Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 50 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.295.933 Seitenaufrufe in 2022



Annahmeverweigerung Container


GSFlair Geschrieben am 12 Juni 2010



Dabei seit
12 Juni 2010
7 Beiträge
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Importctr. mit Imo-Cargo aus China werden im Hamburger Hafen aufgrund
von Geruchsbildung durch Wasserschutzpolizei gestoppt. Chemiker stellt Werte den erlaubten Grenzwerten fest und WSP verfuegt Befoerderungsstop.
Container muessen entladen und Inhalt neu verpackt werden.
Kosten pro Ctr. Mit Demurrage/Detention bei ca. EURO 6000,-.
Ich (Spediteur) stehe als consignee in den B/L's. Mein Auftraggeber, gleichzeitig shipper im B/l, lehnt ebenso wie der Empfaenger eine Uebernahme der Kosten und damit die Abnahme der Ctr. ab.
Reederei macht ihr Pfandrecht geltend und möchte die Ware verkaufen.
Sollte man dieses nicht kostendeckend schaffen, behält man sich eine
Klage gegen mich ueber die Differenz vor.
Habt Ihr schon einmal eine aehnliche SItuation gehabt oder koennt Ihr etwas
zu der rechtlichen Situation sagen?
Bin gespannt auf Eure Kommentare.
Gruß GSFlair

CARGOFORUM PARTNER

Schnulli12 Geschrieben am 13 Juni 2010



Dabei seit
15 April 2010
3 Beiträge
Naja grade bei IMO hört ja der Spaß auf.
Was war drin und tatsächlich was Leck, oder so? Geruch komt ja nicht ohne Undichtigkeiten.

Ich hatte es zwei mal, daß die Wapo in Hamburg Container mit Stop belegt hat. Da war es so, daß am Ende der Staubetrieb dran war, weil es mit eindeutig mangelnder Ladungssicherung einher ging. Zunächst gingen die Kosten aber an den Shipper als meinen Vertragspartner.

Das sind immer die Container, bei denen sich die Hamburger Umschlagsmonopolisten in der Hafenecke so richtig auf Kosten der Kundschaft mit wenig Einsatz ganz, ganz gesund stoßen.

konstadinos Geschrieben am 13 Juni 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Hallo GSF.

Man muss erst mal Betrachten was der Erteilte Auftrag beinhaltet.

Als Erstes ist der Carrier nicht Schuld. Zu 99,9% wird der Vermerk " Said to Contain" eingetragen was dem Verfrachter ueber Inhalt und verpackung Freispricht.

Wie sieht den der Auftrag aus? Was hast du fuer ein B/L ?
Auch ganz wichtig die Incoterms.

Wenn du als Empfaenger eingetragen bist, must erstmal die Kosten Tragen. Aus folgenden grund.
Man geht davon aus das du dann der Eigentuemer der Ware bist.
Also muessen die dich mit den Mehrkosten und das Pfandrecht herranziehen.

Fuer dich gibt es 2 moeglichkeiten.
Entweder zahlst du die Kosten und Lieferst aus und Glagst dann die mehrkosten an was wiederum abhaengig vom Auftragsinhalt ist,oder du Laesst dir ein Revers vom Shipper Unterschreiben ( was aus dem Sachverhalt zu verstehen ist, das er es nicht machen wird).

Und jezt kommts.

Es muss Fest gestelt werden ob es an Mangelder Verpackung gelegen hat.
Ist das der fall kanst die Mehrkosten von deinem Shipper wieder einholen.
Gleichgueltig ob er der Urversender ist oder nicht. Das braucht dich nicht zu intressieren.

Wenn es nicht der fall ist muss man deinen Auftrag betrachten.
Soltest du die Komplette Befoerderung organisieren, ab werk, ( Deswegen
rwehnte ich oben die B/L art, kanst du deinen Shipper nicht in Regress ziehen, sondern denjenigen der den CTR gestopft hat.

