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AEO Screening von Personen ist bedenklich
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4
catweazle |
Geschrieben am 25 Februar 2010
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Dabei seit 06 März 2009 120 Beiträge
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ideps wrote: |
Da wir dieses Thema sicherlich noch länger diskutieren, möchte ich anregen, den etwas polemischen Titel dieses Threads zu ändern, denn das AEO-Screening ist laut Datenschutzbeauftragten rechtlich erheblich bedenklich, nicht weniger, aber auch nicht mehr! |
Da der Titel von mir ist, erhebe ich vehement Einspruch gegen eine geforderte Zensierung. In einem Forum sollen Meinungen geäussert werden und meine ist im Titel klar und deutlich und in keinster Weise polemisch widergegeben und wird so vom BDSB bestätigt.
Nur weil diese Meinung Ideps nicht gefällt, darf das nicht geändert werden !
Wenn das BMF bei seiner Meinung bleiben sollte (die Veröffentlichung eines entsprechendes Erlasses zögert sich hinaus), hoffe ich nur, dass es Unternehmen gibt, die gegen die AEO-Ablehnung klagen werden.
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Nordlicht010208 |
Geschrieben am 25 Februar 2010
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Dabei seit 01 Februar 2008 192 Beiträge
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Mal davon ab, was mit dem Beitragstitel ist, gibt es in der neuen
AW-Prax - Ausgabe 2/2010 - einen interessanten Beitrag zum Thema,
der letztlich mit der Schlußfolgerung endet, daß ein Sreening von
Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und sogar Besuchern rechtlich
nicht zu beanstanden ist.
Autor ist ein RA, der auch DSB ist, also die Sache aus beiden
Sichtwinkeln sehen kann
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catweazle |
Geschrieben am 25 Februar 2010
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Dabei seit 06 März 2009 120 Beiträge
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Nordlicht010208 wrote: |
Mal davon ab, was mit dem Beitragstitel ist, gibt es in der neuen
AW-Prax - Ausgabe 2/2010 - einen interessanten Beitrag zum Thema,
der letztlich mit der Schlußfolgerung endet, daß ein Sreening von
Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und sogar Besuchern rechtlich
nicht zu beanstanden ist.
Autor ist ein RA, der auch DSB ist, also die Sache aus beiden
Sichtwinkeln sehen kann |
Hallo Nordlicht,
es gibt verschiedene Rechtsauffassungen und Meinungen zu diesem Theme. Wie bei jeder Meinung sollte man die Interessenlage dahinter sehen. Wer mit dem AEO Geld verdienen kann und will, wird sich wohl eher der Zoll-Meinung anschliessen. Wer aber sein Unternehmen vor dem Vorwurf einer Datenschutzverletzung schützen will und/oder dem völlig überflüssigen Überwachungswahn des BMF kritisch gegenüber steht, ist anderer Meinung.
AN DIE MODERATOREN :
Da der Titel meines Beitrags offensichtlich doch geändert wurde, werde ich meine Teilnahme an diesem Forum einstellen.
Es ist nicht Aufgabe von Moderatoren Meinung zu unterbinden, sondern lediglich Diskussionen in einem fachlich akzeptablen und sachlichen Rahmen zu halten.
ADIEU !
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ideps |
Geschrieben am 25 Februar 2010
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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catweazle wrote: |
Da der Titel von mir ist, erhebe ich vehement Einspruch gegen eine geforderte Zensierung. In einem Forum sollen Meinungen geäussert werden und meine ist im Titel klar und deutlich und in keinster Weise polemisch widergegeben und wird so vom BDSB bestätigt.
Nur weil diese Meinung Ideps nicht gefällt, darf das nicht geändert werden !
Wenn das BMF bei seiner Meinung bleiben sollte (die Veröffentlichung eines entsprechendes Erlasses zögert sich hinaus), hoffe ich nur, dass es Unternehmen gibt, die gegen die AEO-Ablehnung klagen werden. |
Hallo Catweazle, es ging mir nicht um den Meinungsaustausch an sich, sondern nur um den Titel des Threads. Diejenigen, die sich mit dem Thema befasst haben, haben großteils den ursprünglichen Titel verstanden, aber es geht doch in diesem wirklich sachlichen Forum um zumindest objektive Titulierungen der jeweiligen Threads für diejenigen, die hier erstmals drauf stossen oder sich mit dem Thema erstmals befassen. Du hast in Deinem Titel schon sehr polemisiert, indem Du das Verb "ist" benutzt"
Vielen hier liegt das Gutachten des Datenschutzbeauftragten vor, es wurde auszugsweise auch hier gepostet. Fakt ist, dass er zu dem Schluss kommt, der Datenabgleich sei erheblich bedenklich. Daraus kannst Du aber nicht solch eine Thread-Überschrift begründen!
Catweazle, bleib, ich schätze Deine Beiträge sehr, es geht doch nur um einen Titel und nicht um die Meinungsäußerungen in dem Thread????
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MagNet-99 |
Geschrieben am 25 Februar 2010
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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ideps wrote: |
Du hast in Deinem Titel schon sehr polemisiert, indem Du das Verb "ist" benutzt" |
Und genau so habe ich das auch gesehen und lenkend nicht alle sondern lediglich den Startthread und nur im Titel editiert....
ideps wrote: |
Catweazle, bleib, ich schätze Deine Beiträge sehr, es geht doch nur um einen Titel und nicht um die Meinungsäußerungen in dem Thread |
Auch hier schliesse ich mich gerne und vollumfänglich an.
Gruss
MagNet-99
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waldorf |
Geschrieben am 23 Juni 2010
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der deutsche Zoll hat lange für eine Reaktion gebraucht und endlich reagiert. In den VSF-N 31/2010 vom 22.6.10 wird eine neue DA zum AEO veröffentlicht und auf das Mitarbeiter-Screening Bezug genommen. Das BMF erkennt die Datenschutz-Bedenken nicht an und besteht weiterhin auf dem Screening. Es bleibt dabei: ohne Screening kein AEO-S oder F. Wem das nicht gefällt, wird auf den Rechtsweg verwiesen.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 23 Juni 2010
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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...also hat sich nichts geändert.....
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ideps |
Geschrieben am 06 Oktober 2010
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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waldorf wrote: |
Der deutsche Zoll hat lange für eine Reaktion gebraucht und endlich reagiert. In den VSF-N 31/2010 vom 22.6.10 wird eine neue DA zum AEO veröffentlicht und auf das Mitarbeiter-Screening Bezug genommen. Das BMF erkennt die Datenschutz-Bedenken nicht an und besteht weiterhin auf dem Screening. Es bleibt dabei: ohne Screening kein AEO-S oder F. Wem das nicht gefällt, wird auf den Rechtsweg verwiesen. |
Sry ob des verspäteten Posts, Thema ist ja immer noch aktuell. Obwohl ich das "Datenscreening" der Mitarbeiter für rechtmäßig erachte (Begründung habe ich schon einmal gepostet), finde ich diese neue DA und insbesondere die Begründung unendlich peinlich. Tenor: Wir hatten recht, es muss aber nicht IT-mäßig geprüft werden und eine Prüfung einmal im Jahr reicht *fürcht*
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waldorf |
Geschrieben am 15 März 2011
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Endlich mal eine gute Nachricht: der Widerstand einiger, weniger Unternehmen gegen das Personalscreening zeigt endlich Erfolge: es gibt erste Fälle, in denen die HZÄ akzeptieren, wenn die gehaltsauszahlenden Banken eine Prüfung vornehmen und dies bestätigen. Voraussetzung ist natürlich, dass keine Barauszahlungen vorgenommen werden.
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