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Sanktionslisten


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Zollfragen Geschrieben am 05 September 2011



Dabei seit
09 Januar 2011
87 Beiträge
Hallo,

ich hoffe mal ich bin hier richtig...und zwar hätte ein paar Nachfragen zu der Problematik mit den Sanktionslisten...

- welche Sanktionslisten müssen abgeprüft werden (könnt ihr mir bitte die genaue Internetadressen angeben)?

- müssen alle Ansprechpartner eines Kunden geprüft werden?

- oder reicht die Adresse und Firmenbezeichnung?

- wie muss geprüft werden? muss ich mir bei jeder Prüfung(über die Adobe Suche) ausdrucken, dass es keinen Treffer gab? Reicht wenn ich auf den Unterlagen bestätige, dass ich geprüft habe und es keinen Treffer gab?

- muss ich auch prüfen, wenn die Spedition, die den Transport durchführt sowieso prüft und und eine Prüfung auf der Rechnung bestätigt? Oder befreit mich das auch nicht von einer Prüfung?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Zollfragen

CARGOFORUM PARTNER

Aria Geschrieben am 07 September 2011



Dabei seit
31 August 2011
36 Beiträge
Huhu Zollfragen,

Du bearbeitest nicht gerade den AEO-Fragenkatalog?

Frage 1:
Welche Sanktionslisten müssen abgeprüft werden?
Mal flott gegoogelt und das hier gefunden: www.aeb.de/de/xpress/c...listen.php
Hier gibt es auch viele Links rund um das Thema.
(Gute Seite, muss ich mir selbst als Favorit ablegen.^^)

Sanktionen im Finanzbereich siehe hier:
www.bundesbank.de/fina...tionen.php

Frage 2:
Müssen alle Ansprechpartner eines Kundes geprüft werden?
Damit wärest Du auf der absolut sicheren Seite, aber in der Praxis wohl kaum umsetzbar. (Wenn Du weißt wie, dann sag Bescheid.)

Frage 3:
Du kannst es manuell erledigen, d.h. jede Sanktionsliste einzeln durchgehen, eine allgemeine Frageliste erstellen, die der Prüfende nach besten Wissen und Gewissen beantworten soll, das so inkl. Unterschrift vom Prüfenden dokumentieren und zu den Unterlagen legen.
Da solch eine Prüfung bei jedem Arbeitsschritt (Angebot, Auftrag, Lieferbereitschaft, Versendung, Zahlung) gemacht werden müsste, hast Du bald keine Dich freundlich grüßenden KollegInnen mehr.

Aus dem Grund bin ich gerade auf der Suche nach einer Softwarelösung.
Hierzu bietet der bundesanzeiger-Verlag eine Liste von Kooperationspartnern an. Da ist sicher auch ein Unternehmen dabei, was Euch bei der Lösung dieses Problems helfen kann.

Frage 4:
Je genauer die Abfrage ist, desto präziser das Ergebnis. Fragst Du nur Michael Mustermann ab, kann es passieren, dass Du verschiedene Treffer landest. Dann musst Du selbst prüfen, ob der Michael Mustermann, mit dem Du Geschäfte machen willst, der Michael Mustermann ist, der auf der Liste steht.

Auch hier bieten die Softwarehäuser angeblich Lösungen innerhalb der Sanktionslisten-Software an. Die meisten Software sollen in der Lage sein zu "lernen", mit welchem Michael Mustermann man Geschäfte macht.

Frage 5:
Nein, es befreit Dich nicht von der Prüfung. Außerdem liegt die Prüfung durch einen Dritten zeitlich in der Vergangenheit und es kann sich die Sanktionsliste inzwischen geändert haben. Im Durchschnitt gibt es 10 Änderungen im Monat.

