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Millionenstrafe durch Compliance-Verstöße


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


ideps Geschrieben am 15 September 2011



Dabei seit
08 Juni 2009
247 Beiträge
Schade, dass so was hier unter "Nachrichten" steht...

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“Fünf Jahre nach Einführung neuer EU-Vorschriften zur Sicherheit in der Lieferkette im Zollkodex der Gemeinschaft bestehen immer noch Lücken beim Screening internationaler Sanktionslisten.“

Was ist vor 5 Jahren eingeführt worden? Den AEO gibt es seit 2008, ICS/ECS seit Anfang dieses Jahres. Von einem Screening ist in keinerlei EU-Vorschriften die Rede.
EU-Vorschriften beziehen sich auf EU-Recht und damit auf EU-Sanktionslisten und nicht auf internationale Listen.

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„Mehr als die Hälfte der Logistikfirmen in Deutschland verzichtet dabei auf die IT-unterstützte Automatisierung dieses Verfahrens und riskiert damit Strafzahlungen bis zu 1,8 Millionen Euro. Gelangen Waren in ein Land, in das die Lieferung verboten ist, droht sogar die Untersagung des gesamten Gewerbes. Dies ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von NIELSEN+PARTNER“
Diese „Marktbeobachtung“ ist in mehrerer Hinsicht äußerst interessant, kann man diese irgendwo abrufen/einsehen?

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"Viele Logistikfirmen sind auf die zu bewältigende Datenmenge nur unzureichend vorbereitet, obwohl sie gesetzlich zum Screening der Sanktionslisten verpflichtet sind", erklärt Sven Mathes, Geschäftsführer und Zoll- und Logistikexperte bei NIELSEN+PARTNER. "Die internationalen Sanktionslisten hängen von politischen Entscheidungen ab und unterliegen deshalb häufigen Änderungen. Zu berücksichtigen sind beispielsweise EU-Verordnungen, US-Boykottlisten und nationale Embargolisten. Da die Anzahl der Datensätze aller international geltenden Sanktionslisten ins Sechsstellige geht, bedeutet das eine enorme Herausforderung für die Compliance-Überwachung."
Der Großteil der Logistikfirmen ist seit Jahren mit Compliance-Software ausgestattet. Ob eine gesetzliche Verpflichtung des Screenings von EU-Listen besteht, ist nach wie vor strittig, aber m.E. angeraten. Internationale Listen, insbesondere die von Ihnen immer wieder angesprochenen US-Listen, sind nach EU-Recht nicht gesetzlich verpflichtend. Von deutschen Firmen mit US-Kontakt, deutschen US-Töchtern etc. natürlich zu berücksichtigen.

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Immense Haftungsrisiken für Transportführer

Vor allem transportführende Unternehmen müssen schnellstens handeln, da sie im Falle eines Compliance-Verstoßes gegen internationale Handelsbestimmungen selbst dann haften, wenn sie eine Warenlieferung ohne Beteiligung am zugrundeliegenden Kaufvertrag abwickeln.

Also Ihre Software kaufen…

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"Im Rahmen des Iran-Embargos ist beispielsweise schon ein inländischer Warentransport unzulässig, falls im weiteren Geschäftsverlauf der Iran als Bestimmungsland feststeht. Dies gilt auch für Zwischenstopps in Drittländern, wie der Türkei oder Dubai", sagt Mathes.

Dieses Zitat ist Anlass meines Posts, da eklatant falsch. Ist Ihnen bewusst, wie viele Unternehmen Sie mit solchen reisserischen Falschaussagen verunsichern? Jeder Transport in Deutschland, in der EU in den Iran ist zulässig, wenn von der Iran-EmbargoVO abgedeckt.

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"Diese Feinheiten lassen sich nur durch eine Transaktionsprüfung aufdecken, die in Echtzeit laufende Geschäftsprozesse durchleuchtet."

Genau, mit Ihrer Software…

CARGOFORUM PARTNER

Smart-Mellon Geschrieben am 16 September 2011



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Diese Aussage ist tatsächlich sehr unwahr:
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Quote:
"Im Rahmen des Iran-Embargos ist beispielsweise schon ein inländischer Warentransport unzulässig, falls im weiteren Geschäftsverlauf der Iran als Bestimmungsland feststeht. Dies gilt auch für Zwischenstopps in Drittländern, wie der Türkei oder Dubai", sagt Mathes.

ich stimme ideps voll zu

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Dieses Zitat ist Anlass meines Posts, da eklatant falsch. Ist Ihnen bewusst, wie viele Unternehmen Sie mit solchen reisserischen Falschaussagen verunsichern? Jeder Transport in Deutschland, in der EU in den Iran ist zulässig, wenn von der Iran-EmbargoVO abgedeckt.


Gut aufgepasst.


Gruß
SM

waldorf Geschrieben am 16 September 2011



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
War auch sehr überrascht über diesen extrem reisserischen Artikel, dem man allerdings sehr einfach seinen Zweck "kauft meine Software" ansehen konnte.
Würde mich mal interessieren, worauf sich die Aussage eines möglichen Gewerbeverbotes stützt. Manchmal wünschte ich mich auch andere Gründe für Gewerbeverbote.......

By the way: wenn die Studie ergeben haben soll, das "jedes zweite deutsche Logistikunternehmen Millionenstrafen durch Compliance-Verstöße bei Warenlieferungen riskiert", hat diese Studie wohl eher nicht berücksichtigt, dass höchstwahrscheinlich jedes zweite deutsche Logistik-Unternehmen noch nicht einmal so hohe Umsätze hat.

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