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Dual Use Sendung


Tarifierung einer Zolltarifnummer: Tipps und Tricks zur Tarifierung der richtigen Zolltarifnummer. Unser Forum Tarifierung Zolltarifnummer behandelt Fragen wie, was ist eine Zolltarifnummer und wozu dient sie? Wie wird eine Zolltarifnummer vergeben? Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer für meine Ware? Welche Informationen sind für die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer erforderlich? Gibt es Unterschiede bei der Verwendung von Zolltarifnummern in verschiedenen Ländern?


Zollinchen Geschrieben am 06 April 2011



Dabei seit
04 Februar 2010
17 Beiträge
Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, Ihr könnt mir helfen. Wir haben von unserem Kunden so ne Andeutung bekommen und wissen nun nicht was wir machen sollen wenn es wirklich eintrifft.
Tatsache ist, daß wir jetzt von einem Lieferanten ein Schreiben über ein Teil bekommen haben, daß der Dual-Use Verordnung unterliegt. Und genau dieses Teil bekommen die Kunden in Russland immer und sie haben auch schon angekündigt das bald wohl ne Bestellung kommt.
Folgende zwei Ausgangssituationen will ich mal schildern:
Grundtatsache wäre dann: Unser Kunde aus Russland bestellt dieses Teil bei uns.

1. Die Ware soll nach Litauen versendet werden mit Rechnungsadresse nach Russland
- Rechnung ist ja mit MwSt. richtig?
- Da der Versand innergemeinschaftlich EU ist, brauchen wir trotzdem die Genehmigung von der BAFA für die Dual-Use Ware?

Wir wissen nicht ob der Verbleib in Litauen sicher ist oder ob die es dann doch weitersenden......und falls dann doch
2. Unser russischer Kunde sagt, daß wir es nach Litauen schicken sollen und sie schicken es nach Russland:
- Was für Unterlagen müssen wir zur Verfügung stellen damit alles ok ist? Wir wären ja nicht der Ausführer sondern die litauísche Firma. Können wir trotzdem dann Re. stellung nach Russland machen mit MwSt.? Oder müssen wir dann die Zollpapiere machen?
Was ist mit der Genehmigung für die Dual-Use Ware? Wenn wir es beantragen dauert es mind zwei Wochen.......

Bitte helft mir...........Ich hoffe nicht, daß ich das es wirklich wahr wird das ich das machen muß...

Ich hab allein bei dem Gedanken schon Bauchweh...........

Vielen Dank schon mal!

Zollinchen

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 07 April 2011



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Zollinchen,

mit Genehmigungspflichten im Außenwirtschaftsverkehr ist nicht zu spaßen.
Habe im Moment keine Zeit mehr, melde mich Morgen im Laufe des Tages. Vorab zwei Fragen:

Habt ihr jetzt erstmalig vom Lieferanten erfahren, dass es sich um ein Dual Use Gut handelt?
Kannst du mir die Positionsnummer (Kennung) der Ware in der Dual Use Liste nennen?

Gruß
Dieter

Der_Staufer Geschrieben am 07 April 2011



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Wenn die Ware nach Litauen geht, wo ist denn dann da das Problem? Nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht ist das keine Ausfuhr, sondern eine innergemeinschaftliche Lieferung an eine litauische Adresse. Hinsichtlch ner Endverbleibsbescheinigung müsste man mal Prüfen, ob das überhaupt ein Dual-Use-Gut ist.

Dazu brauchen wir ne Warenbeschreibung und die Zolltarifnummer.

Dieter2 Geschrieben am 08 April 2011



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
So, jetzt mal der Reihe nach:

Zollinchen wrote:
Tatsache ist, daß wir jetzt von einem Lieferanten ein Schreiben über ein Teil bekommen haben, daß der Dual-Use Verordnung unterliegt.

Ich verstehe das so, dass ein Lieferant euch erstmalig darauf hinweist, dass dieses Produkt der Dual Use VO unterliegt? Liefert ihr das Produkt unverändert weiter oder wird es bei euch noch be-/verarbeitet?

Zollinchen wrote:
Und genau dieses Teil bekommen die Kunden in Russland immer und sie haben auch schon angekündigt das bald wohl ne Bestellung kommt.

Ist das Teil schon mal direkt nach Russland geliefert worden oder immer nur nach Litauen?

Zollinchen wrote:
1. Die Ware soll nach Litauen versendet werden mit Rechnungsadresse nach Russland
- Rechnung ist ja mit MwSt. richtig?
- Da der Versand innergemeinschaftlich EU ist, brauchen wir trotzdem die Genehmigung von der BAFA für die Dual-Use Ware? Wir wissen nicht ob der Verbleib in Litauen sicher ist oder ob die es dann doch weitersenden.

