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AEO-Fragebogen deutsche oder EU - Version
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
waldorf |
Geschrieben am 03 Dezember 2010
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hurra,
da arbeitet die EU endlich einen einheitlichen Fragebogen für die AEO-Beantragung aus, um das Verfahren zu harmonisieren und was macht das BMF : ignoriert die harmonisierte Version und besteht weiterhin auf der "deutschen Lösung" (s. www.zoll.de von heute) :
[i][i]"Stand der Meldung: 3. Dezember 2010
[i]Verwendung des EU-Fragenkatalogs zur Selbstbewertung im Rahmen der AEO-Zertifizierung
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) hat auf ihrer Internetseite das Muster eines [i]EU-einheitlichen Fragenkatalogs zur Selbstbewertung und Informationen zur Verwendung dieses Fragenkatalogs veröffentlicht. Aus gegebener Veranlassung weist das Bundesministerium der Finanzen daraufhin, dass die Darstellung der GD TAXUD, nach der der EU-Fragenkatalog spätestens ab dem 1. Januar 2011 von allen Mitgliedstaaten verwendet wird, missverständlich ist.[/i[/i]]Zunächst besteht weder gegenwärtig noch in naher Zukunft eine rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Verwendung dieses EU-[/i]Fragenkatalogs. Ob jenseits einer rechtlichen Verpflichtung einer Vereinbarung zur Verwendung zugestimmt wird, hängt entscheidend davon ab, ob tatsächlich alle Mitgliedstaaten die gemeinschaftlich entwickelte Fassung ohne Zusätze und Streichungen einsetzen werden.
Für eine AEO-Zertifizierung in Deutschland wird daher im Sinne einer schnellen und effektiven Antragsbearbeitung dringend empfohlen, bis auf weiteres den im Internet unter www.zoll.de veröffentlichten Fragenkatalog zu verwenden."[/i]
Bei dieser Haltung werden wir nie eine einheitliche Zollpraxis bekommen. PS: Wenn es dem BMF in den Kram passt, nimmt man gerne das Argument "Harmonisierung", wenn nicht, ist die Harmonisierung schnuppe....
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ideps |
Geschrieben am 03 Dezember 2010
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Ne waldorf, da liegst Du schief;-)
Einheitliche Zollpraxis? Harmonisierung? Forget it...
Da haben wir in D mal einen "milderes" Antragsprocedere als in vielen anderen EU-Staaten (komm jetzt ja nicht mit UK) und das soll auch so bleiben!
Das BMF besteht auch nicht auf dem deutschen Fragebogen, sondern stellt lediglich klar, dass beides möglich ist - im Bewusstsein, dass der deutsche Katalog oftmals die bessere Alternative ist und die den AEO-Antrag bearbeitenden Zöllner nicht besonders flexibel sind, sich nunmehr auf den europäischen Fragenkatalog einzustellen -
Die Klarstellung des BMF ist so auch mit den Spitzenverbänden (in deren Sinne) abgesprochen worden, dass das BMF das nun gar auf zoll.de veröffentlicht, zeigt m.E., dass sie doch Rückgrat haben! Eine ähnlich selbstbewusste Veröffentlichung wünschte ich mir für ICS, Stichtag 1.01.2011 !!!
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waldorf |
Geschrieben am 06 Dezember 2010
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Ideps,
mir fehlt die Übersicht, um beurteilen zu können, in welchem EU-Mitgliedstaat es leichter oder schwerer ist, AEO zu werden. Es muss schlicht und einfach überall (annähernd) gleich sein und das geht nur mit einheitlichen Tools, hier dem Fragebogen. Was macht denn ein Unternehmen, dass den AEO in mehreren MS beantragen will ? Wir dürfen doch das Ziel einheitlicher Zollprozesse nicht so einfach aufgeben :-).
Wenn das BMF gesagt hat, dass beide Fragebögen akzeptiert werden, warum schreibt es das nicht auch ? Ich interpretiere die Veröffentlichung auf www.zoll.de eher so: "es gibt zwar einen EU-Fragenbogen, wir (das BMF) dürfen zwar nicht deutlich sagen, dass er uns nicht gefällt und deshalb bevorzugen wir weiterhin den deutschen. Wer die EU-Version benutzt, wartet länger, bekommt lästige Rückfragen ......"
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ACO1 |
Geschrieben am 12 Januar 2011
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Dabei seit 31 März 2009 31 Beiträge
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Hallo zusammen,
während meiner Recherchen bezgl. des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung im Internet, bin ich auf die Seite des österreichischen BMF geraten und dort steht definitiv, das in Österreich ab 01.01.2011 nur noch der EU-Fragenkatalog akzeptiert wird, da dies die EU-Verordnung so vorsieht.
Gibt es für Deutschland irgendwelche neuen Erkenntnisse ???
Den wir machen uns gerade über den Fragebogen und ich habe keine Lust in 3 Monaten, wenn alle Kollegen inkl. Geschäftsleitung fast fertig sind, sagen zu müssen wir müssen jetzt den EU-Fragebogen nehmen.
Für etwas Input wäre ich dankbar.
Danke Aco1
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waldorf |
Geschrieben am 12 Januar 2011
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo ACO1,
es gibt hier nicht Neues. DE verbietet zwar offiziell den EU-Fragebogen nicht, akzeptiert faktisch aber nur die deutsche Version.
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waldorf |
Geschrieben am 28 Januar 2011
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der schweizer Zoll wird im Februar ebenfalls einen AEO-Fragebogen für den schweizer AEO veröffentlichen, der "stark an den EU-Fragebogen angepasst sein wird. Das habe den Vorteil, dass von möglichen Partner-, Tocher- oder Mutterunternehmen im EU-Raum die gleichen Anforderungen erwartet werden wie in der Schweiz".
Infos zum AEO in der CH- inkl. des Fragebogen-Entwurfs- unter : www.ezv.admin.ch/zolli...ml?lang=de
Schön, dass die dt. Zollverwaltung weiterhin ihre eigene Suppe kocht und diese Harmonisierungsbestrebungen -inzwischen nicht nur auf EU, sondern auch auf internationaler Ebene- durch das Festhalten an einer deutschen Version des Fragebogens torpediert.
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