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Transportrecht - Packstück falsch entladen


bmg11 Geschrieben am 29 November 2011



Dabei seit
22 Dezember 2010
8 Beiträge
Einen schönen Guten Tag,

zu folgendem Fall hätte ich gerne Hilfe / ´Stellungnahmen:

Firma A verlädt mehrere Sendungen (jeweils bestehend aus diversen Packstücken) auf einen LKW (Direktverkehr). Der Frachtführer (FF) stellt die Sendung jeweils zur entladung bereit.
Leider wird ein Packstück beim falschen Adressaten entladen. Dies stellt sich aber erst nach einigen Tagen heraus.

Frage: Wer ist für die Fehlentladung rechtlich verantwortlich?´
Wer hat demnach die Kosten für den erneuten Transport zu tragen?

Vielen Dank für Eure Mühe.

mfg

CARGOFORUM PARTNER

huugoo Geschrieben am 29 November 2011



Dabei seit
26 Januar 2011
40 Beiträge
die wesentlichen Regelungen im deutschen Recht:

HGB § 412 Verladen und Entladen
HGB § 416 Anspruch auf Teilbeförderung
HGB § 421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht
HGB § 438 Schadensanzeige

ansonsten siehe AGB der jeweiligen Verträgen zBsp.

wer nun genau verantwortlich ist hängt davon ab wer was mit wem abgeschlossen hat. Meist arbeiten die Speditionen auf Grundlage des ADSP

in diesem ist vereinbart wer verantwortlich ist:

- für Verpackung und Belabelung ( meist der Absender )
- für Schnittstellenkontrolle ( meist der Spediteur )
- für Entladung (meist der Empfänger/Fahrer als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers)

daher ist die Schnittsttellenkontrolle sehr wichtig für die Dokumentation des Transportverlauf.

Da der Frachtführer eine Obhutshaftung hat muss er bei einer vermuteten Verschuldung beweisen das dieser die Sendung ordnungsgemäß übernommen hat (Vollständigkeit), anderenfalls muss dies durch ihm zur Anzeige gebracht werden und dokumentiert werden zBsp durch Eintrag "Ware unvollstängig angenommen, 1 Karton fehlt". Genauso ist der Empfänger unverzüglich verpflichtet den Empfang nach Vollständigkeit zu prüfen.

bmg11 Geschrieben am 07 Dezember 2011



Dabei seit
22 Dezember 2010
8 Beiträge
Vielen Dank,

DAS hat geholfen

VG

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