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Unbedenklicher Export auf Paletten aus gepressten Holzspänen
Effektive Lagerlogistik: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für bessere Prozessabläufe. Unser Forum Lagerlogistik und Flurförderzeuge behandelt Fragen wie, welche Flurförderzeuge eignen sich am besten für den Einsatz in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Verwendung von Flurförderzeugen in der Lagerlogistik? Welche Lagertypen gibt es und welcher eignet sich am besten für meinen Bedarf? Wie optimiere ich den Platzbedarf in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Einrichtung und dem Betrieb von Lagern? Welche Soft- und Hardware ist die beste Lösung für mein Lager?
Stella |
Geschrieben am 14 Februar 2011
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Dabei seit 02 März 2007 168 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich las gerade einen Artikel über Export - Paletten die aus getrockneten Holzspänen unter Druck und Hitze formgepresst werden. Diese Paletten gelten als "processed wood" im Sinne der ISPM 15/NIMF15 udn fallen nicht unter die Bestimmungen für Massivholz "non manufactured wood".
Die für Massivholz geforderte Behandlung oder Begasung mit Methylbromid und eine IPPC Markierung entfallen somit.
Hat schon jemand Erfahrung mit diesen Paletten gesammelt. Welche setzt ihr ein?
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MagNet-99 |
Geschrieben am 14 Februar 2011
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Haben wir getestet, zu viel Abrieb auf der Fördertechnik und durch andere Fußform mit weniger Aufstellfläche problematischer beim Aufstapeln.
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Mayerhofer |
Geschrieben am 11 Juni 2011
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hi Stella,
diese Paletten verwenden wir schon seit vielen Jahren.
Geeignet nach ISPM15, Stempelung nicht nötig. Begasung in Deutschland nicht erlaubt daher eh nur Hitzebehandlung möglich.
Paletten sind durchaus in Ordnung -wir haben nur 60x40cm im Einsatz- jedoch nicht für höhere Gewichte wie 150-200 Kg geeignet besser weniger, da sonst die Gefahr der Beschädigung hoch ist...
Problematisch ist auch, das oft der eine oder andere Fuss mit dem Gabelstapler beschädigt wird.
Weitere wichtige Information!
Wir hatten Besuch vom Luftfahrtbundesamt. Diese Paletten sind wegen dem Hohlraum an den Füßen (von oben gesehen) für die Luftfracht nicht erlaubt, da unerlaubte Gegenstände darin befördert werden könnten...!
Gruß
M.Mayerhofer
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