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Langzeit Lieferantenerklärung
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
sirjames |
Geschrieben am 22 Februar 2011
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Dabei seit 04 März 2010 27 Beiträge
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Hallo liebe Cargoforum-User,
wir beziehen seit kurzer Zeit auch Handelsware aus Fernost (Vorwiegend China) die wir nicht weiterver-/bearbeiten.
Unsere Kunden wünschen aber trotzdem LLE/LE´s. Aber wenn ich eine LLE/LE ohne Präferenzursprung ausfülle, dann kann ich dies doch nur, wenn ich Ware weiter ver-oder bearbeite , oder?
Zumindest steht das so auf der LLE/LE drauf. Sorry, ist für uns "Neuland"
Vielen Dank im voraus für eure fachliche Hilfe.
Schöne Grüße
Sirjames
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CARGOFORUM PARTNER
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Der_Staufer |
Geschrieben am 22 Februar 2011
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Nein,
du kannst LLEn ohne Präferenzursprung ausfüllen, da ja bestätigt wird, dass die Waren keinen Präferenzursprung haben.
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BerlinLog |
Geschrieben am 23 Februar 2011
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Dabei seit 30 Juli 2009 91 Beiträge
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Hallo sirjames,
die Antwort von Der_Staufer ist kurz und pragmatisch und führt sicherlich bei Euren Kunden auch nicht zu Widerworten. Auch gibt es keine unmittelbaren Sanktionen wie z.B. Bußgelder, wenn man hier die LLE "zweckentfremdet". Es liegt also keine Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht vor. Lediglich könnte z.B. im Rahmen einer Zollbewilligung -falls sowas für Euch jemals relevant werden könnte- die Frage auftauchen, ob Ihr wisst, was Ihr da macht.
Aber Deine Frage war ja, wie es richtig ist:
Da es sich um die Erklärung zum nichtpräferenziellen Ursprung handelt, sind alle Unterlagen geeignet, die man z.B. für ein Ursprungszeugnis (UZ) der IHK vorlegen würde, z.B. Einfuhrdokumente, UZ des Herkunftslandes. Da Ihr dies sicherlich Euren Kunden nicht aushändigen wollt/ könnt, ist eine formlose aber verbindliche Erklärung über das Ursprungsland ausreichend. Auf jeden Fall muss der Bezug zur gelieferten Ware eindeutig sein. Ich würde sinngemäß den Text der LLE verwenden, dabei aber natürlich die Aussagen zur Präferenzberechtigung weglassen und mich lediglich gegenüber dem Kunden verpflichten, erforderlichenfalls weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen - und nicht den Zollbehörden.
Gruß BL
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sirjames |
Geschrieben am 24 Februar 2011
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Dabei seit 04 März 2010 27 Beiträge
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Hallo,
danke für die Antwort. Das ist ja genau das Problem der LLE ohne Präferenzursprung. Auf dem Vordruck den wir haben steht etwas von Be-und/oder Verarbeitung mehrerer Artikel, was ja in diesem Fall nicht richtig ist.
Muss ich mir da ein eigenens Formular entwerfen oder gibt es sowas irgendwo zum Download.
Vielen Dank für eure Antwort.
Sir James
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NAVARA |
Geschrieben am 24 Februar 2011
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Dabei seit 10 Februar 2010 46 Beiträge
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Hallo zusammen,
grundsätzlich benutzt man eine LLE für Vormaterialien ohne Präferenzursprungseigenschaft nur im Präferenzverfahren. Sie machen auch da nur Sinn, wenn man bestimmte Verarbeitungsschritte bestätigen möchte, die für sich genommen noch nicht zum Präferenzursprung geführt haben.
Beispiel:
Du stellst aus Garnen (ohne Ursprung) ein Gewebe her. Das Gewebe hat noch keinen Präferenzursprung, da die Bedingung "Herstellen aus Fasern..." lautet. Aber Dein Kunde, der das Gewebe kauft, kann es jetzt konfektionieren (schneiden, nähen usw.) und so insgesamt ein präferenzbegünstigtes Hemd herstellen, da für Hemden die Regel "Herstellen aus Garnen" lautet. Damit Dein Kunde jetzt nachweisen kann, dass alle erforderlichen Verarbeitungsschritte in der EU erfolgten, benötigt er für das bezogene Gewebe eine LLE für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, auf dem Du den jeweils durchgeführten Verarbeitungsprozess beschreibst und bestätigst.
Naja, ich hoffe man wird aus diesem vereinfachten Beispiel schlau.
Viele Firmen zweckentfremden die LLE, um z.B. einen außenwirtschaftrechtlichen Ursprung zu bestätigen, oder einfach nur, weil sie immer eine LLE haben wollen. Ich wüßte aber nicht, was dagegen sprechen sollte, wenn man auf einer LLE einfach nur bestätigt, dass es sich nicht um Ursprungswaren handelt, so wie es Der_Staufer und BerlinLog auch schon geschrieben haben.
Grüße!!
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BerlinLog |
Geschrieben am 01 März 2011
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Dabei seit 30 Juli 2009 91 Beiträge
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Biete Eurem Kunden doch folgende Alternative an:
"Wir erklären verbindlich, dass die von uns an >Kunde< gelieferten Waren nachweislich nichtpräferenzielle >Land< Ursprungswaren sind. Wir verpflichten uns erforderlichenfalls >Kunde< entsprechende Nachweise zur Verfügung zu stellen. Diese Erklärung ist unbefristet. Wir verpflichten uns >Kunde< unverzüglich zu informieren, sobald diese Erklärung Ihre Gültigkeit verliert.
Name, Stellung in der Fa., Datum, Unterschrift"
Gruß
BL
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