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ICC veröffentlicht Incoterms® 2010


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


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EinkaufNord Geschrieben am 09 Juni 2011



Dabei seit
09 Juni 2011
1 Beiträge
Die Frage hätte auch bei FCA und DDU gepasst, aber nun gibt es ja DAP.
Sofern wir Ware mit dem Hinweis FCA oder DAP "Hamburg" verkaufen,
welchen Unterschied macht es?
Der Kunde möchte die Ware nach Japan haben und sinnvoll ist für uns
FCA Hamburg. DAP wäre nur sinnvoll mit Angabe Bestimmungshafen.

Nun gibt man aber im Kaufvertrag DAP HH ein und somit sind doch Kosten + Gefahren mit "Hamburg" gedeckelt. Oder nicht??

Der einzige Unterschied wäre demnach der Abschluss des Fracht- bzw. Transportvertrages. Oder irre ich hier?

Danke für einen Hinweis und schönen Gruß
Benny

CARGOFORUM PARTNER

Aria Geschrieben am 01 September 2011



Dabei seit
31 August 2011
36 Beiträge
@Susa:
Auch wenn ihr den Expressdienstleister beauftragt, aber bei Sendungsbeauftragung die Kundennummer des Warenempfängers angebt mit Hinweis "Empfänger zahlt", dann nutzt ihr hier eindeutig die INCOTERMS EXW <benannter Ort = Übergabeort an den Expressdienstleister (vermutlich eure Adresse)>, egal ob nach INCOTERMS 2000 oder 2010.
Ich empfehle in jedem Fall die INCOTERMS EXW explizit auf eure Lieferpapiere zu schreiben. Damit ist das zusätzlich im Frachtkostenrechnungsfall oder Schadensfall eindeutig.

@export_import:
DAF ist zwar nicht häufig im Gebrauch, macht aber in manchen Fällen Sinn... Ist mir bei Österreich noch nicht eingefallen, aber das ist absolut eine Überlegung wert. Bei Russland würde ich in jedem Fall DAF nutzen. (Benannter Ort wäre hierbei dann die Zollgrenzstelle auf deutscher Seite.)

DDU ist in den INCOTERMS 2010 gestrichen, und wird durch DAP und DAT ersetzt. Es ist ganz wichtig, dass überlegt wird, ob
DAP = delivered at place oder aber
DAT = delivered at terminal
genutzt wird.
Bei beiden INCOTERMS ist es aber in jedem Fall dringend erforderlich, dass der genaue Übergabeort (DAP c/o Warenempfänger, Musterstr. 1, 99999 Musterhausen) angeben wird. Denn bis genau zu diesem Punkt ist der Versender für die Sendung verantwortlich, bei DAT inkl. der Entladung der Sendung.

@waldorf:
Wir haben sehr viel mit Japan zu tun. Haben da überhaupt keine Probleme mit INCOTERMS 2000 seit 1.1.2011 und nutzen noch recht fleißig die INCOTERMS FOB, CIP, DDU gemäß INCOTERMS 2000.

DieterB Geschrieben am 01 September 2011



Dabei seit
19 Oktober 2010
94 Beiträge
DAF wurde auch gestrichen, mit den Incoterms 2010
Meine Agenten nutzen auch noch DDU

Ich denke DAP kann auch DAP Tokio sein.
DAP Hamburg? macht m.E. keinen Sinn

Aria Geschrieben am 01 September 2011



Dabei seit
31 August 2011
36 Beiträge
DAP = delivered at place
Info von gw dazu:
Gefahrenübergang: Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und
Beschädigung... UND der Verkäufer trägt die Kosten für die Beförderung...
... bis die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel am
benannten Ort entladebereit zur Verfügung gestellt worden ist.

Mmmh... magst recht haben ... theoretisch ist damit auch DAP Tokio möglich. Zum Glück haben wohl alle unsere Lieferanten DAP bisher als neue DDU-Klausel verstanden, wir übrigens auch, und unsere Adresse als benannten Ort eingetragen.^^

Grüße
Aria

nico1979 Geschrieben am 07 Dezember 2012



Dabei seit
13 Februar 2012
36 Beiträge
Aria wrote:
@Susa:
Auch wenn ihr den Expressdienstleister beauftragt, aber bei Sendungsbeauftragung die Kundennummer des Warenempfängers angebt mit Hinweis "Empfänger zahlt", dann nutzt ihr hier eindeutig die INCOTERMS EXW <benannter Ort = Übergabeort an den Expressdienstleister (vermutlich eure Adresse)>, egal ob nach INCOTERMS 2000 oder 2010.
Ich empfehle in jedem Fall die INCOTERMS EXW explizit auf eure Lieferpapiere zu schreiben. Damit ist das zusätzlich im Frachtkostenrechnungsfall oder Schadensfall eindeutig.
zwar spät, aber ich möcht auch meinen Senf dazu abgeben, wer beauftragt ist egal, sollte der Käufer in diesem Falle mal nicht zahlen wollen, könnte sich der Dienstleister an den Verkäufer wenden.

Aus Sicht des Verkäufers, die Ware ist:
EXW - unbeladen und ohne Ausfuhrfreimachung bereitzustellen
FCA - am Werk - zur Ausfuhr frei zu beladen
FCA - außerhalb des Werkes - ist sie zur Ausfuhr frei unentladen bereitzustellen

Ich würde zu FCA raten...

EinkaufNord wrote:
Die Frage hätte auch bei FCA und DDU gepasst, aber nun gibt es ja DAP.
Sofern wir Ware mit dem Hinweis FCA oder DAP "Hamburg" verkaufen,
welchen Unterschied macht es?
Der Kunde möchte die Ware nach Japan haben und sinnvoll ist für uns
FCA Hamburg. DAP wäre nur sinnvoll mit Angabe Bestimmungshafen.

Nun gibt man aber im Kaufvertrag DAP HH ein und somit sind doch Kosten + Gefahren mit "Hamburg" gedeckelt. Oder nicht??

Der einzige Unterschied wäre demnach der Abschluss des Fracht- bzw. Transportvertrages. Oder irre ich hier?

Danke für einen Hinweis und schönen Gruß
Benny
DAP - Ankunftsklausel
Diese Klausel sollte verwendet werden, wenn als Übergabeort der nächste Ort nach Ankunft im anderen Land gewünscht wird.
Also nach dem Haupttransport und DAP Hamburg wäre ja davor, oder? Also empfehle ich FAS, FOB oder FCA...
Wenn Verkäufer Kosten und Gefahr bis Bestimmungshafen tragen soll, DAT

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