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Konsignationslager Umfuhren Zoll und Steuer


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


ElLubinho Geschrieben am 19 Oktober 2012



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19 Oktober 2012
45 Beiträge
Guten Tag,

was ist zoll und steuertechnisch zu beachten wenn ein Transport vom Konsignationslager A ins Konsignationslager B stattfindet - wir selbst aber mit dem Transport und der Verzollung nichts zu tun haben?!

Hintergrund - die Konsignationslager sind KEINE Offenen Zolläger, Waren sind bei Einfuhr verzollt worden. Ware selbst befindet sich aber noch in unserem Besitz, da kein Abverkauf stattfand.

Heikles Thema, vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. Vielen Dank.

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tofec Geschrieben am 19 Oktober 2012



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10 September 2012
21 Beiträge
Moin,

also wenn die ware verzollt wurde (freier Verkehr) dann kann diese wie jedes andere gemeinschaftsgut hin und her transportiert werden.

ElLubinho Geschrieben am 19 Oktober 2012



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19 Oktober 2012
45 Beiträge
Moin,

Ware wurde im Drittland bei unserem Kunden bei Ankunft verzollt!

ElLubinho Geschrieben am 23 Oktober 2012



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19 Oktober 2012
45 Beiträge
Welche Buchhaltungsrelevanten Sachen müssen hier denn beachtet werden?!

Zur Info Ware wurde im Drittland - Konsilager A eingeführt und soll nun in Drittland - Konsilager B umgefahren werden.

Ware befand sich stets in unserem Besitz, wurde also nie berechnet bzw. verkauft. Es liegt lediglich bisher von unserer Seite eine Ausfuhr dem ganzen zu grunde.

tofec Geschrieben am 25 Oktober 2012



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10 September 2012
21 Beiträge
Moin,

na diese infos am anfang wären natürlich nützlich gewesen.....
verstehe ich ich es richtig, dass ihr ware in ein drittland eingeführt habt und diese nun in ein anderes drittland überführen wollt? Handelt es sich bei dem einführer der waren um eine tochter eurerseits oder auf wen wurde die ware abgefertigt? welche Ausfuhr liegt zugrunde (eine aus deutschland)? was ist denn eure rolle, wenn ihr weder mit transport noch verzollung etwas zu tun habt?
bei genaueren angaben bekommt man auch genauere angaben.

buchhaltungstechnisch gibt es sicherlich einiges zu beachten, bspw. die kosten der umfuhr, wertverlust, sonder afa oder bewertung der Ware etc. aber das sind dinge die solltest du vllt. mal mit deiner buchhaltung klären.

ElLubinho Geschrieben am 29 Oktober 2012



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19 Oktober 2012
45 Beiträge
Folgende Grundlage:

Wir liefern Ware in unser Konsilager A - wir tätigen eine Ausfuhr und den Transport bis zum Bestimmungshafen. Unser Partner, der unser Konsilager unterhält, verzollt die Ware und lagert sie ein - WARE IST NOCH NICHT VERKAUFT BZW. VERRECHNET!

Nun soll diese Ware, die rein rechtlich noch uns gehört, aber schon im Drittland eingeführt wurde, in ein anderes Drittland (Konsilager B) überführt werden.

Wir organisieren lediglich den Transport - Verzollung müssen die beiden Konsilagerpartner übernehmen.

Reicht es, Buchhaltungstechnisch, die Ware die jetzt im Konsilager A gebucht ist, ins Lager B umzubuchen und dann zu verrechnen?!

Mfg, Marco

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