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Transportrecht - Schadenersatz wegen verspäteter Beladung


Phantomas Geschrieben am 21 Juni 2012



Dabei seit
21 Juni 2012
2 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine Frage zum Thema Verkehrsrecht, und zwar folgende:

Wir haben mit einem deutschen Spediteur einen Frachtvertrag abgeschlossen für einen Transport von Frankreich nach Deutschland.
Der Termin für die Beladung und für die Zustellung war jeweils mit Tag und Uhrzeit vorgegeben.
Das eingesetzte Fahrzeug kam jedoch nicht wie vereinbart um 08.00 Uhr am vorgegeben Tag beim Absender an, sondern gegen 11.30 Uhr, da der Fahrer massive Probleme hatte, das Werksgelände des Absenders zu finden.
Das Fahrzeug wurde daraufhin jedoch ordnungsgemäß beladen und traf auch pünktlich zum vereinbarten Termin beim Empfänger ein.
Nun werden jedoch Schadenersatzansprüche über mehrere hundert Euro an uns gerichtet, da ein Angestellter der Absenderfirma durch die verspätete Ankunft des Fahrzeugs einen gebuchten Flug verpasst haben soll und somit einen anderen Flug zu diesem Preis (= Höhe der Forderung) buchen musste.
Wie beurteilt Ihr diese Sachlage? Kann eine solche Forderung Bestand haben? Wenn ja, mit welcher Begründung bzw. auf welcher Rechtsgrundlage?

Für eure Unterstützung danke ich bereits vorab.
LG, Tom

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scs6862 Geschrieben am 21 Juni 2012



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
WENN das Fahrzeug pünktlich an der ABLIEFERSTELLE war, ist der verspätete Abflug des MA irrelevant.
Der MA des Absenders kann ja auch schlicht und einfach verschlafen haben, im Stau gestanden haben, Flugausfall, Streik und hat somit den Flug umbuchen müssen...
Solange Ihr nachweislich pünktlich an der Entladestelle wart, seit Ihr im grünen Bereich

Frachtvogel Geschrieben am 28 Juli 2012



Dabei seit
23 Oktober 2011
13 Beiträge
Hallo Phantomas.

Schön, dass auch Du dabei bist.

Zunächst ist Verkehrsrecht ein völlig anderes Rechtsgebiet als Fracht-/Transportrecht.

Beim Verkehrsrecht geht es beispielsweise um Parkplatzrempler, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen, Auffahrunfälle, ... (siehe Bußgeldkatalogisierung)

Beim Transportrecht, in dessen Forum Du mit der Fragestellung bist, geht es möglicherweise um Warte-/Standzeiten, Ladungssicherung, Pflichten zur Be- /Entladung, Dokumentenhandling, ... - also um vertragliche Regelungen.

Ich pers. stimme der Aussage von scs6862 grundsätzlich zu.

Zum Einen besteht immer Schadenminderungspflicht; d. h. konkret: Auch ein "mit der (lösbaren) Aufgabe Betrauter" hätte an Stelle des "Fliegenden" dessen Aufgabe ohne (erheblichen) Mehraufwand tätigen können. (darin sehe ich persönlich grob. Orga-Verschulden eines Verladers)

Desweiteren wurde eine Verladung ohne Vorbehalte zeitlicher Art (damit geduldet und konkludent handelnd) akzeptiert.

Fakt dürfte sein, dass die CMR zwingend anzuwenden ist. (F -> D)

Die Frage der pünktlichen Gestellung am Bestimmungsort ist bereits beantwortet.

Allerdings erwarte ich von unserem Fahrpersonal im Falle von Problemen eine gewisse Eigeninitiative und aktiv einen Beitrag zur Problemlösung vor Ort.

Ich würde sämtliche Ansprüche (sofern die Darstellung richtig aufgenommen wurde) zurückweisen.

Abschlussnote:
Ausdrücklich weise ich hiermit darauf hin, dass diese Antwort auf die Frage des Forum-Nutzers keine Rechtsberatung im Sinne gesetzlicher Regelungen ist oder ersetzt und keinerlei Ansprüche, gleich welchen Rechtsgrundes wegen, wirksam ersetzen kann.


Viele Grüße

Frachtvogel

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