Viele Grüße
Aria

Zollfragen Geschrieben am 15 September 2011



Dabei seit
09 Januar 2011
87 Beiträge
Guten Morgen Aria,
erstmal vielen vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Aber ich muss dich enttäuschen. Ich bearbeite nicht gerade den AEO-Katalog:-) Ich bin ein normaler Exportsachbearbeiter, der sich ein paar Gedanken um die Sache mit den Sanktionslistenn macht...Es wiird einige Zeit dauern, bis ich deine ganzen Anmerkungen mal durchgearbeitet habe...Aber sie werden mir sicher helfen...
nur zu Anmerkung 5 habe ich gleich eine Frage...Wenn wir eine Sendung rausschicken prüft unser Hausspediteur die Sanktionslisten auch ab...wenn da ein vermeintlicher Treffer wäre, würden wir ja auch informiert werden...ist das dann für uns schon "zu spät"? Bis jetzt haben wir die Info vom Spedituer erhalten, dass diese Prüfung für uns ausreichend ist...
Vielen Dank nochmal für deine Hilfe und ich bin mir sicher, dass ich mich nochmal bei dir melden werde(wenn es keine zu großen Umstände macht)
Viele Grüße
Zollfragen

cargoman Geschrieben am 16 Februar 2012



Dabei seit
17 März 2011
23 Beiträge
Hallo,
bin bei der Suche auf dieses Thema gestoßen.

Mich würde auch interessieren, welche Listen genau zu prüfen sind.
Dual-Use ist klar, aber welche der ganzen VOs usw. auf der BAFA-Seite?

Gruß
cargoman

Schrotti Geschrieben am 17 Februar 2012



Dabei seit
07 November 2011
74 Beiträge
Hallo Zusammen,

die Sanktionslisten per "Hand" zu durchsuchen ist sehr gefährlich. Im Moment sind über 40.000 Personen und Gesellschaften weltweit gelistet. Es gibt eine generelle "Terrorismusliste" und dazu länderbezogene Personenlisten. Ein Abgleich ist nur mit IT-Unterstützung möglich, da auch die Namen vielschichtig geschreiben sein können z.B.: Mohammed oder Muhammed => Da fallen ev. auch Speditionen drüber. Darüber hinaus muss die Ware geprüft werden: nach EG-Dual-use-VO oder nach Bestimmungs- sprich Embargoland. Last but not least müßt Ihr auch noch die US-Reexportkontrolle berücksichtigen.
Sanktionslistenscreening gilt auch für Warenempfänger in Deutschland!!!
Ich würde mir entweder selbst eine Software anschaffen oder meinen Kundenstamm mit IT-Unterstützung extern prüfen lassen. Es gibt Softwarhäuser die nudeln Euren Kundenstamm in deren System wöchentlich durch.

Gruß Schrotti

Smart-Mellon Geschrieben am 17 Februar 2012



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo zusammen,

die Prüfung der Geschäftskontakte (nicht nur die der Kundschaft) wird von den Behörden als "normale" Kaufmännische Prüfung wie auch die der USt ID oder Bonität vorausgesetzt und ist für einen Bewilligungs-/ Vereinfachungsinhaber obligatorisch. Die Form wie es durchgeführt wird stellen die Behörden aber frei.
Wir haben bei uns im Unternehmen die Schritte der Prüfung über eine Softwarelösung die in regelmäßigen Abständen den Adressstamm prüft und die Neukontakte werden manuell nach der ersten Anfrage geprüft. Die Software benachrichtigt uns bei Veränderungen und evtl. Ähnlichkeiten aus unserem Kundenstamm automatisch.
Die Manuelle Prüfung über eine Weboberfläche ist schnell gemacht und diese machen wir auch ohne Person, sondern nur Firmennamen.
Nach sensibilisierung des Vertriebs und Machtwort der GL werden auch alle Neukontakte geprüft (sogar national), da es ja auch gelistete Personen in DE gibt.
Listen gibt es viele, angefangen bei den EMBARGOS (Syrien, Myanmar, Iran, uva.) Terrorliste der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, Finanzsaktionen,....

Daher bietet sich eine Software die tagesaktuell ist an um dort eine gewisse Sicherheit darstellen zu können. Es nützt niemanden im Unternehmen, wenn bei Übergabe an den Spediteur festgestellt wird, dass der Auftrag nicht ausgeführt werden kann. Dann ist alles zu spät.

Gruß
SM

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