Rechnung ohne MWSt, wenn der Empfänger in Litauen eine UID-Nr. hat und ein Ausfuhrnachweis vorliegt.
Die EG-Dual-Use-VO ist eine Verordnung zur gemeinsamen Überwachung der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern aus der EU, gilt also zunächst einmal grundsätzlich nicht für Lieferungen innerhalb der EU. Ob eine Dual-Use-Genehmigung für Litauen erforderlich ist, hängt davon ab, ob ihr definitiv wisst, dass eine Weiterleitung nach Russland erfolgt. Ist das so? Wenn aus der Bestellung nicht hervorgeht, wo die Ware letztlich verbleibt und ihr auch sonst keine nachweisbare Kenntnis haben könnt, dass Litauen nach Russland ausführt, braucht euch das nicht weiter zu interessieren. Dann ist auch keine Genehmigung erforderlich.
Es gibt aber auch für Lieferungen innerhalb der EU einige wenige Genehmigungspflichten für Dual-Use-Ware, die euch aber wahrscheinlich nicht treffen. Die hängen mit der Positionsnummer der Waren in der Liste sowie vom Rechnungswert ab.

Zollinchen wrote:
2. Unser russischer Kunde sagt, daß wir es nach Litauen schicken sollen und sie schicken es nach Russland:
- Was für Unterlagen müssen wir zur Verfügung stellen damit alles ok ist? Wir wären ja nicht der Ausführer sondern die litauísche Firma. Können wir trotzdem dann Re. stellung nach Russland machen mit MwSt.? Oder müssen wir dann die Zollpapiere machen?

Es gilt das gleiche wie oben: Wenn der Litauer die Ware nach Russland schickt, ohne dass ihr Kenntnis davon habt, hat das keine genehmigungsrechtl. Konsequenzen für euch. Wie wäre denn eure Lieferkondition? DAP Adresse in Litauen? FCA euer Werk? Dann habt ihr nichts mit der Ausfuhr aus der EU zu tun. Rechnung nach Russland (ohne MWSt., s.o.) ist trotzdem kein Problem.

Gruß
Dieter

Zollinchen Geschrieben am 08 April 2011



Dabei seit
04 Februar 2010
17 Beiträge
Hallo Dieter, hallo Staufer,

erstmal tausend Dank für Eure Hilfe...
Leider bin ich grad im Streß, werde später aber auf jeden Fall antworten!!!

Grüße
Zollinchen

Zollinchen Geschrieben am 08 April 2011



Dabei seit
04 Februar 2010
17 Beiträge
Hallo,

so nun komm ich mal dazu richtig zu antworten :-)

@Dieter: Ja der Hersteller hat uns erst jetzt mitgeteilt, daß es sich um Dual-Use Ware handelt. Es handelt sich um die Nummer 3A225 (Teil I C Kategorie 3)
Wir kaufen es beim Hersteller und würden es unverarbeitet zu unserem Kunden senden oder wohin unser Kunde es wünscht - je nachdem wo die Maschine steht, wo es eingebaut werden soll (Sind Maschinenbauer f. Verpackungen)........Vorher war es nie eine Dual-Use Ware und wir haben es ohne Probleme versenden können.

Es handelt sich hier um einen Servoumrichter (Warentarifnummer 85044090). Er wurde in der Leistung wohl gesteigert und fällt nun unter das Dual-Use.

Unser Kunde hat gestern verlauten lassen, daß er es bestellt und wir sollen es definitiv nach Litauen zu der Firma schicken, die allerdings wohl eine Transportfirma ist. Allerdings entzieht es sich unserer Kenntnis ob es dann direkt nach Russland geht oder woanders hin oder ob es erstmal da bleibt. Keine Ahnung!


Wenn wir es nun dahin schicken würden wir es mit FCA machen.

Also brauchen wir keine Genehmigung und keine AE oder? Die Rechnung machen wir ohne MwSt. da bekommen wir die VAT-No. des litauischen Empfängers..........

Ich habe keine Lust Ärger zu bekommen mit der BAFA...Deshalb hinterfrage ich alles lieber...und wenn es sein muß auch mehrmals.


Vielen Dank schon mal..Ihr habt mir bisher schon einige Fragen beantwortet und mir sehr geholfen.

Dieter2 Geschrieben am 08 April 2011



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Zollinchen,

3A225 ist innerhalb der EU unkritisch.

Bei FCA euer Werk mit Unternehmeranschrift in Litauen als Empfänger, einem entspr. Frachtbrief, einem Ausfuhrnachweis z.B. in Form einer Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke der Spedition oder der Empfangsbestätigung des Kurierdienstes sowie einer UID-Nr. des litauischen Empfängers hast du mit Ausfuhrpapieren und Genehmigung nach Dual-Use-VO nichts zu tun und kannst an den Russen ohne MWSt berechnen.

Der Fairness halber wäre es allerdings angebracht, den litauischen Empfänger auf die Dual-Use-Listenposition hinzuweisen - wie es bei euch auch der Lieferant getan hat. Er kann ja nicht anders als davon auszugehen, dass die Ware unverändert genehmigungsfrei ist. Ob er sich dann tatsächlich um eine Genehmigung bei einer Ausfuhr aus der EU kümmert, ist nicht dein Problem.

