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Transportrecht - verdeckte Transportschäden
arne1985 |
Geschrieben am 15 Juni 2011
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Dabei seit 09 Dezember 2009 9 Beiträge
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Hallo liebe Kollgen,
ich habe folgendes Problem: Einige unserer Kunden reklamieren, dass häufig beschädigte Ware ankommt, bei der die Verpackung einwandfrei ist. Dementsprechend gibt es keine Vermerke auf den Frachtpapieren des Spediteurs -> verdeckter Transportschaden
Wie ist hier nun die richtige Vorgehensweise in der Schadensabwicklung und wer ist haftbar? Ist der Spediteur durch die reine Quittung raus aus der Haftung? Bin ich als Versender der "Dumme", der auf dem Schaden hocken bleibt?
vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus.
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 15 Juni 2011
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Arne,
ersteinmal sollte Dir ja wichtig sein, die Ursache der wiederkehrenden Beschädigungen herauszufinden. Ist die Ware trotz unversehrter Verpackung beschädigt, so wird die Schadenursache eher beim Versender vermutet (defektes Produkt versendet oder mangelhafte Innenverpackung).
Bei 'reiner Quittung' wird der Spediteur immer von einer Haftung Abstand nehmen.
Ich würde einen Havariekommissar beauftragen solch eine defekte Sendung zu beschauen und abwarten was dabei heraus kommt.
Gruss
MagNet-99
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Mockel |
Geschrieben am 15 Juni 2011
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Also automatisch ist man nicht der Dumme, kommt natürlich auf die Umstände an. Welchen Erfüllungsort man gewählt hat etc.
Aber ein Havariekommissar ist die beste Lösung, die finden das bestimmt heraus. Im Notfall ist es immer die falsche Verpackung.
Da wird ja sowieso gerne gespart und man sieht dann anschließend bei Unfällen die dollsten Dinger.
Gruß Mockel
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Frachtvogel |
Geschrieben am 29 Oktober 2011
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Dabei seit 23 Oktober 2011 13 Beiträge
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Hallo zusammen.
Wenn ein Schaden auf dem Beförderungsweg immer wieder auftritt, kann die Verpackung nicht beförderungssicher sein.
Evtl. Umladevorgänge und Auswirkungen der Beförderung zeigen keine Spuren äußeren Einwirkens, so dass die Versandverpackung bzw. dessen Ausbildung höchstwahrscheinlich mangelhaft ist.
Hausinternen Tests unterziehen, Ihr wollt doch sicherlich den Kunden behalten, oder ?
"Mockel":
Was soll da eine mangelhafte Versandeinheitenbildung mit dem Erfüllungsort zu tun haben ?? Da der Versender zur ordnungsgemäßen Versandverpackung verpflichtet ist, verstehe ich die Frage des Erfüllungsortes nicht. - die stellt sich m. E. gar nicht.
Viele Grüße
Frachtvogel
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