War es ein regulaeres FOB Geschaeft bei den du nur die Verschiffung und den Nachlauf organisiert hast, intressiert dich weder Kai betrieb noch Urversender. Dann kanst du deinen Shipper die Mehrkosten berechnen.

Mit anderen worten.
Wenn das Stuffing weder von deiner Seite oder dein Vertrags Spediteuer in PRC noch von der Reederei Stattgefunden hat, dann soltest du deinen Shipper mal Aufklaeren und die Mehrkosten berechnen.
Wirst auch ueberall Recht bekommen, wenn es Hart auf Hart zugehen wird.

Ferner soltest du ihm Erklaeren das wenn er seinen CTR nicht annimt du es der Rederei zum Verkauf ueberlaest und deinen Mehraufwand behaelst.

Wenn du ihm Hoeflich bittest das er Seine Advocard mal benuzt und seinen Anwalt seines Vertrauens fragt, denke ich das es in Ordung geht und er seine Differenz sonst wo Schmieren kann.

Als erstes ist es die kosten einzudaemmen.

Mehrkosten Zahlen und Ausliefern. Dann kansst du es Jeder zeit Einholen und wenn es an ihm Liegt Bekommst du es auch Erstattet.

Mit den 5 Buch und den Haager Whisby Roules wird kein Richter nach Empfinden urteilen.
Auch wenn ADSp Gelten ist der Mangel an Verpakung und Sicherung klar und Deutlich Deffiniert.

Gruss

Kosta

GSFlair Geschrieben am 14 Juni 2010



Dabei seit
12 Juni 2010
7 Beiträge
Hallo,
vielen Dank fuer Eure Kommentare.
Problem ist, Shipper (mein Auftraggeber ) liefert bis DDU
hat also die Seefracht in China selbst gebucht. Ich uebernehme
die Container in Hamburg erledige Verzollung und Lieferung
bis Final. Shipper hat selbst die Ctr. nicht Gestüt, sondern dieses
wurde durch den Produzenten im Werk gemacht. Laut WSP ist
keine ausreichende Ladungssicherung vorhanden. Teilweise sind
die Deckel beschädigt und dadurch kommt es zu Geruchsbildung.
Shipper laesst mich zwischenzeitlich mit dem Problem allein zurueck
und reagiert nicht mehr auf irgendwelche Emails.
Gruß GSFlair

konstadinos Geschrieben am 14 Juni 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Hallo GSF

Ich erkenne das dein Shipper nicht in DE Sitzt und wahrscheinlich hatte auch keine Ahnung von der Materie oder er Entsorgt seinen Muell :-)

Ich hatte mal hier in GR ein Beispiel ohne Gleichen.

China import von Schuhen.
Da es Keine Paaren waren kammen die als Exhibition good Durch.

Als irgendwann mal einen Zoelner Aufgefallen ist das schon 2-3 Boxen so Angekommen sind und nun die Andere Halfte in der Box waren.

Annahme verweigert, mein Broker bekamm einige Strafpunkte.
Zoll miteilungen weitergeleitet. Seit dem habe ich nichts von ihm Gehoert.

Aber mit meinen Zoll agenten sind wir weiterhin gute Freunde.

Was Passiert den wenn du die Annahme verweigerst mit der Begruendung das der CTR nicht ordungsgemaess angekommen ist was Grund Voraussetzung ist um deinen Teil zu erfuellen?
Es geht dann doch alles den Shipper zuerueck.

Einfach ueber diese Entscheidung deinen Shipper informieren, und alle Mitteilungen der Reederei an den Weiterleiten.

Du Hast allem Recht der Welt auf deine seite.

Da der Betrag Hoch genung ist wuerde ich die Meinung eines Anwaltes Herhollen.

Fuer andere Aeusserungen des Anwaltes als die Oben Genanten bin ich (und nicht nur ich) gerne zur Stelle mit Gesetzes Texten.

oleda Geschrieben am 15 Juni 2010



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Der Reeder kommt wahrscheinlich nur zu Dir weil er weiß das er beim Shipper nichts wird.

