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Rechtslage für Mitarbeiter - Gefahrgut Shippers Declaration


YesWeCanButWeDontWant Geschrieben am 17 April 2011



Dabei seit
17 April 2011
1 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen bzw. Fragen:

Inwieweit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen an einer Gefahrgutschulung (ICAO/IATA Dangerous Goods Regulations – Grundseminar – Personalkategorie 6/1) teilzunehmen?

Inwieweit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer (normaler Sachbearbeiter), der an o. g. Schulung teilgenommen hat, zwingen Shipper’s Declarations für Luftfrachtsendungen Gefahrgutklasse 9 zu unterschreiben (es gibt im Hause ebenfalls einen Qualitätsmanager und einen Exportmanager, die jeweils berechtigt sind, diese zu unterschreiben).

Hintergrund ist, dass der Arbeitnehmer die Befürchtung hat, dass er bei Unfällen mit dem betroffenen Gefahrgut persönlich mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht wird, da er den Verpackungsvorgang nicht nachvollziehen kann, weil die Verpacker nicht an einer entsprechenden Gefahrgutschulung teilgenommen haben.

Bei dem Gefahrgut handelt es sich um ein Produkt, welches schon seit Jahren im Sortiment ist. Erst letztes Jahr stellte sich nach der Anfrage eines Kunden heraus, dass es sich eigentlich um Gefahrgut Klasse 9 handelt

Auf Nachfragen bezüglich einer evtl. Haftung/Versicherung seitens der Firma im Falle eines Falles, wurde seitens des Prokuristen nur gesagt, dass eine Anfrage an die Konzernmutter gestellt wurde. Evtl. Problemfälle wurden kleingeredet.

Kurz und bündig: der Sachbearbeiter traut der Firma bezüglich der Gefahrgutabwicklung an dieser Stelle nicht und möchte daher Shipper’s Declarations nicht unterschreiben. Dieses wird seitens des Prokuristen nun als Arbeitsverweigerung ausgelegt.

Kann eine Firma dies verlangen, wenn u. U. auch das Privatvermögen des Arbeitnehmers auf dem Spiel steht? Wer ist im Recht? Ist ggf. eine Zusatzklausel im Arbeitsvertrag sinnvoll? Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar!

Beste Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Adler Geschrieben am 18 April 2011



Dabei seit
18 April 2011
1 Beiträge
Hallo YesWeCanButWeDontWant,

zwingen kann dich niemand eine Schulung für PK6 oder Ähnlich zu besuchen. Es sei dann, es ist so in deinem Arbeitsvertrag geregelt, dass du an Weiterbildungen und Schulungen Teilnehmen musst.

Shipper`s darf nur einer Unterschreiben, der eine Gültige Schulungsbescheinigung nach ICAO/ IATA hat. Ob PK1 oder PK6.

Wenn keiner Unterschreiben möchte, dann ist doch was an den Sendungen faul. Entweder keine Richtigen Verpackungen, oder die haben absolut keinen Plan von dem was Sie machen sollen. Sorry.

Bezüglich der Haftung, wenn alles richtig für den Versand nach IATA vorbereitet ist und auch das Gefahrgut ordnungsgemäß verpackt ist, was soll das denn mit der Haftung wenn was passiert. Verstehe ich nicht ganz.

Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, kann man auch die Shipper`s ohne Angst Unterschreiben. Nur wenn man von der Materie keine Ahnung hat, dann würde ich Sie auch nicht Unterschreiben.

Dafür sollte man ja seine Leute auf eine Schulung schicken um sich etwas mehr wissen anzu eignen.
Als Verpacker für Luftfracht, sollte man ja auch eine Schulung besuchen.

Warum Haftung mit Privatvermögen? Wenn du dir nicht sicher bist, dann kontaktiere doch mal deinen Anwalt des Vertrauens für Arbeitsrecht.

Ich hoffe, ich konnte dir einwenig weiterhelfen.

Gruß

LazarusLong Geschrieben am 27 April 2011



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Adler,
Du hast offensichtlich den Post des TE nicht gelesen.
1) Eine Gefahrgutschulung ist nach Kap. 1.5 IATA DGR für ALLE Personale vorgeschrieben, die mit Fracht umgehen (egal ob Gefahrgut oder nicht - im letzteren Fall dann eben PK 5, 8 o.ä.). Die Verweigerung einer solchen Schulung würde zu Recht als Arbeitsverweigerung ausgelegt.
2) Wer das DGD unterschreibt haftet u.U. auch persönlich, klare Sache. Die Verpacker MÜSSEN nach PK2 ausgebildet sein und klare Arbeitsanweisungen besitzen.
3) Frage : Wer ist Gefahrgutbeauftragter ? Gibt's den ?
4) Wer hat klassifiziert ?
Ich würde versuchen, mit der Geschäftsleitung die Problematik zu klären, so wie der TE es darstellt bestehen schwere ogranisatorische Defizite (§130 und 9 OWIG) - das sollte der GF zu denken geben.
Im Zweifelsfall mal mit dem LBA reden (kann man auch vertraulich machen), die Kontaktdaten könnte ich per PN übermitteln.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht bringt hier nichts, genausowenig wie Gewerkschaftssekretär - Fachanwalt für Gefahrgutrecht müsste es dann schon sein.

