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Haftung CMR


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


mickineuss Geschrieben am 23 Februar 2006



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Hallo zusammen,

wer kann mir weiter helfen?

Fall. Internanionaler Transport Deutschland-Frankreich. Ladung einwandfrei übernommen. Beschädigt angeliefert. Ladung AV. Ladung bei einer Spedition abgeladen. Konnten den neuen Ladetermin nicht einhalten und Rückladung wurde stoniert. LKW stand 1 Tag leer in Frankreich.
Meine Frage: Wer haftet für den Ladungsausfall, ich kann im CMR nichts finden?

Deckt die Versciherung den Ausfall?
Muss ich in den Ausfall selber tragen, wegen der Gefährdungshaftung?

Danke
Mickineuss

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RD Geschrieben am 23 Februar 2006



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
das ist kniffelig.... hmmm.... mal überlegen.

gemäß CMR wird für folgendes gehaftet:
- verlust (30 tage nach vereinb. lieferfrist bzw. 60 tage nach übernahme)
- teilw. verlust
- beschädigung
- lieferfristüberschreitung

ausschlußgründe:
- verschulden des verfügungsberechtigten
- durch eine vom ff nicht verschuldete weisung des verfügungsberechtigten
- besondere mängel des gutes
- umstände oder deren folgen, die der ff nicht vermeiden oder abwenden konnte

besondere haftungsausschlußgründe:
- verwendung von offenen fzg wenn dies ausdrücklich im frachtbrief vermerkt wurde
- güter werden ihrer natur her bei fehlender oder mangelhafter verpackung verlusten oder beschädigungen ausgesetzt
- behandlung, verladen, verstauen oder ausladen durch den absender oder empfänger
- natürliche beschaffenheit der güter, derzufolge sie verlust oder beschädigungen ausgesetzt sind
- ungenügende oder unzulängliche bezeichnung o. nummerierung
- beförderung von lebenden tieren.

so, das war jetzt mal alles kompakt für was und für was nicht gehaftet wird.

hier mal ein link zur cmr: www.assurance-ger.de/G...ze/cmr.htm
schau dir mal kapitel 4 und 5 an.

hilft das erstmal???

mickineuss Geschrieben am 23 Februar 2006



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Hallo RD,

das ist vollkommen richtig was du schreibst. Habe auch das aktuelle Transportrecht CMR von hinten bis vorne durchgelesen, aber eine Art Fautfracht wie im HGB bei Ladungsausfall, wird dort nicht behandelt.
Und genau das ist mein Problem. Wie geht man da wohl am besten vor.
Ich würde sagen, dass auf Grund der Gefährdungshaftung der "schwarze Peter" beim FF liegt und er auf seine Kosten sitzen bleibt.

Trotzdem erstmal vielen Dank für deine Hilfe und Mühen.

Übrigens, wenn du ne Textsammlumg benötigst, die gibt's beim Verband Spedition und Logistik in Düsseldorf. Habe ich mir für die Prüfung zweiter Teil besorgt.

Gruß
mickineuss

RD Geschrieben am 24 Februar 2006



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
morgen mickineuss,

ich glaube das ist so ein unterschied zwischen HGB und CMR. da die CMR zwingend ist und über das thema nicht gesprochen wird, ist es nicht bestandteil. (wenn du dich erinnern kannst gilt selbiges bei fahrzeugschäden... auch so ein unterschied)
ich muß mal meine quellen anzapfen. wenn ich ne antwort bekomme, post ich sie hier rein. (mein RA vom kurs ist spitzenmäßig)

von welcher textsammlung hast du hier geredet? generell für den kurs oder wie?

gruß,
RD

mickineuss Geschrieben am 24 Februar 2006



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Hallo RD,

nennt sich Transportrecht 2005 Textsammlung und das Buch kommt vom Verband Spedition und Logistik Nordrhein e.V. Sobald ein neues erscheint kaufe ich es mir. Da steht drin Auszüge HGB, GüKG, Möbel, ALB, ADSp, CMR, Incoterms, WA, MÜ, GDV-Model. Für den zweiten Teil kann ich natürlich gut anwenden. Ich finde es super.

Gruß
Mickineuss

TabTyc Geschrieben am 26 Februar 2006



Dabei seit
15 Mai 2005
11 Beiträge
Ich benutze Gesetzes und Texsammlung
für Kaufleute für Spedition & Logistikdienstleistungen.

echt gut, hab ich Buchhandel für ca. 12 Euronen erstanden.

ISBN 3-938538-01-5 / 13 Auflage 2005

www.bahnmayer.de/

Gruss

TabTyc

RD Geschrieben am 27 Februar 2006



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
ahso. ich hab da auch ein buch von der ihk bekommen. da steht alles kompakt drinnen. außerdem hab ich meine normalen gesetzestexte.
werde mir aber auch bei bedarf dann das neuere modell kaufen. bringt mir aber dann nur noch was für meinen job....

mike Geschrieben am 11 März 2006



Dabei seit
10 März 2006
76 Beiträge
Hallo mickineuss,

mich würde mal interessieren, wie dein angesprochener Fall den weiter gegangen ist. Bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.

Meiner Meinung nach hängt folgendes davon ab:
Ist es euer Verschulden, dass der Schaden entstanden ist oder trägt der Absender Mitschuld (ungenügende Verpackung, etc.). Ist letzteres nämlich der Fall, könntet ihr die Kosten für den Frachtausfall dem Absender in Rechnung stellen, oder ?????

Gruß
mike

mickineuss Geschrieben am 12 März 2006



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Hallo mike,

habe es vorgezogen nicht mehr für die Firma zu arbeiten. Rein theoretisch, können wir den Ladungsausfall nicht in Rg. stellen, da wir der Schadenverursacher sind. Wird wohl ein Vergnügen für die versicherung.

gruß
mickineuss

mike Geschrieben am 12 März 2006



Dabei seit
10 März 2006
76 Beiträge
Ach so, na dann hoffe ich mal, dass der Grund nicht in den angesprochenen Fall liegt.

Aber dann wird es wohl wirklich ein Fall für die Versicherung.

FMOler Geschrieben am 13 März 2006



Dabei seit
02 Juni 2005
41 Beiträge
habt ihr denn irgendwelche weisungen vom absender bekommen bezüglich der AV?

mickineuss Geschrieben am 13 März 2006



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Hallo Mike,

nein es lag nicht an diesem Fall.
Eine Weisung wurde nicht eingeholt, denn im Kundenkontakt waren die nicht so stark. :D
Es wurde dann eigenmächtig beim Partner entladen. Der war übrigen 200 km entfernt. Ist doch bescheuert oder?

Gruß
Mickineuss

mike Geschrieben am 13 März 2006



Dabei seit
10 März 2006
76 Beiträge
Na ja, also die Ware dann zu einem Partner zu bringen, der 200 km entfernt seinen Standort hat war nicht ganz glücklich entschieden, oder ?

Trets Geschrieben am 14 März 2006



Dabei seit
10 Dezember 2005
68 Beiträge
in unserem Job muss man Kerngesund sein...200 km tssss - unglaublich.
Bei bisschen Hin und Her telefoniert und man hätte mit Sicherheit in der Nähe etwas gefunden....

mickineuss Geschrieben am 17 März 2006



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Sehe ich auch so, aber das war vor meiner Zeit. Ist mir eigentlich jetzt auch egal. Ich beschäftige mich nicht mehr damit.

Trotzdem vielen Dank
Gruß
Mickineuss

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