Wie von Konstadinos genannt würde ich die Annahme verweigern da der Container nicht im einwandfreien Zustand, sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Ich bin aber nicht sicher ob/in wie weit Du als Consignee in der Pflicht bist Dich finanziell an dem Problem zu beteiligen. Grundsätzlich hast Du aber mMn kein direktes Vertragsverhältnis mit dem Reeder sondern der Shipper. Die Diskussion ist ähnlich wie bei Demurrage/Detention im Empfangshafen.

CAORFL Geschrieben am 16 Juni 2010



Dabei seit
23 April 2008
80 Beiträge
Shipper unterschreibt IMO-Lappen, shipper is am dransten...
China is weit, der 'Rechts'weg dort lang und verschlungen,
du bist hier, und die haben deine Kontonummer ;o) ---

GSFlair Geschrieben am 06 Juli 2010



Dabei seit
12 Juni 2010
7 Beiträge
Guten Abend,

vielen Dank für eure Kommentare / Hilfe.

ich war jetzt die letzten Wochen nur mitAnwalt, Reedereien, Terminal, Inkasso und Truckern etc im Clinch und habe versucht, eine Lösung zu finden.

Laut Anwalt sind die BL Bedingungen so eindeutig, dass die Reederei jeden im BL genannten ( Shipper, Consignee und Notify) zur Regulierung der aufgelaufenen Kosten heranziehen kann.

Momentan macht die Reederei von ihrem Pfandrecht Gebrauch und betreibt den Verkauf der Ware.

Sollte dieses keinen kostendeckenden Beitrag bringen, so besteht die Gefahr, dass ich für die Differenz aufkommen muss.

im Moment kann man nur abwarten, wie der Verkauf ausgeht - abgesehen davon, dass natürlich der Shipper auf "Tauschtation" ist.

konstadinos Geschrieben am 06 Juli 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
GS Flair

Die Haager Whisby Roules regeln nicht das Pfandrecht und die Ansprueche daraus.

Es gelten jeweils die Landes Gesetze. So glaub Sicher zu Mindest.
Und ich Glaube nicht das dies Auch in den B/L Bedingungen Gereglt ist.

Trifft dies zu dann Schnap dir den Anwalt am Ohr ud Zeig ihm das HGB 5es Buch ueber Seerecht.

Es geht ja nicht um die Regulierung der Schaeden und Kosten sondern das er von seinem Pandrecht gebraucht Macht. Somit trift ja eine Andere Rechtslage.
Ferner Verweigerst du ja die Annahme was Heist das er Weisungen vom Shipper hollen muss.

So will ich zumindest Meinen und glaub mir ich hab was Auf dem Kerbholz.

Zeig dies mal den Anwalt und lass ihm dir Erklaeren warum das nicht gelten kann.

623 HGB
(1) Der Verfrachter hat wegen der in § 614 erwähnten Forderungen ein Pfandrecht an den Gütern.
(2) Das Pfandrecht besteht, solange die Güter zurückbehalten oder hinterlegt sind; es dauert auch nach der Ablieferung fort, sofern es binnen dreißig Tagen nach der Beendigung der Ablieferung gerichtlich geltend gemacht wird und das Gut noch im Besitz des Empfängers ist.
(3) Die nach § 366 Abs. 3 und § 368 für das Pfandrecht des Frachtführers geltenden Vorschriften finden auch auf das Pfandrecht des Verfrachters Anwendung.
(4) Die in § 1234 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichnete Androhung des Pfandverkaufs sowie die in den §§ 1237 und 1241 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Benachrichtigungen sind an den Empfänger zu richten. Ist dieser nicht zu ermitteln oder verweigert er die Annahme des Gutes, so hat die Androhung und Benachrichtigung gegenüber dem Absender zu erfolgen

624 HGB
1) Im Falle des Streites über die Forderungen des Verfrachters ist dieser zur Auslieferung der Güter verpflichtet, sobald die streitige Summe öffentlich hinterlegt ist.
(2) Nach der Ablieferung der Güter ist der Verfrachter zur Erhebung der hinterlegten Summe gegen angemessene Sicherheitsleistung berechtigt.

