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Incoterms - Risiko/Versicherung


dcnj Geschrieben am 09 Dezember 2011



Dabei seit
16 November 2011
4 Beiträge
Mahlzeit!

Ich wuerde gerne wissen, wie das bei den Incoterms CIP und CIF mit der Versicherung laeuft. Bei CIP zum Beispiel ist der Risikouebergang auf den Kaeufer bei der Uebergabe an den Frachtfuehrer. Ab dann gibt es aber die Versicherung der Gueter durch den Verkaeufer, damit ist es doch voellig egal dass der Kaeufer das Risiko hat, weil es ja die Versicherung gibt oder?

Selbige Frage zu CIF.

Ausserdem ist es ja so, dass viele Firmen eigene Transportversicherungen abschliessen. Zahlen diese Versicherungen dann fuer alle Transportschaeden oder nur fuer Diebstahl, Brand etc...? Beispiel: Ich als Kaeufer habe ware mit EXW geliefert bekommen. Die Ware ist aber beschaedigt. Haftet dann die Versicherung oder bin ich da gerade total falsch?

Hoffe jemand versteht was ich meine =)
Servus

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Dieter2 Geschrieben am 09 Dezember 2011



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo dcnj,

Das „I“ schließt nicht das Risiko, sondern die Kosten und den Aufwand für den Abschluss einer Versicherung ein (die z.B. bei CIF "ohne I" - wenn man deine Risikobetrachtung zugrunde legt - eigentlich der Käufer ab Schiff im Abgangshafen abschließen müsste).

Der Käufer erhält dann i.d.R. ein Versicherungszertifikat, mit dem er im Schadensfall bei einem Claims-Surveyor seine Ansprüche geltend machen kann. Völlig egal ist der Risikoübergang nicht, denn derjenige, der das Risiko trägt, hat auch den ganzen Ärger mit der Schadensregulierung am Hals, einschl. evtl. Rechtsstreitigkeiten. Und wenn die Versicherung vergessen oder blauäugig außer Acht gelassen wurde, bleibt er auf einem Großteil des Schadens sitzen.

Bei der Minimalklausel EXW gibt es keine Verkäufer-Versicherung. Das Risiko für den Käufer ist besonders hoch, weil bereits mit Einlagerung der Ware und Information zur Abholbereitschaft an den Käufer die Gefahr am Untergang der Ware auf diesen übergeht.

Wer im Schadensfall bei EXW zahlt, hängt von der Feststellung des Verursachers ab. Hat der Spediteur bereits beim Laden auf dem Frachtbrief vermerkt, dass die Ware äußerlich erkennbare Schäden hat, haftet hier natürlich trotzdem der Verkäufer. Fehlen solche Vermerke und der Schaden wird beim Entladen vom Käufer festgestellt, haftet der Spediteur bis zur gesetzlich festgelegten Haftungsobergrenze, den Rest deckt die Versicherung des Käufers (natürlich sofern abgeschlossen).
In der Praxis regelt meist die Versicherung des Käufers den Gesamtschaden und holt sich selbst den möglichen Anteil vom Verursacher zurück.

Gruß
Dieter

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