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Fachkunde / EU-Lizenz


Masterflex Geschrieben am 21 Mai 2012



Dabei seit
29 November 2010
7 Beiträge
Hallo Leute!
Habe da eine Frage, ich habe vor Jahre die Fachkundeprüfung gemacht. Ein bekannter von mir hat mir jetzt angeboten, mir paar hundert € Monatlich zu bezahlen, dass er halt ein Güterkraftunternehmen anmelden kann, in verbindung mit meiner Fachkunde. Also er wäre zwar der Chef, würde mich aber einstellen. Jetzt meine Frage wie schwer kann es mich treffen, wenn es schief läuft oder besser gesagt was kann ich tuen, dass wenn es schief läuft ich aus dem schneider bin. Kann mir überhaupt etwas passieren?

Bedanke mich im Voraus!

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MagNet-99 Geschrieben am 21 Mai 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Masterflex,

ich würde ersteinmal klären ob das legal ist, bevor ich überlegen würde welche möglichen persönlichen Haftungsrisiken ich eingehe.

Lies ersteinmal hier:

www.stuttgart.ihk24.de....repl22#13

Gruss
MagNet-99

Masterflex Geschrieben am 22 Mai 2012



Dabei seit
29 November 2010
7 Beiträge
Hallo MagNet
Ich danke dir. Also legal ist es schon und die Zugangsvorraussetzungen erfülle ich auch. Habe das aber immer noch nicht ganz verstanden, kann ich mich komlett vertraglich absichern? Arbeite als Fahrlehrer da kann ich mir keine Punke oder ander nicht Gesetzkonforme Sachen leisten.
MFG
zu Frage 12: Was gilt für einen externen Verkehrsleiter?

Wenn ein Unternehmen die Anforderung der fachlichen Eignung nicht selbst erfüllt, also keine fachkundige Person mit echter Beziehung zum Unternehmen beschäftigt (interner Verkehrsleiter), muss das Unternehmen eine natürliche (und keine juristische) Person als Verkehrsleiter bestellen (externer Verkehrsleiter).

Für diesen sogenannten externen Verkehrsleiter gelten dieselben Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter: Er muss zuverlässig sein und die vorgeschriebene Fachkunde besitzen (vgl. Fragen 1 und 7).

Darüber hinaus gilt: Der Verkehrsleiter hat die Aufgaben ausschließlich im Interesse des Unternehmens und unabhängig von anderen Unternehmen wahrzunehmen. Er darf keine vertraglichen Beziehungen zu Auftraggebern haben (Art. 4 I lit. d) VO (EG) Nr. 1071/09).

In dem Vertrag zwischen externem Verkehrsleiter und dem Unternehmen, für das er die Verkehrsgeschäfte leitet, sind die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter genau zu regeln. Die EU-Verordnung macht genaue Vorgaben, welche Aufgaben Gegenstand der vertraglichen Regelung sein müssen. Wir raten daher dringend, diese Gegenstände tatsächlich im Vertrag zu regeln. Selbstverständlich können die Vertragsparteien darüber hinaus weitere Regelungen aufnehmen und sollten dies im Regelfall auch tun.

Zu den zwingend zu regelnden Aufgaben zählen insbesondere (vgl. Artikel 4 Absatz 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1071/09):

■das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge,
■die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente,
■die grundlegende Rechnungsführung, (Übersetzung des englischen Begriffs "basic accounting")
■die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
■die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Ladungssicherung).
Anders als ein interner Verkehrsleiter darf der externe Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten (Art. 4 Absatz 2 lit c) VO (EG) Nr. 1071/09).

MagNet-99 Geschrieben am 22 Mai 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Masterflex wrote:
Hallo MagNet
Ich danke dir. Also legal ist es schon und die Zugangsvorraussetzungen erfülle ich auch. Habe das aber immer noch nicht ganz verstanden, kann ich mich komplett vertraglich absichern?

Nein, kannst Du nicht, Du musst für das was Du machst oder nicht machst gerade stehen. Nur den namen hergeben und im Gegenzug ein paar Euro kassieren läuft nicht. Nimm das Beispiel Einhaltung Sozialvorschriften oder das Thema Ladungssicherung. Da bist Du ruckzuck Fußgänger wenn Du nicht nachweisen kannst das Du organisiert und geprüft hast.
Wenn Du das machen willst, musst Du Dich auch damit beschäftigen.
Einen Teil Deines Risiko's kannst Du über einen D/O-Versicherung abdecken und gilt es bei der Vertragsgestaltung aufzupassen. Völlig absichern kannst Du Dich nicht. Das wiederspräche ja auch völlig dem Sinn der Funktion Verkehrsleiter ;-)

Gruss
MagNet-99

Masterflex Geschrieben am 23 Mai 2012



Dabei seit
29 November 2010
7 Beiträge
Hallo MagNet
Also Sozialvorschriften das kann ich, wie auch laSi. Die Sache ist in welchem Umfang? Ich kann ja alle 6 Monate eine Weterbilung machen, dass habe ich drauf. Reicht es aus? Die organisation dass alle die Lenk und ruhe zeiten einhalten kann ich nicht so einfach, genau so mit der LaSi, ich kann dass ja nur Stchpunktartig konrollieren, als externer. Ein Anwalt für Finanzrecht müsste doch wissen wie so ein Vertrag aussehen muss oder, was meinst du? Welche Punkte sollten da aufgefürt sein, reichen die aus der VO?
MFG

MagNet-99 Geschrieben am 23 Mai 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
.....sorry ich habe mein Pulver verschossen.

In der Sache einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist sicherlich eine gute Entscheidung.

Gruss
MagNet-99

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