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Haftung bei Transportschaden - Empfangsagent?


mondfisch Geschrieben am 28 Juli 2011



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28 Juli 2011
3 Beiträge
Liebe Community,

folgende Situation: eine Sendung aus Asien wird auf dem Seeweg verschickt und ist vom Absender schon bis Berlin bezahlt. Für die Lieferung bis zur eigenen Haustür beauftrage ich als Empfänger die gleiche Spedition (die das dann durch ihre Partner erledigen läßt).

Unmittelbar beim Auspacken der Kisten stelle ich fest (mit 5 Zeugen), dass die Ware teilweise stark durchnäßt und durch Schimmelbildung beschädigt ist und z.T. dadurch unverkäuflich sein wird. Bei der Verpackung handelt es sich um Holzkisten: die Schilder an denen (Papier in Plastikhülle) sind klitschnass. Vermutung: das Zeug hat irgendwo im Hafen mal einen richtigen Regenguß abbekommen.

Ich melde den Schaden telefonisch sofort der zuständigen Spedition, da ich von einer Sorgfaltspflicht-Verletzung ausgehe.

Antwort "nach Prüfung Ihrer Reklamation bedauern wir eine Haftung
ablehnen zu müssen, da wir lediglich als Empfangsagent tätig waren.
Ihre Schadensersatzforderungen richten Sie bitte an Ihre
Transportversicherung, bzw. ggfls. direkt an den Carrier /
Aussteller des Konossementes im Ladehafen."

Erstens habe ich gar keine Transportversicherung. (Ich bin ein kleiner Fisch mit 2-3 Importen im Jahr)
Zweitens was bedeutet "Empfangsagent" in diesem Zusammenhang? Und wer soll der "Carrier" sein: Verschifft wurde doch durch die gleiche Firma????
Drittens wie sieht das rechtlich aus? Hab ich die Chance mich auf ein Gesetz zu berufen, dass die Sache einigermaßen klar darstellt?

Hab übrigens den Schaden recht gut mit Bild und Film dokumentiert....

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oleda Geschrieben am 28 Juli 2011



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10 April 2008
365 Beiträge
Empfangsagent = lokaler Partner der beauftragten Spedition in Asien.

Der Empfangsagent wickelt nur im Auftrag der Spedition in Asien ab, somit muss auch für die Seereise bis zum vereinbarten Ort die Spedition in Asien durch den Auftraggber haftbar gehalten werden!

Wenn die den 'Empfangsagenten' also Empfänger zusätzlich mit dem Nachlauf beauftragt hast, haftet der Empfangsagent dir als Empfänger gegenüber nur für Schäden die während des Nachlaufs also die für Dich erbrachte Dienstleistung passieren.

Eine Transportversicherung übernimmt dann die Regulierung des Schadens für den Auftraggeber und holt sich im Rahmen der Haftungsbeschränkungen der Dienstleister dort das Geld wieder.

Grundsätzlich: Eine Kiste (inkl. Konservierung / PE-Folie o.ä.) hat die Aufgabe den Inhalt vor Nässe zu schützen. So lange also nicht z.B. ein Regenschirm auf der Kiste ist, kann und muss der Spediteur davon ausgehen das der Inhalt gegen Feuchtigkeit/Nässe geschützt ist, gerade weil bei der Durchquerung mehrer Klimazonen Schwitzwasser fast zwangsläuft entsteht.

Hast Du die Ware 'seemäßig verpackt' bestellt, wie es ja für Seereise angebracht wäre? Wenn ja, liegt wohl eher mangelhafte Verpackung vor, als ein Transportschaden. Wenn nein, wurde evtl. am falschen Ende gespart, das ist dann leider auch kein Transportschaden...

Mockel Geschrieben am 28 Juli 2011



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Wie sind denn die Lieferbedingungen?
Und wieso wurde die Ware nicht versichert? Dann hättest Du es jetzt wesentlich einfacher...

Logistik>R. Geschrieben am 28 Juli 2011



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22 Beiträge
Mir fällt da auch etwas zu ein: Der Spediteur, der die Ware im Hafen zur Zustellung übernommen hat, muss ja den Empfang der Ware quittieren.

Wenn er bestätigt hat, dass die Ware unbeschädigt übernommen wurde, kann man unterstellen, dasss der Schaden im Nachlauf entstanden ist. Ich meine, wenn schon die Klarsichtfolie samt Dokumenten durchnässt war, hätte der Frachtführer das schon bei Übernahme der Sendung vermerken müssen (da es ja ein ziemlich offensichtllicher Mangel ist).

