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Dual Use


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Zollfragen Geschrieben am 14 August 2012



Dabei seit
09 Januar 2011
87 Beiträge
Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu Dual Use. Folgender Sachverhalt:

Wir kaufen „Handelswaren“ in Deutschland. Bei der Prüfung im EZT wird angezeigt, dass es sich möglicherweise um Dual Use Artikel handelt. Die Prüfung im EZT ist ja nur eine Hilfe und nicht verbindlich. Das ist doch so richtig!?

Muss ich prüfen, ob es sich um Dual Use Artikel handelt? Oder muss es der Lieferant machen? Ich habe dazu von unserer IHK unterschiedliche Aussagen bekommen.

Was mache ich wenn mir das nötige Wissen fehlt um zu entscheiden ob es sich um Dual Use handelt oder nicht(v.a. wenn der Lieferant einem dabei auch nicht hilft)? Reicht es die ZTN im Umschlüsselungsverzeichnis der BAFA zu prüfen? Kann ich dann sagen----die ZTN ist nicht im Umschlüsselungsverzeichnis also ist es auch kein Dual Use? Oder muss ich evtl eine Auskunft zu Güterliste bei der BAFA stellen?

Oder wie gehe ich in so einem Fall richtig vor?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Gruß

Zollfragen

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roliP Geschrieben am 14 August 2012



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo Zollfragen,
um welche Tarifnummer handelt es sich denn?

Gruß
rolip

Zollfragen Geschrieben am 14 August 2012



Dabei seit
09 Januar 2011
87 Beiträge
Hallo,
Aktuell handelt es sich um die folgenden ZTN:
84138100
84818099
Und 39239000
Gruß
Zollfragen

roliP Geschrieben am 14 August 2012



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo Zollfragen,
im erstem Moment sehen die EZT-Hinweise erschreckend aus. Aber wenn die Waren nicht nach Iran, Nordkorea oder Syrien gehen, wird`s schon weniger. Da ich auch nichts anderes zur Verfügung habe als das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA, finde ich für die ZTN 39... keinen Hinweis auf die Dual-Use-VO. Anders sieht es bei den beiden 84... Nummern aus. Hier bleibt nichts anderes übrig, als die technischen Vorgaben der zugehörige Ausfuhrlisten-Nr. mit deinen Waren zu vergleichen. Kommt ihr dabei nicht weiter, müsst ihr euch tatsächlich mit dem BAFA in Verbindung setzen. Sind die Waren nicht in der Dual-Use-VO genannt, könnt ihr mit Y 901 etc. codieren.
Soweit mal von mir - aber - auch ich bin nicht deeer AWR-Fachmann! Vielleicht meldet sich noch jemand hier im Forum.
Gruß
rolip

zollhund Geschrieben am 18 August 2012



Dabei seit
18 August 2012
4 Beiträge
Hallo Zollfragen,
wie Du richtig bemerkt hast, sind die Angaben im EZT und/oder TARIC nur erste Hinweise. Bei entsprechenden Hinweisen sollte eine weitere Prüfung erfolgen in zwei Schritten:
1. Handelt es sich um ein gelistetes Gut nach den Güterlisten? Zur Prüfung Umschlüsselungsverzeichnis auf BAFA-Seite öffnen und unter Abschnitt XVI über die Suchhilfe deine Warennummer eingeben. Das Umschlüsselungsverzeichnis ist auch nur Hilfsmittel
Tipp: um sich einen Überblick zu verschaffen würde ich zunächst nur HS-Code eingeben. Falls für deine Warennummer eine Güterlistennummer auf der linken Seite erscheint, könnte es sich bei dieser Ware um ein gelistetes Gut handeln. Dann sollte weiter geprüft werden, indem jetzt die Listennummer in der Ausfuhrliste eingegeben wird. Und dann kommt das wesentliche: Deine Ware muss die dortigen technischen Details enthalten. Dann handelt es sich um ein gelistetes Gut. Gelistete Güter sind meistens high-tech. Falls dies zutrifft, ist die Ware genehmigungspflichtig.
2.Falls die Ware nicht gelistet sein sollte, muss in einem zweiten Schritt die sogeannten catch-all-Klauseln geprüft werden. Dabei handelt sich um Güter die nicht gelistet sind, also Waren mit niedererem technischen Anforderungen. Bei diesen nicht gelisteten Gütern kommt es darauf an, ob das Käuferland und/oder Bestimmungsland kritisch ist in Verbindung mit der dortigen Endverwendung. Eine kritsche Endverwendung ist militärische Endverwendung oder Verwendung in kerntechnischen Anlagen. Wobei die kritischen Länder für die beiden kritischen Endverwendungen unterschiedlich sind. Falls dies auch nicht zutrifft, besteht keine Genehmigungspflicht.
Guter Tipp zum Schluss: Wer schreibt der bleibt! Also bitte alles schön dokumentieren.
Gruß
Zollhund

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