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Gefahrgut Luftfracht Versand von Smartphones & Tablets
Dongo |
Geschrieben am 25 August 2012
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Dabei seit 25 August 2012 2 Beiträge
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Hallo,
kann mir einer weiterhelfen bzgl Versand von Smartphones und iPads per Luftfracht?
In erster Linie geht es mir um die Lithium-Ion-Akkus, welche momentan "noch" als Mindermengen (TeilII) deklariert werden.
Ware ist neu und wird Palettenweise verschickt. (z.B. 500 Samsung i9300 in Masterkartons also 50 Masterkarton in einer Palette)
Ich habe gehört, dass ab Januar 2013 die DGR-Bestimmungen geändert werden.
D.h. man benötigt externe DGR-Firmen, die dann die DGR-Papiere ausstellen oder der Spediteur muss entsprechende DGR-Schulungen machen?
Was kommen an Extra-Kosten auf einen zu wenn man DGR-Schulungen machen muss?
Danke für eine Info.
Gruss,
Dongou
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CARGOFORUM PARTNER
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Dieter2 |
Geschrieben am 27 August 2012
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Dongou,
wie viele Details zur Beantwortung solcher Fragen erforderlich sind, belegt dir ein kurzer Abstecher in diesen Thread cargoforum.de/Forums/v...Apple.html
Wenn du mit deinen Mengen die Freigrenzen überschreitest und DGDs austellen musst, benötigt der/die Packer eine Schulung PK2 (2 Tage) und derjenige, der die Gefahrguterklärung unterschreibt, eine Schulung PK1 (3 Tage), die alle 2 Jahre wiederholt werden muss. Kosten findest du bei den Anbietern im Internet.
Wenn ihr einen zugelassenen Spediteur habt, der euch immer die IATA-DGD ausgestellt, kannst du grundsätzlich auf die PK1 verzichten (solltest du aber nicht), nicht aber auf die PK2.
Um sich hier den richtigen Überblick zu verschaffen, würde ich entweder mit dem Lieferanten / Hersteller Kontakt aufnehmen oder eine spezielle Schulung über das Luftfrachthandling von (Geräten mit) Lithiumbatterien besuchen, die von vielen Veranstalten angeboten werden. Hier werden i.d.R. auch spezielle Fragen kompetent beantwortet.
Gruß
Dieter
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LazarusLong |
Geschrieben am 28 August 2012
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Dabei seit 25 September 2006 186 Beiträge
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Dieter hat die wesentlichen Fragen schon angesprochen. was mich persönlich stört ist die Grundeinstellung in der Frage des TE: "Wie verschicke ichs einfach, ohne Ausbildung und ohne Stress?"
Logische Antwort: Am besten gar nicht.
Die BAM erklärt nicht ohne Grund, dass Versender von Li-Batterien das vollständige UN 38.3 Prüfgutachten benötigen.
In der Tat wird die beschriebene Versandkonstellation ab den 01.01.2013 eine formale Ausbildung in PK 1 bzw. PK2 voraussetzen. Ausderdem müssen die Verpackungen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Das Outsourcing der sog. "Versenderpflichten" an Dienstleister ist meistens nicht zielführend.
Um es noch einmal klar hervorzuheben: Lithium-Batterien sind nicht umsonst das meistdiskutierte Thema in der (Luft)Fracht.
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scs6862 |
Geschrieben am 28 August 2012
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Dabei seit 11 März 2010 200 Beiträge
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Moin, ich gebe LL völlig Recht!
Ohne dem TE zu Nahe treten zu wollen - billiger AN, null Ahnung, null Kompetenz zu googeln... das "Forum" wird es schon richten...
Nicht nur in diesem Fall...
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Dongo |
Geschrieben am 30 August 2012
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Dabei seit 25 August 2012 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
danke für die Info.
Gruss,
Dongou
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hazmatgerman |
Geschrieben am 01 September 2012
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Dabei seit 06 Mai 2011 32 Beiträge
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Mit allen drei Vorrednern. Jeder Verstoß wird teurer als gute Beratung. Wenn man nicht sattelfest ist, Finger weg! Gilt auch für den Firmenchef (§§ 130, 9 OWiG).
Gruß
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Cargoman01 |
Geschrieben am 02 September 2012
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Dabei seit 08 April 2009 47 Beiträge
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Hallo,
ich gebe zu Bedenken, dass sich ab 01.01.2013 die Anforderungen auch im Part II der PI´s 965-970 IATA DGR Grundlegend ändern und neue PK-Schulungen erforderlich sind!!!!
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Cargoman01 |
Geschrieben am 02 September 2012
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Dabei seit 08 April 2009 47 Beiträge
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Hallo,
ich gebe zu Bedenken, dass sich ab 01.01.2013 die Anforderungen auch im Part II der PI´s 965-970 IATA DGR Grundlegend ändern und neue PK-Schulungen erforderlich sind!!!!
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