626 HGB

Hat der Verfrachter die Güter nicht ausgeliefert und von dem Recht des Pfandverkaufs Gebrauch gemacht, jedoch durch den Verkauf seine vollständige Befriedigung nicht erhalten, so kann er sich an dem Befrachter erholen, soweit er wegen seiner Forderungen aus dem zwischen ihm und dem Befrachter abgeschlossenen Frachtvertrag nicht befriedigt ist.

627 HGB

Das trifft auf dich zu

(1) Werden die Güter vom Empfänger nicht abgenommen, so ist der Befrachter verpflichtet, den Verfrachter wegen der Fracht und der übrigen Forderungen dem Frachtvertrag gemäß zu befriedigen.
(2) Bei der Abnahme der Güter durch den Befrachter kommen die Vorschriften der §§ 592 bis 624 und der §§ 658 bis 661 mit der Maßgabe zur Anwendung, daß an die Stelle des Empfängers der Befrachter tritt. Insbesondere steht in einem solchen Fall dem Verfrachter wegen seiner Forderungen das Zurückbehaltungs- und Pfandrecht an den Gütern nach den Vorschriften der §§ 623 und 624 sowie das in § 615 bezeichnete Recht zu.


So meine ich das es auch Richtigkeit hat.

Gruss

Kosta

GSFlair Geschrieben am 08 Juli 2010



Dabei seit
12 Juni 2010
7 Beiträge
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort - das hilft doch absolut weiter,
ich werde das morgen mit meinem Anwalt aufnehmen.

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten, der Absender in China (unser Deutscher Freund) wird leider auch immer skurriler und hat das Verhältnis zur Realität verloren, werde das demnächst nochmal genauer ausführen.

chinaexpert Geschrieben am 09 September 2012



Dabei seit
08 September 2012
7 Beiträge
Wenn dich an die Deutsch Chinesische Außenhandelskammer in china und zudem bei 6000 € pro Container würd es sich lohnen chines. Studenten f. 14 Tage zu beschäftigen der schreibt chinesischen Beschwerdebrief dort an Firma und auch ans Gericht ! Deutsche AGB oder Schriftstück Ablage rund ganz oben :-) Papierkorb:-) Es gibt IHKs in Deutschland mit Schwerpunkt denke HK Hamburg hat xcellente Kontakte da 30.000 chinesen allein in Hamburg Wohnsitz haben, denke in 1 - 1,5 Jahren hast du dein Geld wieder deine deutsche HGB kannst du übers WC hängen welche AGB ist vereinbart deine oder die seine wenn deine deutsche AGB gilt dieses chinesisch übersetzen und beglaubigen lassen dann Geld von Chinesen holen good luck bei fragen email senden

chinaexpert Geschrieben am 09 September 2012



Dabei seit
08 September 2012
7 Beiträge
Wenn dich an die Deutsch Chinesische Außenhandelskammer in china und zudem bei 6000 € pro Container würd es sich lohnen chines. Studenten f. 14 Tage zu beschäftigen der schreibt chinesischen Beschwerdebrief dort an Firma und auch ans Gericht ! Deutsche AGB oder Schriftstück Ablage rund ganz oben :-) Papierkorb:-) Es gibt IHKs in Deutschland mit Schwerpunkt denke HK Hamburg hat xcellente Kontakte da 30.000 chinesen allein in Hamburg Wohnsitz haben, denke in 1 - 1,5 Jahren hast du dein Geld wieder deine deutsche HGB kannst du übers WC hängen welche AGB ist vereinbart deine oder die seine wenn deine deutsche AGB gilt dieses chinesisch übersetzen und beglaubigen lassen dann Geld von Chinesen holen good luck bei fragen email senden

captainultimate Geschrieben am 09 September 2012



Dabei seit
18 Juni 2011
212 Beiträge
nach zwei Jahren sollte das wohl erledigt sein

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich