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CMR / KVO / AdSp
Sannylg |
Geschrieben am 24 März 2006
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Dabei seit 11 Januar 2006 34 Beiträge
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Hallo, kurze Frage in die Runde
kann mir bitte jemand helfen und nützliche Tips zum KVO sowie CMR gedben (oder nen brauchbaren Link)? Bin der Meinung das KVO seit längerer Zeit ungültig ist, oder? Nach was verfahre ich bei einem Transportauftrag (ADSP/ KVO oder CMR) Danke für Eure Hilfe
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CARGOFORUM PARTNER
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christi07 |
Geschrieben am 24 März 2006
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Dabei seit 09 Februar 2005 37 Beiträge
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CMR gilt bei allen Transporten für das Ausland.
KVO ist mittlerweile nicht mehr gültig. Bei Innerdeutschen Transporten gilt HGB / Adsp.
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smallhans |
Geschrieben am 24 März 2006
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Dabei seit 22 April 2005 10 Beiträge
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ADsp wird in der Regel angewendet bei einem Speditionsvertrag zwischen Versender (Ur-Versender) und Spediteur wird wird wie gesagt im Regelfall die Adsp zum greifen kommen
HGB kommt zur Anwendung beim Frachtvertrag ein Frachtvertrag wird zwischen dem Spediteur und einem Transportunternehmer geschlossen :evil:
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Sascha23 |
Geschrieben am 24 März 2006
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Dabei seit 10 Januar 2006 9 Beiträge
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CMR gilt bei allen grenzüberschreitenden LKW-Transporten, wobei mindestens ein Staat die CMR ratifiziert haben muss.
ADSp kann ich bei allen Verkehrsverträgen vereinbaren, wobei die ADSp nicht zwingend vorgeschrieben sind. Die ADSp verfeinern das HGB und sollen den Spediteur z.B. mit den Haftungshöchstgrenzen schützen. Aber ich kann genauso die HGB als Gesetzesgrundlage vereinbaren.
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Sannylg |
Geschrieben am 24 März 2006
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Dabei seit 11 Januar 2006 34 Beiträge
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Danke euch, hat mi schon sehr geholfen. Wir waren uns heute nicht ganz so sicher daher die Frage! Gruß
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Spedi 94 |
Geschrieben am 25 März 2006
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Dann muss ich auch noch eine Verständnisfrage stellen, und hoffe Ihr könnt mir helfen:
Kunde A vergibt einen Transportauftrag an die Spedition B von Deutschland nach Frankreich. Transportunternehmer C führt diesen aus und verursacht einen Güterschaden.
Die Spedition gibt die ADSp als Arbeitsgrundlage an, wie so ziemlich jede Spedition.
Nach welcher Grundlage kann Kunde A von der Spedition B Schadensersatz fordern, ADSp (als vereinbarte Grundlage) oder CMR, da internationaler Transport?
a) gem ADSp da dies die Arbeitsbasis der Spedition ist
b) nach CMR, da es ein Internationaler Transport ist
CMR ist doch Frachtrecht (Werkvertrag??? - ADSp: Dienstvertrag??) und gilt für Transportunternehmer gegenüber Speditionen???
Oder wie ist das?
Ihr würdet mir da eine Frage beantworten, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt... und bei meinem Glück in der Endprüfung im Oktober gefragt wird :D
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Mayerhofer |
Geschrieben am 25 März 2006
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hallo Spedi 94,
versuchen wir das ganze zu zerstückeln.
Kunde A hat mit Spedition B einen Speditionsvertrag.
Spedition B hat hat mit Transportunternehmer C einen Frachtvertrag.
Spedition B arbeitet nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ADSp), wobei er bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) mit 5 Euro für jedes Kg des Rohgewichts der Sendung haften würde.
Da der Ablieferort in einem anderen Staat liegt der ein Vertragsstaat des CMR ist, muss das CMR zwingend angewendet werden. Es giltet auf der gesamten Beförderungsstrecke, also auch innerhalb des inländischen Streckenteils.
Bei einem Güterschaden wird sich Kunde A immer an seinen Vertragspartner die Spedition B halten und nicht an den vertraglichen Frachtführer der zwischen der Spedition B und Transportunternehmer C vereinbart wurde.
Bei einem Güterschaden nach CMR beträgt die Haftung bei Verlust oder Beschädigung mit 8,33 Sonderziehungsrechten (ca. 10 Euro) für jedes Kg des Rohgewichts (Bruttokilogramm).
Deine Frage ist durchaus berrechtigt.
Vertragsgrundlage sind die ADSp und gelten für die gesamte Reichweite des speditionellen Dienstleistung, also auch für die Leistung eines Zwischenspediteurs (Transportunternehmer C). Jedoch kommt bei unterschiedlichen Staaten das CMR zwingend zur Geltung.
Deshalb meine ich, das Spediton B gegenüber Kunde A mit dem höheren Wert also nach CMR mit 8,33 SZR haften muss!!!
Keine Gewähr!
Bitte korrigieren, wenn falsch.
Werk- und Dienstvertrag würde ich nicht mit ADSp und CMR in Verbindung setzen.
Beim Dienstvertrag schulden Sie die Leistung und nicht den Erfolg. Eine Unterform des Dienstvertrag ist der Geschäftsbesorgungsvertrag, wie ihn z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater eingehen.
Beim Werkvertrag schulden Sie Ihrem Auftraggeber den Erfolg (das Ergebnis).
Gruß
M.Mayerhofer
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mickineuss |
Geschrieben am 26 März 2006
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Dabei seit 13 Juli 2005 123 Beiträge
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@Spedi94
Das ist richtig, was der Kollege Mayerhofer schreibt. :D
Die ADSp spielen hier überhaut keine Rolle, da es sich um grenzüberschreitenden Verkehr handelt.
Die CMR ist zwingend anzuwenden.
1 Staat muss CMR ratifiziert sein. Frankreich ist es.
Alle Staaten die der CMR angehören, findest du unter:
www.wikipedia.de :wink:
In deinem Fall haftet B für A, wenn nicht Artikel 10 CMR zum Tragen kommt. :lol:
Gruß
Mickineuss
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Spedi 94 |
Geschrieben am 26 März 2006
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Vielen Dank, das bringt doch Licht ins Dunkel!
Nur noch eines: Die ADSp würde ich schon in Verbindung mit einem Dienstvertrag lassen, denn der Spediteur schuldet die Leistung. Das bedeutet doch auch, bei einem Totalverlust muss Kunde A an Spedituer B die Fracht bezahlen.
Beim Werkvertrag (CMR) kann der Kunde bei einem Totalverlust/Totalschaden die Fracht einbehalten/auf die Schadensrechnung setzen. Bei einem Teilschaden muss er einen Teil der Fracht nicht bezahlen / auf die Schadensrechnung setzen.
... Gedankenwechsel....
Könnte eine Spedition, welche sich ausschließlich mit internationalen Verkehren aus Deutschland beschäftigt, nicht automatisch auf das CMR-Recht verweisen, bzw. gar nichts angeben, da CMR zwingend gilt?
Wenn das CMR über der ADSp angesiedelt ist, wird doch die ADSp total ausgehebelt, oder bleibt ein Teil, wie z.B. die Rechnungsfälligkeit aus der ADSp beim Int. Transport erhalten?
Das war das Wort zum Sonntag
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