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Mates Receipt
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
Dan |
Geschrieben am 01 März 2006
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Guten Tag zusammen,
haben eine Frage. Hoffe diese wurde noch nicht gestellt und jemand kannmir weiterhelfen..
Was versteht man unter den Begriff "Mates receipt"??
Danke und Gruß
Dan
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CARGOFORUM PARTNER
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RD |
Geschrieben am 01 März 2006
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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hallo dan,
mate's receipt heißt: bordempfangsschein bzw verladebescheinigung
es wird vom ladungsoffizier nach dem empfang der ware ausgestellt.
gruß, RD
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floary |
Geschrieben am 02 März 2006
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Dabei seit 17 April 2005 217 Beiträge
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Auf deutsch heiß Mates Receipt Steuermannsquittung. Ist eine Empfangsbescheinigung, die durch den Ladungsoffizier oder auch Kapitän nach dem Empfang der Ware unterzeichnet wird. Auf deren Grundlage wird in den meisten Fällen später das Konnossement (Bill of Lading) gezeichnet. Alle Abschreibungen die im Mates Receipt stehen, müssen ins B/L aufgenommen werden. Voraussgesetzt, es darf ein unreines Konnossement gezeichnet werden..
Mfg
floary
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Ostfriese |
Geschrieben am 06 März 2006
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Dabei seit 03 Februar 2005 18 Beiträge
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Es darf lt. Gesetz immer und wenn nötig MUSS sogar ein unreines Konnossement gezeichnet werden. Alles andere ist Betrug! Auch wenn es in der Praxis anders läuft.
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floary |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 17 April 2005 217 Beiträge
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Ja stimmt, ein LOI zur Reinzeichnung von Konnossementen
hat vor Gericht keine Aussagekraft.
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steve |
Geschrieben am 13 März 2006
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Dabei seit 09 Dezember 2005 32 Beiträge
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Hallo Leutz,
und welche Möglichkeiten bestehen, wenn man gar keinen B/L benötigt ?
oder zeichnen lassen will ?
Wert des Gutes zu gering, Transport innerhalb eines weltweit tätigen Konzerns, vertrauensvolle Beziehung zwischen Exporteur und Importeur und nicht zuletzt das der postialische Weg länger ist, als der Transport dauert(kommt nicht oft vor)
Seefrachtbrief oder?
Nur kennt das HGB keinen Frachtbrief für die See, es geht immer von der Ausstellung eines Konnossements aus...
Gruß
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Gast |
Geschrieben am 13 März 2006
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Hallo,
wenn man kein handelbares B/L braucht, dann stellt man als Carrier ein Parcel Receipt oder ein Mates Receipt oder ein Seaway-B/L aus.
In der Praxis ist das ...Way-B/L (oder ECB) sehr verbreitet.
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Gast |
Geschrieben am 14 März 2006
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oder ein Express B/L? bzw ist doch ein Seefrachtbrief?
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