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Einholen von Forderungen bei "Toter Firma"


ccl-klahold Geschrieben am 26 Januar 2011



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26 Januar 2011
3 Beiträge
Guten Morgen,
ich weiss nicht so ganz hin mit meiner Frage, wenn es hier falsch sein sollte, bitte verschieben.

Also:
Wir arbeiten seit Jahren mit einer Handelsagentur für Schuhe zusammen. Herr T. aus R. ist nun letzten November verstorben. Ihm gehört allein diese Agentur und hat keine weiteren Mitarbeiter. Noch hat Herr T. keine Ehefrau oder Kinder, er lebte ganz alleine.

Nachdem ich jetzt mit dem Gewerbeamt der Stadt und der IHK von OFfenbach gesprochen habe, wurde ich weitergeleitet an das Amtsgericht Offenbach. Dort hab ich letzendlich eine Rechtspflegerin bekommen, die jetzt den Totenschein anfordert und diese Firma "gerichtlich" schliessen wird. Dann, so sagte sie mir, wird sie Erben "versuchen" zu ermitteln, die einen Nachlassverwalter stellen oder halt einen staatlichen Nachlassverwalter.
Letztere Aussage war, ich könnte mich in 2-3 Monaten nochmal melden!!!
Nun ist unsere Firma angewiesen auf die noch ausstehenden Forderungen!

Da wir von diesem Kunden noch etwa 9 Kartons mit Waren auf dem Lager stehen haben, die bestimmt bei Veräusserung einen guten Wert haben, wollte ich wissen wie das nun mit dem Pfandrecht ist. Wie und wann darf ich nun diese Waren veräussern. Was muss ich tun..

Ich hoffe, das mir iwer hier helfen kann!
Danke erstmal!
Gruss
Sabine K.

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seraphim Geschrieben am 26 Januar 2011



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26 Beiträge
Ohne Titel würde ich nichts veräußern. Anwalt einschalten und beraten lassen, damit ist man auf der sicheren Seite.

MagNet-99 Geschrieben am 26 Januar 2011



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2708 Beiträge
Jup, würde ich auch so machen.....

ccl-klahold Geschrieben am 26 Januar 2011



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26 Januar 2011
3 Beiträge
Hab die Rechnungen alle gestern ganz normal angemahnt. Da wir mit einem Inkassobüro zusammen arbeiten würde das reichen als Titel? Wenn ich nach der Frist dem das übergebe?
Weil ein Anwalt kostet zusätzliches Geld!

MagNet-99 Geschrieben am 26 Januar 2011



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Um wieviel Knete geht es denn ?

Ein Rechtsanwalt rechnet nach Gebührenordnung ab, oder nach Streitwert. Frag mal nach, dann weisst Du worum es geht.....

Gruss
MagNet-99

ccl-klahold Geschrieben am 27 Januar 2011



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26 Januar 2011
3 Beiträge
Knapp 1800 €! Ich weiss hört sich für manche nicht viel an, aber für unser Unternehmen ist es wichtig.

huugoo Geschrieben am 30 Januar 2011



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26 Januar 2011
40 Beiträge
Leider weiss ich nicht was für ein Unternehmen du führst im Bereich Lager, Spedition oder Frachtführer, aber theoretisch könntest du doch ein Pfandrecht ausüben weil ja deine Lagerkosten nicht gezahlt werden bzw. die Gefahr besteht das du auf deinen Kosten sitzen bleibst.

Das der Rechtspfleger diese Handelsfirma schließen wird ist ein Grund dafür, von diesem wird man aber nicht erwarten das er deine Interressen vertreten wird.

Man kann zwar ein Rechtsanwalt aufsuchen aber ich denke , wenn du ein "Notverkauf" aufgrund der Pfändung machst. Damit deine Kosten deckst und was über ist kannst du es dem Rechstpfleger übergeben.

Vorher würde ich klären welche Bestimmung (Empfänger etc.) das Lagergut hätte, vielleicht ist ja beim Empfänger möglich die Kosten einzuholen.

Bezüglich Pfandrecht hättest du laut HGB eindeutig ein geseztliches Recht, welches der Rechtspfleger beachten muss, bitte belies dich im HGB und in Wikipedia.

Ich denke niemand der Beteiligten hat Lust auf nen Rechtsstreit wenn die Sache klar ist, und keiner will ständig ansteigende Kosten aufsich laden.

ist aber auch echt ein blödes Ding^^

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