|
|
|
Transportrecht Standgeld Verjährungsfristen
Trucker71 |
Geschrieben am 22 März 2011
|
Dabei seit 22 September 2010 6 Beiträge
|
Ein Unternehmer möchte jetzt rückwirkend bis in das letzte Jahr Standgelder für einzelne Ladungen berechnen. Wie weit kann er rückwirkend berechnen ? Gibt es eine Verjährungsfrist ? Vielen Dank !
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
cargojobber |
Geschrieben am 15 Mai 2011
|
Dabei seit 05 Dezember 2007 47 Beiträge
|
Hallo Trucker71.
Die unzureichende Fragestellung alleine lässt bereits keine Antwort zu.
|
|
|
|
|
|
Trucker71 |
Geschrieben am 21 Juni 2011
|
Dabei seit 22 September 2010 6 Beiträge
|
Aufgrund erhöhter Standzeiten am Verladeort möchte der Unternehmer rückwirkend Standgeld geltend machen. Dies geschah nicht zeitnah sondern für Ladungen die mehrere Monate zurück liegen. Daher meine Frage ob dies so zulässig ist. Gibt es Fristen für diese Forderungen die der Unternehmer hätte einhalten müssen.
Vielen Dank !
|
|
|
|
|
|
Logistik>R. |
Geschrieben am 29 Juni 2011
|
Dabei seit 29 Juni 2011 22 Beiträge
|
Hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Das HGB sagt zwar "Wartet der Frachtführer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld).", aber wie lange ein LKW auf die Beladung warten muss, ist nicht klar definiert.
Standgeld muss der Frachtführer entweder direkt im Transportvertrag festlegen, oder im akuten Falle "androhen" (.. wenn der LKW noch 2 Stunden warten muss, berechne ich soundsoviel €)
So wie von dir geschildert, hat der Spediteur keine Rechtsgrundlage.
|
|
|
|
|
|
betterorange |
Geschrieben am 30 Juni 2011
|
Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
|
Gelesen bei:von Rechtsanwalt Wolfgang Scheer
im internet wehwehweh. dnjv.org/transp.htm
Für Verluste, Beschädigungen oder Überschreitung der Lieferfrist trifft den Frachtführer von der Übernahme bis zur Ablieferung des Gutes wie in Artikel 17 CMR eine Gefährdungshaftung (§ 425) bis zur Grenze des unabwendbaren Ereignisses (§ 426).
Die Verjährungsfrist beträgt wie in Artikel 32 CMR regelmäßig ein Jahr, bei Vorsatz oder schwerer Schuld drei Jahre, und die schriftliche Reklamation hemmt die Verjährung so lange, bis sie ebenfalls schriftlich vom Frachtführer zurückgewiesen wird (§ 439). Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde bzw. hätte abgeliefert werden müssen.
auch hier interessant: wehwehweh transportrecht-goldenstein.de/wann-verjaehrt-ein-frachtanspruch.html
mfg BO
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|