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Gefahrenübergang im Lager
Effektive Lagerlogistik: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für bessere Prozessabläufe. Unser Forum Lagerlogistik und Flurförderzeuge behandelt Fragen wie, welche Flurförderzeuge eignen sich am besten für den Einsatz in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Verwendung von Flurförderzeugen in der Lagerlogistik? Welche Lagertypen gibt es und welcher eignet sich am besten für meinen Bedarf? Wie optimiere ich den Platzbedarf in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Einrichtung und dem Betrieb von Lagern? Welche Soft- und Hardware ist die beste Lösung für mein Lager?
logistud |
Geschrieben am 19 März 2011
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Dabei seit 19 März 2011 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
im Rahmen meiner Bachelor-Arbeit befasse ich mich derzeit mit einem Outsourcing-Projekt eines Logistiklagers. Diesbezüglich bräuchte ich Informationen wo der Gefahrenübergang beim Ein- und Auslagern ist bzw. auch eine Rechtliche Quelle wo ich dies nachlessen könnte.
Gibt es grundsätzliche Haftungsgrundsätze bzw. Haftungshöhen im Lagerbereich?
Leider habe ich im I-net bzw. im Paragraphentschungel nichts brauchbares gefunden.
Danke im voraus,
Gruß
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 19 März 2011
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo logistud,
schau Dir mal HGB ab § 467 an .....
Was meinst Du mit Gefahrenübergang beim Ein- / Auslagern ? Gefahrenübergang ist nur interessant wenn Du eine Schnittstelle zwischen zwei juristischen Personen hast.
Gruss
MagNet-99
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logistud |
Geschrieben am 19 März 2011
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Dabei seit 19 März 2011 3 Beiträge
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Hallo MagNet,
danke für den Tipp.
Bezüglich Gefahrenübergang habe ich z.b. gemeint das wenn man den LKW beladet und genau kurz vor der Verladung wird die Ware beschädigt. Wo ist genau der Punkt der Gefahrenüberganges. Wann haftet der Frächter und wann der Verlader?
Gruß
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MagNet-99 |
Geschrieben am 19 März 2011
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Schau Dir bitte zuerst die Incoterms der ICC an, und dort EXW und FCA.
Hier werden die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer geregelt, was den Haftungs- und Gefahrenübergang angeht.
HGB 412 regelt die Pflichten von Verlader und Frachtführer.
Gruss
MagNet-99
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logistud |
Geschrieben am 21 März 2011
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Dabei seit 19 März 2011 3 Beiträge
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Danke für deine Unterstützung.
Grüße
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MagNet-99 |
Geschrieben am 21 März 2011
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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