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Ursprungszeugnis/Zollrechnung???


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Herrmann Geschrieben am 06 April 2006



Dabei seit
30 Juni 2005
4 Beiträge
Hallo Forum,

ich hab eine für Euch sicherlich einfache Frage zu folgender Situation:

Wir importieren Steine aus China über den Hafen Rotterdam. Die Steine kommen containerweise, 25 to., Warenwert um die € 3.000 - 4.000.

Mir hat ein Holländer gesagt, dass er in RTM keine Original-Dokumente mehr benötige, er alles via E-Mail-Kopien erledige.

Frage: Muss man zur Verzollung in RTM das Ursprungszeugnis vorlegen?
Reicht das UZ auch in Kopie?
Braucht man Zollrechnungen im Original oder reichen Kopien?

Für Euere baldige Auskunft und Hilfe vielen Dank.

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Zeemo Geschrieben am 10 April 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hallo Herrmann,

für Steine wird in der EU kein Ursprungszeugnis benötigt. Ein wirkliches Ursprungszeugnis braucht man - bis auf einige exotische Ausnahmen - nur für bestimmte Textilien und Stahl oder bestimmte Stahlwaren.

Auch die Rechnung reicht in der Regel in Kopie. Es kann aber sein, dass der Zöllner im Einzelfall eine Originalrechnung mit Unterschrift verlangt, wenn er z.B. Zweifel an der Echtheit hegt, besonders im Zusammenhang mit dem Warenwert. In der Regel genügt aber auch dann eine Kopie dieser unterschriebenen Rechnung.

Allerdings kann es für Akkreditivgeschäfte von Nöten sein, bei der Akkreditivbank die Originalrechnungen (samt B/L usw.) vorzulegen - vielleicht hat ja auch die Reederei Anspruch auf Vorlage nicht nur der Original-B/Ls, sondern auch der Rechnungen - da ich mit Seefracht nix am Hut hab, müssten da mal die Spezis ran (Shorty?). Hängt natürlich von der Lieferbedingung ab.

Hoffe, geholfen zu haben!!

JayJay Geschrieben am 06 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
Wenn der Zoll eine Originalrechnung verlangen sollte, dann will er auch eine Originalrechnung sehen (farbiger Rechnungsbogen und Unterschrift in einer anderen Farbe als Schwarz)

Ursprungszeugniss kannst du für alle Warenarten verwenden um dadurch ggf. Vorteile bei Zollsätzen zu erhalten

Zeemo Geschrieben am 07 Mai 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Ja, aber sie hat ja geschrieben, dass die Zöllner in RTM gerade eben KEINE Original-Rechnungen sehen wollen!! Sie können es, wie gesagt, verlangen, wenn begründete Zweifel an der Echtheit bestehen, aber meistens tun sie's eben nicht. Wir sind hier nicht in China oder irgendwo im Nahen Osten, wo Du wer weiß was für einen Aufstand machen musst, damit Du Deine Klamotten ins Land kriegst.

Und beim Ursprungszeugnis liegst Du auch wieder falsch: Ursprungszeugnisse haben nichts mit Präferenzen zu tun, sondern dienen der Durchführung von Kontrollen und Beschränkungen im Außenwirtschaftsrecht, besonders bei Textilien und im Stahlbereich. China verlangt im IMPORT NACH CHINA meistens Ursprungszeugnisse, das hat aber andere Gründe.

Für Waren aus China gibt es aber auch wiederum keine Präferenzen mehr, hier fallen immer die vollen Drittlandszollsätze an. Steine (je nachdem) sind aber oft zollfrei.

Gruß
Zeemo

JayJay Geschrieben am 07 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
Zeemo wrote:
Ja, aber sie hat ja geschrieben, dass die Zöllner in RTM gerade eben KEINE Original-Rechnungen sehen wollen!! Sie können es, wie gesagt, verlangen, wenn begründete Zweifel an der Echtheit bestehen, aber meistens tun sie's eben nicht. Wir sind hier nicht in China oder irgendwo im Nahen Osten, wo Du wer weiß was für einen Aufstand machen musst, damit Du Deine Klamotten ins Land kriegst.