Ist das nicht erfolgt, würde ich Ihn ganz dreist in die Pflicht nehmen. Indem er denn seine Unschuld beweist, kann er evtl. den wirklich Schuldigen ausfindig machen ..

oleda Geschrieben am 28 Juli 2011



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10 April 2008
365 Beiträge
Logistik>R. wrote:

Ich meine, wenn schon die Klarsichtfolie samt Dokumenten durchnässt war, hätte der Frachtführer das schon bei Übernahme der Sendung vermerken müssen (da es ja ein ziemlich offensichtllicher Mangel ist).

Wie kann es ein Mangel sein, wenn die Kiste die vor Nässe schützen soll (von aussen) nass ist. Das ist doch das normalste von der Welt!?

Ein 'verdeckter Schaden' kann erst beim öffnen der Kiste beim Empfänger festgestellt werden.

Außerdem lese ich aus dem OP nicht das er auf dem Anlieferpapier feuchtigkeit/nässe an der Außensseite der Kiste abgeschrieben hat, mit welcher Begründung sollte das dann der Empfangsspediteur gemacht haben wenn es selbst den Empfänger/Eigentümer der Ware schon nicht stört/gestört hat bis er die Kiste öffnet.

Logistik>R. Geschrieben am 28 Juli 2011



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29 Juni 2011
22 Beiträge
oleda wrote:
Wie kann es ein Mangel sein, wenn die Kiste die vor Nässe schützen soll (von aussen) nass ist. Das ist doch das normalste von der Welt!?

Naja .. Holz schützt nicht wirklich vor Nässe .. vll. vor ein paar Tröpfchen aber nicht vor einem ordentlichen Regen .. irgendwann weicht doch die ganze Kiste durch und die Feuchtigkeit zieht ein. Und dagegen muss der Spediteur meiner Meinung nach die Ware schützen (Witterung). Ich kann doch nicht die Packstücke seelenruhig dem Regen aussetzen und die daraus resultierenden Schäden dann auf mangelhafte Verpackung schieben.

oleda wrote:

Außerdem lese ich aus dem OP nicht das er auf dem Anlieferpapier feuchtigkeit/nässe an der Außensseite der Kiste abgeschrieben hat, mit welcher Begründung sollte das dann der Empfangsspediteur gemacht haben wenn es selbst den Empfänger/Eigentümer der Ware schon nicht stört/gestört hat bis er die Kiste öffnet.

ich meine das nich böse, aber den satz verstehe ich nicht.


Aaaber .. : Ich habe auch gar nicht behauptet, dass es so war .. war ja nicht dabei. Das ist einer von vielen möglichen Ansätzen ..

oleda Geschrieben am 28 Juli 2011



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10 April 2008
365 Beiträge
OK, das ist sicherlich hauptsächlich ein Problem der Definition.

Wenn ich etwas freuchtigkeitsempfindliches per Seefracht verschiffe (hier ja ganz offensichtlich der Fall), würde ich die Verschiffung in einer seemäßigen Kiste durchführen. Das ist absolut üblich im internationalen Warenverkehr, auch bei der Verschiffung in Containern (alternativ wäre natürlich auch ein Verschlag oder Containerboden mit entsprechender Konservierung möglich).

Eine seemäßige Kiste hat meines Erachtens folgende Funktion:

1.) schützt die Kiste die Ware vor Beschädigungen durch z.B. unsachgemässes Handling mit z.B. einem Gabelstapler, außerdem wird die Ladung dadurch überstaubar usw. usf.

2.) schützt die Kiste die innenliegende Konservierung gegen Umwelteinflüsse, z.B. wir die Ladung in VCI/PE-Folie eingeschlagen und Trockenmittel beigefügt um Feuchtigkeit nicht an die Ware zu lassen und Restfeuchtigkeit aufzunehmen. Dies ist bei einem mehrwöchigen Seetransport von Fernost nach Europa u.a. deswegen erforderlich, da allein durch die Temparaturunterschiede Feuchtigkeit/Schwitzwasser entsteht.

Eine seemäßige Kiste ist also nicht einfach nur eine Holzkiste sondern bringt auch einen entsprechenden Schutz gegen Feuchtigkeit/Wettereinflüsse mit. Das ist m.E. u.a. auch in HPE-Standard usw. geregelt.

Logistik>R. wrote:

oleda wrote:

Außerdem lese ich aus dem OP nicht das er auf dem Anlieferpapier feuchtigkeit/nässe an der Außensseite der Kiste abgeschrieben hat, mit welcher Begründung sollte das dann der Empfangsspediteur gemacht haben wenn es selbst den Empfänger/Eigentümer der Ware schon nicht stört/gestört hat bis er die Kiste öffnet.

ich meine das nich böse, aber den satz verstehe ich nicht.

