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AEO Screening von Personen ist bedenklich


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


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catweazle Geschrieben am 25 Februar 2010



Dabei seit
06 März 2009
120 Beiträge
ideps wrote:
Da wir dieses Thema sicherlich noch länger diskutieren, möchte ich anregen, den etwas polemischen Titel dieses Threads zu ändern, denn das AEO-Screening ist laut Datenschutzbeauftragten rechtlich erheblich bedenklich, nicht weniger, aber auch nicht mehr!

Da der Titel von mir ist, erhebe ich vehement Einspruch gegen eine geforderte Zensierung. In einem Forum sollen Meinungen geäussert werden und meine ist im Titel klar und deutlich und in keinster Weise polemisch widergegeben und wird so vom BDSB bestätigt.
Nur weil diese Meinung Ideps nicht gefällt, darf das nicht geändert werden !

Wenn das BMF bei seiner Meinung bleiben sollte (die Veröffentlichung eines entsprechendes Erlasses zögert sich hinaus), hoffe ich nur, dass es Unternehmen gibt, die gegen die AEO-Ablehnung klagen werden.

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Nordlicht010208 Geschrieben am 25 Februar 2010



Dabei seit
01 Februar 2008
192 Beiträge
Mal davon ab, was mit dem Beitragstitel ist, gibt es in der neuen
AW-Prax - Ausgabe 2/2010 - einen interessanten Beitrag zum Thema,
der letztlich mit der Schlußfolgerung endet, daß ein Sreening von
Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und sogar Besuchern rechtlich
nicht zu beanstanden ist.

Autor ist ein RA, der auch DSB ist, also die Sache aus beiden
Sichtwinkeln sehen kann

catweazle Geschrieben am 25 Februar 2010



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06 März 2009
120 Beiträge
Nordlicht010208 wrote:
Mal davon ab, was mit dem Beitragstitel ist, gibt es in der neuen
AW-Prax - Ausgabe 2/2010 - einen interessanten Beitrag zum Thema,
der letztlich mit der Schlußfolgerung endet, daß ein Sreening von
Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und sogar Besuchern rechtlich
nicht zu beanstanden ist.

Autor ist ein RA, der auch DSB ist, also die Sache aus beiden
Sichtwinkeln sehen kann

Hallo Nordlicht,

es gibt verschiedene Rechtsauffassungen und Meinungen zu diesem Theme. Wie bei jeder Meinung sollte man die Interessenlage dahinter sehen. Wer mit dem AEO Geld verdienen kann und will, wird sich wohl eher der Zoll-Meinung anschliessen. Wer aber sein Unternehmen vor dem Vorwurf einer Datenschutzverletzung schützen will und/oder dem völlig überflüssigen Überwachungswahn des BMF kritisch gegenüber steht, ist anderer Meinung.

AN DIE MODERATOREN :
Da der Titel meines Beitrags offensichtlich doch geändert wurde, werde ich meine Teilnahme an diesem Forum einstellen.
Es ist nicht Aufgabe von Moderatoren Meinung zu unterbinden, sondern lediglich Diskussionen in einem fachlich akzeptablen und sachlichen Rahmen zu halten.

ADIEU !

ideps Geschrieben am 25 Februar 2010



Dabei seit
08 Juni 2009
247 Beiträge
catweazle wrote:


Da der Titel von mir ist, erhebe ich vehement Einspruch gegen eine geforderte Zensierung. In einem Forum sollen Meinungen geäussert werden und meine ist im Titel klar und deutlich und in keinster Weise polemisch widergegeben und wird so vom BDSB bestätigt.
Nur weil diese Meinung Ideps nicht gefällt, darf das nicht geändert werden !

Wenn das BMF bei seiner Meinung bleiben sollte (die Veröffentlichung eines entsprechendes Erlasses zögert sich hinaus), hoffe ich nur, dass es Unternehmen gibt, die gegen die AEO-Ablehnung klagen werden.

Hallo Catweazle, es ging mir nicht um den Meinungsaustausch an sich, sondern nur um den Titel des Threads. Diejenigen, die sich mit dem Thema befasst haben, haben großteils den ursprünglichen Titel verstanden, aber es geht doch in diesem wirklich sachlichen Forum um zumindest objektive Titulierungen der jeweiligen Threads für diejenigen, die hier erstmals drauf stossen oder sich mit dem Thema erstmals befassen. Du hast in Deinem Titel schon sehr polemisiert, indem Du das Verb "ist" benutzt"

Vielen hier liegt das Gutachten des Datenschutzbeauftragten vor, es wurde auszugsweise auch hier gepostet. Fakt ist, dass er zu dem Schluss kommt, der Datenabgleich sei erheblich bedenklich. Daraus kannst Du aber nicht solch eine Thread-Überschrift begründen!


Catweazle, bleib, ich schätze Deine Beiträge sehr, es geht doch nur um einen Titel und nicht um die Meinungsäußerungen in dem Thread????

MagNet-99 Geschrieben am 25 Februar 2010



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
ideps wrote:
Du hast in Deinem Titel schon sehr polemisiert, indem Du das Verb "ist" benutzt"

Und genau so habe ich das auch gesehen und lenkend nicht alle sondern lediglich den Startthread und nur im Titel editiert....

ideps wrote:
Catweazle, bleib, ich schätze Deine Beiträge sehr, es geht doch nur um einen Titel und nicht um die Meinungsäußerungen in dem Thread

Auch hier schliesse ich mich gerne und vollumfänglich an.

Gruss
MagNet-99

waldorf Geschrieben am 23 Juni 2010



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der deutsche Zoll hat lange für eine Reaktion gebraucht und endlich reagiert. In den VSF-N 31/2010 vom 22.6.10 wird eine neue DA zum AEO veröffentlicht und auf das Mitarbeiter-Screening Bezug genommen. Das BMF erkennt die Datenschutz-Bedenken nicht an und besteht weiterhin auf dem Screening. Es bleibt dabei: ohne Screening kein AEO-S oder F. Wem das nicht gefällt, wird auf den Rechtsweg verwiesen.

MagNet-99 Geschrieben am 23 Juni 2010



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
...also hat sich nichts geändert.....

ideps Geschrieben am 06 Oktober 2010



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247 Beiträge
waldorf wrote:
Der deutsche Zoll hat lange für eine Reaktion gebraucht und endlich reagiert. In den VSF-N 31/2010 vom 22.6.10 wird eine neue DA zum AEO veröffentlicht und auf das Mitarbeiter-Screening Bezug genommen. Das BMF erkennt die Datenschutz-Bedenken nicht an und besteht weiterhin auf dem Screening. Es bleibt dabei: ohne Screening kein AEO-S oder F. Wem das nicht gefällt, wird auf den Rechtsweg verwiesen.

Sry ob des verspäteten Posts, Thema ist ja immer noch aktuell. Obwohl ich das "Datenscreening" der Mitarbeiter für rechtmäßig erachte (Begründung habe ich schon einmal gepostet), finde ich diese neue DA und insbesondere die Begründung unendlich peinlich. Tenor: Wir hatten recht, es muss aber nicht IT-mäßig geprüft werden und eine Prüfung einmal im Jahr reicht *fürcht*

waldorf Geschrieben am 15 März 2011



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Endlich mal eine gute Nachricht: der Widerstand einiger, weniger Unternehmen gegen das Personalscreening zeigt endlich Erfolge: es gibt erste Fälle, in denen die HZÄ akzeptieren, wenn die gehaltsauszahlenden Banken eine Prüfung vornehmen und dies bestätigen. Voraussetzung ist natürlich, dass keine Barauszahlungen vorgenommen werden.

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