsabgaben hat der Zoll hat recht.
Du darfst mit der aufgeschobenen Summe nicht über deiner Bürgschaft liegen, daher rechnen sie immer 2 Wochen Sicherheit rein.

Solange du die Bürgschaft aber nicht überziehst, ist es eigentlich egal, ob die Bürgschaft für 1 Monat oder 6 Wochen reicht.
Ich vermute mal, dass ihr überzogen habt, dann sind die knallhart. Passiert das öfter, können die euch das Konto entziehen.

Es gibt aber noch eine andere, allerdings nicht unbedingt gewünschte Variante, um die Bürgschaft, die ja auch Geld kostet, nicht zu erhöhen: Zwischenzahlungen an die Bundeskasse.

Beispiel:
Bürgschaft: 500.000 EUR
Am 20. des Monats sind bereits 470.000 aufgeschoben und ihr rechnet noch mit 100.000 EUR Abgaben, die bis zum Monatsende anfallen.
Überweisung von EUR 100.000 am 20. an die Bundeskasse.

Wichtig ist immer, dass ihr nicht die Bürgschaftshöhe ankratzt. Kontoauszüge bekommt man nach Registrierung online.

alessea Geschrieben am 14 November 2010



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Das ist alles richtig, aber ich verstehe immer noch nicht warum wird für 6 wochen gerechnet, wenn abgebucht werden die abgaben für 1 Monat.
Wenn wir Bürgschaft 500.000 haben und von 01 bis 30. werden 400.000 aufgeschoben, dan warum werden 6 Wochen berechnet. Wir waren kurz davon die Bürgschaft zu überziehen, und dann der Zoll meinte , wir müssen immer so rechnen dass der Bürgschaft für 6 Wochen ausreicht.

leew Geschrieben am 15 November 2010



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70 Beiträge
alessea wrote:
Das ist alles richtig, aber ich verstehe immer noch nicht warum wird für 6 wochen gerechnet, wenn abgebucht werden die abgaben für 1 Monat.
Weil erst per 16. des Folgemonats abgebucht wird, bis zur Abbuchung wird also fleißig weiter aufgeschoben und natürlich auch auf die Bürgschaft angerechnet.

Außerdem habt ihr im Antrag unterschrieben, dass die Aufschubsumme für 6 Wochen reicht.
Steht hier unter Punkt 7.

Wenn wir nah an die Bürgschaft rankommen, überweisen wir einfach einen Betrag x. Dann haben wir keine Probleme, weil dann ja ein Teil bereits getilgt ist.

alessea Geschrieben am 15 November 2010



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Danke !!! Alles verstanden :)

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