CAORFL Geschrieben am 01 Mai 2011



Dabei seit
23 April 2008
80 Beiträge
YesWeCanButWeDontWant wrote:


Erst letztes Jahr stellte sich nach der Anfrage eines Kunden heraus, dass es sich eigentlich um Gefahrgut Klasse 9 handelt



Uups, kein Wunder, daß hier seitens des Managements gemauert wird. Sollte sich herausstellen, daß irgendjemand innerhalb der Firma wußte, daß hier DGR ohne entsprechende Dokumentation/Verpackung/etc. versandt worden ist, kann es für die Firma - zu Recht - ziemlich unangenehm werden.

Klar, Personal anständig zu schulen und den ganzen Ablauf auf Linie zu bringen ist mit Kosten und Aufwand verbunden - das sind aber peanuts im Vergleich zu dem Tanz den das Ordnungsamt und das LBA veranstalten, wenn Verstöße festgestellt und entsprechend geahndet werden (Vorsatz kostet mehr...) .

Leg' der GF nahe sich ihrerseits von einem Anwalt beraten zu lassen, was alles auf sie zukommt, wenn sie die einschlägigen Bestimmungen NICHT befolgen. Das sollte einen Umdenkungsprozeß anstoßen, der es dir letztendlich ermöglichen sollte, eine Shippers guten Gewissens zu unterschreiben - notfalls, nachdem Du dich selber davon überzeugt hast, daß die colli allen Anforderungen genügen.

Alternativ könnte man über outsourcing nachdenken - es gibt genug Firmen, die sich auf Verpackung und Dokumentation von Gefahrgut spezialisiert haben und euch den Aufwand - gegen entsprechende Gage natürlich - vom Hals halten.

LazarusLong Geschrieben am 01 Mai 2011



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
YesWeCanButWeDontWant wrote:
Bei dem Gefahrgut handelt es sich um ein Produkt, welches schon seit Jahren im Sortiment ist. Erst letztes Jahr stellte sich nach der Anfrage eines Kunden heraus, dass es sich eigentlich um Gefahrgut Klasse 9 handelt.
Lasst mich raten...sollte es sich um die allseits beliebten Lithium - Batterien handeln ?
Und beginnt der Name der Firma mit einem P oder einem F ?

hazmatgerman Geschrieben am 09 Mai 2011



Dabei seit
06 Mai 2011
32 Beiträge
Tschuldigung.
Durch Abweichungen des Beförderers oder des Staates können Lithiumbatterien sogar von der Beförderung ausgeschlossen sein; es sollte darum also in dem DGR Teil 2.9 nachgeschaut werden. Die Lithiumbestimmungen werden mit jeder DGR-Ausgabe geändert.
Zur Haftung stimme ich Lazaruslong zu; wer unterschreibt hängt auch drin. Darum sollte man Klassifizierung, Verpackung, Einschränkungen/Abweichungen, Bezettelung und Papiere vor einer Unterschrift gründlich prüfen.
Ihre örtliche IHK kann vielleicht auch hilfreiche Infos geben.
Grüße
hazmatgerman

thomasj Geschrieben am 30 Mai 2011



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moin,

eigentlich ist schon fast ales gesagt worden. Es kommt natürlich auf der Arbeitsvertrag an und die Position des Arbeitnehmers im Betrieb. Heisst was sind seine Kernaufgaben. Ist im Vertag die Fortbildung vorgesehen kann er sich nicht weigern, ist es nicht vorgesehen, aber der Kollege hat mit dem Verpacken, dem Transport o.ä. von DG zu tun, dan gehört dieses zum Arbeitsbereich und er kann sich auch nicht weigern. Das kann man nicht genau sagen ohne den Arbeitsvertrag und / order seinen Arbeitsberecih zu kennen. Von daher würde ich hier mal vorschlagen das er einen RA einschalten sollte um von vornherein auszuschliessen das es sich um eine Arbeitsverweigerung handelt und somit die Gefahr der Kündigung.

Ich kenne eure Frima nicht, aber was ich nun gelesen habe zeigt mir, dass Eure Firma überhaupt nicht mit DG umgehen darf oder sollte. Das ist ja mehr als unprofessionel, eigentlich schon krimminell. Es müssen doch QS Systeme bestehen die sowas regeln. Der QS Manager muss nicht unbedingt euch ein Gefahrengutbeauftragter sein und wenn er es nicht ist darf er auch nicht unterschreiben.

Aber der Lehrgang zum GF ist eigentlich kein Hexenwerk und da werden auch die Rechtsgrundlagen bearbeitet. Natürlich muss der Arbeitsvertrag dementsprechend angeglichen werden, und der Betrieb muss Ihn auch versichern. Mit seinem privaten Vermögen haftet er eigentlich nur bei nachweisslicher grober Fahrlässigkeit.

Aber wie gesagt, ersteinmal einen RA einschalten.

Gruss

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