Gruß
Dieter

Erzi4 Geschrieben am 08 April 2011



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Zollinchen,

wenn Deine Geschäftsleitung das Risiko liebt, dann tue ruhig so, als würdest Du Dual-use-Waren innergemeinschaftlich liefern. Alle Umstände deuten nach Deiner Beschreibung jedoch darauf hin, dass die Waren tatsächlich nach Russland verbracht werden. Wenn man jemals bei euch prüft, wird man ganz schnell feststellen, dass ihr über das tatsächliche Bestimmungsland Bescheid gewusst habt oder vernünftiger Weise hättet wissen müssen. Schon die Indizien russischer Rechnungsempfänger und ein Warenempfänger in Litauen, der Transportdienstleister ist, lassen alle Alarmglocken ganz laut schrillen.

Ich würde hier als Minimalanforderung wenigstens eine Endverbleibserklärung vom Russen einfordern. Wird diese verweigert oder nur mit dürftigem Inhalt versehen, wäre dies ein weiteres Indiz für das tatsächliche Bestimmungsland. Spätestens dann würde ich über meinen Vorgesetzten die Weisung der Geschäftsleitung einholen (es sei denn, Zollinchen, das ist Deine eigene Firma...). Dein Fall wäre m.E. auch eher etwas für die professionelle Beratung eines Anwalts, der Experte für Exportkontrollrecht ist, statt kostenlosem Meinungsaustausch mit anonymen Personen, die hinterher nicht haftbar gemacht werden können (mich eingeschlossen).

Bei Bedarf kann ich gerne einen Kontakt herstellen. In diesem Fall einfach eine PN an mich.

Grüße
Erzi4

Dieter2 Geschrieben am 11 April 2011



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Erzi4,

nirgends im Außenwirtschaftsrecht ist es verboten, Geschäfte mit einem Drittlandskunden zu machen, der eine Lieferadresse in der EU angibt. Warum sollte ein russischer Verpackungsmaschinenhersteller eine Ware, die bis dato nicht einmal als Dual Use Ware bekannt war, über Litauen ins Ausland „schmuggeln“? Wieso deuten also alle Umstände auf einen Export nach Russland hin? Was war bislang an diesen Geschäften „geheim“ oder verschleierungsbedürftig?

Wenn die Aussage von Zollinchen hinsichtlich des unbekannten Endempfängers so stimmt, liegt eindeutig keine positive Kenntnis über einen Endverwender vor, der nicht in der EU ansässig ist.
Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Genehmigungsfreiheit ist, keine nachweisbare Kenntnis über den Endverwender zu haben.

Ich stimme dir zu, dass es auf den ersten Blick unlogisch erscheint, dass ein russischer Rechnungsempfänger an einen litauischen Transportdienstleister (selbst das weiß Zollinchen nicht genau!) versenden lässt. Es gibt aber keine rechtliche Verpflichtung, aus einer vagen Vermutung heraus Recherchen anstellen zu müssen.

Selbst wenn der Kunde nach einem Endverbleib befragt würde und er Russland als solchen angibt, wäre das Geschäft nicht genehmigungspflichtig, wenn der Russe und der litauische Empfänger ausdrücklich auf die Genehmigungspflicht nach Dual Use hingewiesen würden. Für Zollinchen ist es ein abgeschlossenes Liefergeschäft innerhalb der EU.

Ich revidiere meine Beitrag lediglich dahingehend, dass die neue Erkenntnis über das Erfordernis einer Dual Use Genehmigung für Ausfuhren aus der EU nicht der Fairness halber, sondern verpflichtend sowohl an den russischen Endempfänger als auch an den litauischen Empfänger weiterzugeben sind.

Ich würde eine völlig andere Empfehlung aussprechen, wenn es sich um Waren aus Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste handeln würde oder die Tätigkeiten des Rechnungsempfängers nicht zuzuordnen wären.

Gruß
Dieter

Zollinchen Geschrieben am 11 April 2011



Dabei seit
04 Februar 2010
17 Beiträge
Hallo Ihr zwei......
erstmal vielen Dank an Euch Beide. Besonders aber an Dieter2.

Nun hat sich aber heute ergeben, daß dieser Umrichter schon seit gut 2 Jahren bei uns im Lager liegt, d.h. es noch von der Bauweise her eine "alte Version" ist sozusagen. Die Leistungsteigerungen wurden erst jetzt vorgenommen, weshalb auch das Schreiben wegen der Dual-Use Verordnung kam. Da wir auch nachweisen können, daß die letzte Bestellung aus dem Jahr 2009 stammt, sehe ich kein Problem mehr mit der Versendung ohne Genehmigung. Es fällt ja eindeutig nicht unter die Verordnung.

Es wird ein innergemeinschaftlicher Versand und die litauische Firma exportiert es dann wohl nach Russland - laut unserem Kunden soll es definitiv dahin gehen - Info von heute!
Wir machen Lieferschein und Rechnung fertig und dann ab nach Litauen!


Aber trotzdem nochmal herzlichen Dank für Eure Hilfe...Im Bezug auf Dual-Use bin ich nun echt schlauer und da wir es zuikünftig für die neuen Geräte benötigen, weiß ich ja nun was zu tun ist.

Viele Grüße
Zollinchen

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