OP = Original Post(er)

Mondfisch hat geschrieben das Ihm der Schaden der Ware erst beim öffnen der Kiste aufgefallen ist. Der durchnässte Anlieferschein hat auch Ihn nicht veranlasst (den Spediteur ja auch schon nicht) bei Anlieferung der Ware einen Vorbehalt auf dem Anlieferpapier zu vermerken. Schließlich war ja nur die Kiste von aussen Nass.

Der Spediteur der angeliefert hat, hat also auch ein sauberes Anlieferpapier vom Empfänger da es keinen offensichtlichen Schaden gab.

Mockel Geschrieben am 28 Juli 2011



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13 Mai 2008
671 Beiträge
Natürlich schützt eine Kiste vor Nässe. Auch vor Regen... das ist ja der Sinn wie Oleda schon gut beschrieben hat. Außerdem garantieren die Verpacker für die Konservierung für mehrere Monate. Es kommt ja sehr oft vor, dass solche Kisten dann über einen längeren Zeitraum im Freien gelagert werden.
Das hat natürlich seine Grenzen, aber normaler Regen kann einer seemäßigen Kiste nicht viel anhaben. Auch über einen längeren Zeitraum hinweg.

Das ganze wurde LCL im Container verschifft oder ? Normalerweise werden
dabei keine Waren im Freien gelagert, das kenne ich höchstens von konventionellen Verschiffungen.
Wie hoch ist der Wert bzw. Schaden?

Das die Haftung abgelehnt wurde wundert mich jetzt nicht, das macht sowieso jeder. Unabhängig davon ob er Schuld hat oder nicht.

Gruß Mockel

mondfisch Geschrieben am 28 Juli 2011



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28 Juli 2011
3 Beiträge
Liebe Community,
danke für eure Antworten, besonders Oleda, weil ich nun wenigstens ein bißchen durchblicke, wer wie verantwortlich ist.
Wenn ich es richtig verstande habe, so ist der Absender solange in der Verantwortung, bis die Ware an dem von ihm festgelegten Bestimmungsort ankommt. Schadensersatzforderungen muß der Absender an die von ihm beauftragte Spedition richten, so ich als Empfänger nicht nachweisen kann, dass der Schaden durch die von mir mit dem Nachlauf beauftragte Firma verursacht wurde - was ich natürlich nicht kann...
Mir selbst ist ja auch nichts aufgefallen, bis es ans Auspacken ging...

Was ich anmerken möchte: es ist beileibe nicht selbstverständlich, dass eine Kiste wasserdicht ist: viele (wenn nicht ALLE Sendungen aus Indien) die ich empfangen habe, werden nur in doppelten Kartonverpackungen verschifft. Allerdings ist dann wahrscheinlich jedem klar, dass es keine gute Idee sein dürfte, die im Freien zu lagern... meine Sendung kam aus einer Gegend, in der es schlicht schwierig bis unmöglich ist, mir Plastikplanen zu arbeiten...
Danke auch für den Tipp mit dem aufgedruckten Regenschirm (als Hinweis auf Nässeempfindlichtkeit). Ist das ein international gültiges Symbol?
Was bedeutet HPE_Standard???

Mockel Geschrieben am 30 Juli 2011



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13 Mai 2008
671 Beiträge
mondfisch wrote:
Liebe Community,
....
Wenn ich es richtig verstande habe, so ist der Absender solange in der Verantwortung, bis die Ware an dem von ihm festgelegten Bestimmungsort ankommt. Schadensersatzforderungen muß der Absender an die von ihm beauftragte Spedition richten, so ich als Empfänger nicht nachweisen kann, dass der Schaden durch die von mir mit dem Nachlauf beauftragte Firma verursacht wurde - was ich natürlich nicht kann...

Eher nein, das hängt vor allem von der Lieferklausel ab, daher habe ich auch schon 2x nach dem Incoterm gefragt. Dann könnte man sagen, wer die Gefahren zu tragen hat.

Es müsste eigentlich leicht nachzuweisen sein, wo der Schaden entstanden ist. Immerhin wird ja an jeder Schnittstelle eine Kontrolle durchgeführt. Wenn der Schaden in Deutschland entstanden ist, kann der Absender auch nicht viel ausrichten.... und ich vermute mal, dass er auch nicht mehr in der Verantwortung ist.

Wenn der Schaden schon vorher entstanden ist könnte es mit dem Schadenersatz schwierig werden. Da würde ich dann den Absender wieder um Hilfe bitten.

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