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Bachelorthesis zum Thema bekannter Versender


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


cargojimmy Geschrieben am 30 November 2011



Dabei seit
30 November 2011
11 Beiträge
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

im Rahmen meiner Thesis soll ich für meinen jetzigen Arbeitgeber eine Handlungsempfehlung für die Zertifizierung als bekannter Versender durch das LBA erstellen bzw. anfertigen.

Mein kleines Problem, das ich im Moment habe ist, wie soll ich mein Thema nennen??? damit es Aussagekräftig im Bezug auf diese Sache ist.

Nach langem überlegen bin ich auf folgende Titel gekommen.

1 Erarbeitung einer Handlungsempfehlung für die Erlangung des Statuses "bekannter Versender"

2 Bearbeitung eines Konzeptes für die Umsetzung der Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes im Rahmen der Zertifizierung als "bekannter Versender".

Mein Ziel ist es, einen Namen zu finden, der im Falle einer möglichen Veröffentlichung aussagekräftig ist.
Eventuell auch als Leitfaden für andere Unternehmen dienen kann.

Über Anregungen bzw Vorschläge würde ich mich sehr freuen.

Grüße
Cargojimmy :)

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Jasmin88 Geschrieben am 05 Dezember 2011



Dabei seit
15 April 2011
97 Beiträge
Ich mag Nr. 1
"Erarbeitung einer Handlungsempfehlung für die Erlangung des Statuses "bekannter Versender" "

Das Wort Handulungsempfehlung sollte schon drin vorkommen wenn Erarbeitet werden soll ob für den individuellen Fall der Status "bekannter versender" sinnvoll ist oder nicht.

Für uns ist es beispielsweise noch nicht sinnvoll weil das versenden der Sendungen unsecure günstiger ist.

cargojimmy Geschrieben am 05 Dezember 2011



Dabei seit
30 November 2011
11 Beiträge
Hallo Jasmin,

ehrlich gesagt ist das auch mein Favorit :)

Dürfte ich fragen, wieviel Paletten Luftfracht ihr täglich rausschickt?
Bei uns sind es momentan 10 Paletten/Tag.

Grüße

cargojimmy Geschrieben am 06 Dezember 2011



Dabei seit
30 November 2011
11 Beiträge
Hallo liebe Forummitglieder,

nach langem hin und her, ist es mir endlich gelungen einen Namen sowie eine Gliederung der Arbeit zu finden und zu gestalten. Nach enormer Beteiligung an meiner Fragestellung habe ich mich für den Vorschlag von Jasmin entschieden ;), da dieser auch mein eigener Favorit war (Natürlich ohne Rechtschreibfehler)

Die Gliederung der Arbeit habe ich in folgende Punkte aufgeteilt.

1. Einleitung
2. Istanalyse
3. Maßnahmenkatalog auf Grundlage des Mustersicherheitsprogramms des LBA´s
4. Vergleich von Soll- und Istzusatnd (Projektplan)
5. Kostenschätzung (Schulungen, Sicherheitseinrichtung, etc.)
6. Alternativen (falls kein BV)
7. Schlussteil (Pro/Contra)

Über ein paar Anregungen und Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Grüße
cargojimmy

Jasmin88 Geschrieben am 06 Dezember 2011



Dabei seit
15 April 2011
97 Beiträge
Nein darfst du nicht :-)

Kann ich echt keine generelle Aussage zu treffen.
Ich glaube bei uns sind es fast nur Päckchen die ex works unsecure gehen.
Um den Rest kümmern sich die Empfänger. :-)
Ist in unserer Branche aber (so wie man hört) üblich.

MagNet-99 Geschrieben am 07 Dezember 2011



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo cargojimmy,

ich habe noch ein paar Anregungen:

bei Kostenschätzung hast Du zwei Punkten Gewicht gegeben, Schulungen und Sicherheitseinrichtungen. Es kann aber z.B sein, das eine Prozessänderung oder EDV-Anpassungen (z.B. um die Identifizierung der LF in der Prozessketten nach hinten zu verlagern) größeren Aufwand/Kosten erfordern. Verbau Dir hier nichts oder überleg Dir einen Priorisierung, die Du dann auch durchziehen kannst.