Hier hast du mich falsch verstanden. Ich habe nicht Ihre Frage mit der Originalrechnung beantwortet sondern

Zitieren::
Auch die Rechnung reicht in der Regel in Kopie. Es kann aber sein, dass der Zöllner im Einzelfall eine Originalrechnung mit Unterschrift verlangt, wenn er z.B. Zweifel an der Echtheit hegt, besonders im Zusammenhang mit dem Warenwert. In der Regel genügt aber auch dann eine Kopie dieser unterschriebenen Rechnung

Da ich allerdings bisher nur fast nur im Export war und die obige Antwort durch Zufall aus meiner drei Monatigen Importzeit, waehrend meiner Ausbildung kenne, muss ich bei dem UZ auf das Vertrauen was mir unsere Dozenten in der BA beigebracht haben. Alle samt Zöllner von der Zollschule in Karlsruhe welche behaupten UZ hat auch was mit Präferenznachweisen zu tun. Bei der Originalrechnung hatte ich selbst das Problem das der Zöllner eine Rechung auf farbigen Briefkopf mit schwarzer Unterschrift abgelehnt hat

Zeemo Geschrieben am 07 Mai 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Das mit der Originalrechnung ist so eine Sache. Es steht halt nirgendwo geschrieben, dass eine nötig ist - wenn der Zöllner sie verlangt, musst Du sie bringen, da hilft i.d.R. eine Diskussion natürlich nichts. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Ausbildung auch schon ein paar Jahre zurückliegt - es hat sich viel getan, gerade was die persönlichen Ansichten der Zöllner anbelangt. Es ist ja auch so, dass insgesamt im Wirtschaftsleben die Bedeutung von Originaldokumenten zurückgeht (z.T. ja sogar im juristischen Bereich!).

Und mit dem UZ hast Du mich immer noch nicht verstanden: Du musst unterscheiden zwischen präferentiellen und nicht-präferentiellen Ursprungszeugnissen! Wenn nur von "Ursprungszeugnissen" die Rede ist, ist meistens das NICHT-präferentielle gemeint, da es an präferentiellen UZ fast nur noch die sogenannte "Form A" gibt, die dann auch so genannt wird. Oder man verwendet den Oberbegriff "Präferenznachweise" oder einfach nur "Präferenzen", wie z.B. die EUR.1, die auch offiziell wieder anders heißt, nämlich "Warenverkehrsbescheinigung".

JayJay Geschrieben am 07 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
Zitieren::
Ich gehe mal davon aus, dass Deine Ausbildung auch schon ein paar Jahre zurückliegt - es hat sich viel getan, gerade was die persönlichen Ansichten der Zöllner anbelangt. Es ist ja auch so, dass insgesamt im Wirtschaftsleben die Bedeutung von Originaldokumenten zurückgeht (z.T. ja sogar im juristischen Bereich!).

Ich darf dir nur als kurze Info mitteilen das ich kurz vor dem Ende meiner Ausbildung stehe, wobei ich in den speditionellen Themen bereits seit mehr als einem halben Jahr geprüft bin. Im Moment machen wir nur noch betriebswirtschaftliche Themen, sowie logistische Themen.

Das mit den Ansichten der Zöllner würde ich mal so dahin gestellt lassen, da es noch sehr viele Zöllner gibt mit alten Ansichten (merke ich sehr oft in der Praxis). Vor ein paar Monaten hatte ich erst einen Einlauf von einem Zöllner am Telefon bekommen, weil ich anstelle von Ausfuhranmeldung das Wort Ausfuhrerklärung verwendet habe. Der hat echt ein Fass deswegen aufgemacht.

Gut das mit dem UZ kann schon so sein. Da muss ich bei der Erklaerung meines Dozenten halt was falsch verstanden haben, wobei ich ja davon ausgehen muss das er es uns eigentlich richtig erklaert. Zumal er auch von der direkt von der Zollschule war. Wobei du aber auch bedenken musst das du theoretisch fuer alles ein UZ erstellen kannst, sofern es dein Kunde verlangt (ob das Sinn macht oder nicht ist dann wieder eine andere Sache).

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