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Transportversicherung - bei Raubüberfall nicht versichert?
osna |
Geschrieben am 08 Mai 2012
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Dabei seit 29 März 2012 3 Beiträge
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Hallo,
scheinbar ist bei der Spediteurhaftung (nat. und international) die Herausgabe der Ladung durch den Fahrer bei einem Raubüberfall unter Androhung von Waffengewalt nicht versichert?! Kann mir dies jemand bestätigen?
Wie sieht es Allgemein aus? Wann lohnt es sich, eine zusätzliche TVS abzuschließen? Der Spediteur haftet meines Wissens nach mit 8,33 SZR bei Güterschäden. Wann haftet er mit 5€ pro Kg? Bei innerdeutschen Transporten? Und wie würde es im oben beschriebenen Szenario aussehen? Das Rohgewicht beträgt ca. 24000kg.
Vielen Dank. Beste Grüsse
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MagNet-99 |
Geschrieben am 08 Mai 2012
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo osna,
worauf stützt Du Deine Behauptung ? Meines Erachtens ist ein Raubüberfall versicherungstechnisch, was die Ware angeht, wie ein Diebstahl zu behandeln.
Daneben gibt es die strafrechtliche Verfolgung des Räubers.
Eine eigene Versicherung abzuschliessen lohnt sich wenn die Haftungsbeträge der Spediteure und Frachtführer Dein Risiko nicht ausreichend abdecken.
Zu 8,33 SZR / 5,- EUR KG liest Du Dich am besten in die Allgemeinen Deutschen Spediteurbvedingungen (ADSp) und in das HGB Frachtrecht ein, ggf. noch in die CMR und stellst dann gezielte Fragen.
Gruss
MagNet-99
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railfan |
Geschrieben am 30 August 2012
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Dabei seit 24 Mai 2012 32 Beiträge
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osna wrote: |
Hallo,
scheinbar ist bei der Spediteurhaftung (nat. und international) die Herausgabe der Ladung durch den Fahrer bei einem Raubüberfall unter Androhung von Waffengewalt nicht versichert?! Kann mir dies jemand bestätigen?
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Sorry, habe diese Frage jetzt erst gesehen, aus Erfahrung kann ich bestätigen daß - jedenfalls in Italien - ein Raubüberfall mit Waffengewalt/Androhung von Waffengewalt nicht von der dortigen Spediteurhaftpflicht gedeckt wird. Hatte letztes Jahr so ein Fall:
Italienischer Kurierfahrer wird in Italien mit Pistole bedroht und muss Fahrzeug und Ladung "übergeben". Als wir den ital Spediteur haftbar machten erhielten wir die lakonische Antwort daß in solche Fälle in Italien
der Spediteur, gemäß Gesetzeslage nicht haftet. Wurde von unsere Versicherung bestätigt. Entscheidend ist der polizeiliche Anzeige, da muß ausdrücklich drin stehen daß der Überfall mit Waffengewalt geschah. Deshalb in so 'n Fall immer ein Kopie der Anzeige besorgen.
Wie es in andere Länder aussieht weiß ich nicht, der o.g. Fall war der Einzige womit ich bisher konfrontiert wurde.
mfg
Railfan
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Tim_S. |
Geschrieben am 31 August 2012
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Hallo zusammen,
Zitieren:: |
scheinbar ist bei der Spediteurhaftung (nat. und international) die Herausgabe der Ladung durch den Fahrer bei einem Raubüberfall unter Androhung von Waffengewalt nicht versichert?! Kann mir dies jemand bestätigen? |
Zur Haftung: Bei Raubüberfällen kommt es nach deutscher Rechtsprechung auf die Einzefallumstände an, ob der Spediteur wegen Unvermeidbarkeit (Art. 17 II CMR, 426 HGB) von der Haftung befreit ist. Bei Raubüberfällen während der Fahrt (Abdrängen, Stoppen, Drohung mit Waffengewalt) liegt idR ein unvermeidbares Ereignis vor. Bei Raubüberfallen an notorisch als gefährlich bekannten Parkplätzen ohne Bewachung wird Unvermeidbarkeit eher nicht anerkannt, der Spediteur haftet dann. Und das wichtigste: Der Spediteur hat im Prozess zu beweisen, dass eine Unvermeidbarkeit vorlag. Daran scheitert das sehr oft.
Zur Warenversicherung: Wenn eine Versicherung abgeschlossen wurde, dann ist auch Verlust durch Raub versichert.
Zitieren:: |
Der Spediteur haftet meines Wissens nach mit 8,33 SZR bei Güterschäden. Wann haftet er mit 5€ pro Kg? Bei innerdeutschen Transporten? Und wie würde es im oben beschriebenen Szenario aussehen? Das Rohgewicht beträgt ca. 24000kg. |
Mit 5Euro/kg haftet der Spediteur, wenn es wirksam so vereinbart wurde. Die ADSp enthalten eine solche Bestimmung für Schäden, die nicht während des Transports entstanden sind. Gabelstapler- und Hubwagenhandling sind übrigens Transport im Sinne dieser Klausel der ADSp, für Schäden hierbei gelten nicht 5Euro/kg.
Für den obigen Fall: Bei 24 to liegt die Haftungsobergrenze bei ca. 240.000 Euro.
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