Dann sprichst Du nur über den BV, aber auch in der Wirtschaft kann es sein, dass eine Firma RegB werden muss, da z.B. in einer Unternehmensgruppe alle Funktionen als eigenständige Firmen gemeldet sind.

Zu den Alternativen habe ich Dir noch eine PN geschrieben !

Wie wäre es noch die Entwicklung der Sicherheitsgesetzgebung allgemein darzustellen (eventuell in der Einleitung) und den BV/RegB mit anderen Sicherheits-Initiativen zu vergleichen.

Gruss
MagNet-99

cargojimmy Geschrieben am 22 Dezember 2011



Dabei seit
30 November 2011
11 Beiträge
Hallo,

bei der Bearbeitung des Mustersicherheitsprogramms ist mir folgende Regelung aus dem Amtsblatt der europäischen Union vom 5.3.2010 aufgefallen. Laut dem Punkt 6.4.2.1.c ist es so, dass wenn eine Ware ihren Ursprung nicht beim bekannten Versender hat, muss der reglementierte Beauftragte darauf hingewiesen werden, damit er die Kontrollen, die in der selben Verordnung unter 6.2 vorgeschrieben werden, durchführt. Also entweder Röntgen falls dies nicht möglich ist die umständlichen Kontrollmaßnahmen anwenden die in der Regel mit dem Öffnen der Ware verbunden sind. Die Nachteile die hierbei entstehen sollten jedem bekannt sein. Stichpunkte hier sind Qualität, Wartezeit und natürlich Kosten.

Wen betrifft dieser Sachverhalt?
Dieser Sachverhalt betrifft Firmen, die in ihrem Lager Eigenprodukte und auch Fremdprodukte lagern und von diesem Lager aus versenden.

Mögliches Szenario:
Eine Bestellung mit verschiedenen Positionen aus Eigenprodukten und Fremdprodukten wird zusammengestellt. Nach der Menge die kommissioniert ist, wird ersichtlich, dass diese mit einer Palette versendet werden kann. So, jetzt kommt die entscheidende Frage, trenne ich diese Sendung und mach was absolut unwirtschaftliches indem ich eine Sendung auf zwei Sendungen splitte und somit doppelte Frachtkosten für die selbe Lieferung in Kauf nehme damit der eine Teil als "sicher" raus kann und der andere seinen vorgeschriebenen Weg geht, oder (und das ist das witzigste an der ganzen Sache) lasse ich die ganze Bestellung auf einer Palette und muss diese trotz meines Status bekannter Versender röntgen lassen???

Meine Absicht ist es nicht mit dem vorgestellten Fallbeispiel Verwirrung zu stiften, sondern dieses Beispiel aus der Praxis, was bei hunderten wenn nicht tausenden Firmen der Fall ist, eine Entscheidungshilfe für die Relevanz des Status bekannter Versender ja oder nein geben. Dieser Umstand ist keine Ausnahme und wird leider in keinster Weise von den Behörden berücksichtigt. Hier heißt es immer, entweder die ganze Kette oder nichts.

Aus diesem Fall wird leider in meinen Augen ersichtlich, dass wenn sich ein Unternehmen mit oben genannter Struktur für den Status bekannter Versender entscheidet nahezu keinerlei Vorteile aus diesem Status ziehen kann, sondern im Gegenteil mit Mehrkosten trotz Status belastet wird.

Für ein Feedback bezüglich diesen Artikels aus der Sicht der Praktiker beziehungsweise von betroffenen würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße und ein frohes Fest euch allen wünscht
Cargojimmy

MagNet-99 Geschrieben am 22 Dezember 2011



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Jimmy,

mit Ursprung der Ware ist, glaube ich, nicht die Produktion oder die Herkunft gemeint, sondern wann die Ware ihren Ursprung als Luftfracht hat, also als Luftfracht identifiziert wird.

Gruss
MagNet-99

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