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Verantwortlichkeiten Ladungssicherung bei Verladung


Schwerlastverkehr: Tipps und Tricks für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Schwerlastverkehr behandelt Fragen wie, welche Gesetze und Vorschriften gelten für Schwerlastverkehre? Wo bekomme ich die entsprechenden Genehmigungen? Gibt es spezielle Anforderungen an die Ausstattung von Fahrzeugen und Anhängern für Schwerlastverkehre? Wie ist das zulässige Gesamtgewicht für Schwerlastverkehre? Welche Fahrerqualifikation benötigt der Fahrer für Schwerlastverkehre?


shakes Geschrieben am 22 November 2012



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27 Januar 2012
27 Beiträge
Hallo Leute,

Wenn ein Übermaßkolli geladen wird, muss dann nicht der Fahrer und der Verlader die Ladung nachmaessen? Bei einer Höhe von 3.40cm und 90cm Auflieger also gesamt 4,30cm kann es ja unter einer Brücke schonmal eng werden, also denke ich in jedem Fall muss der Fahrer das doch kontrollieren oder?
Gibt es da eine rechtliche Regelung BGB7HGB? Es handelt sich um einen internationalen Transport aus Estland nach Deutschkand.
Gruß
Shakes

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HunkyDory Geschrieben am 22 November 2012



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247 Beiträge
Immer der arme Fahrer.
Ein Spediteur braucht für die Organisation eines Transportes bestimmte Angaben u.a. Gewicht und Maße des Packstückes. Ab einer bestimmten Höhe wird er seinem Kunden einen Tieflader-Transport anbieten. Der Spediteur wird ein entsprechende Route ausarbeiten und evtl. Ausnahmegenehmigungen besorgen. Wieso sollte der Fahrer das Packstück dann nachmessen müssen? Das muss doch alles im Vorfeld geklärt sein.

Gruß/HunkyDory

shakes Geschrieben am 22 November 2012



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27 Januar 2012
27 Beiträge
Hallo Hunkydory,

Das ist alles richtig, aber denk doch mal weiter. Folgendes fiktives Szenario:
Eine Brüecke auf dem Weg ist 4.40m hoch. er hat eine genehmigte Ladung von 4,30cm. Also ist ein gewisses Risiko da , dass falls irgendetwas mit der Höhe nicht stimmen sollte, einer hat sich vermessen beim Hersteller oder so. und die ladung ist auf einmal höher. Dann knallt der LKW gegen die Brücke.Das ist bestiommt nicht im Sinne des fahrers. Du zählst doch auch Geld nach, wenn du einen gewisse Summe bekommst, oder?

HunkyDory Geschrieben am 22 November 2012



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Na ja, der Hersteller sollte schon mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes arbeiten und das Packstück zweimal messen, um Fehler auszuschließen.
Da es sich um einen internationalen Transport handelt, solltest Du Dir mal Kapitel III der CMR-Bedingungen anschauen.
Gruß/HunkyDory

betterorange Geschrieben am 22 November 2012



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1271 Beiträge
Der Verlader ist verantwortlich für die verladene Ladung. Der Fahrer iust verantwortlich für seinen LKW und muss augenscheinliche Differenzen erkennen können.

Im Falle eines Schadens kann sich keiner von beiden aus der Verantwortung stehlen.

shakes Geschrieben am 22 November 2012



Dabei seit
27 Januar 2012
27 Beiträge
In userem konkretem Fall haben wir 3.40m angegeben für die Höhe in der Gemehmigung.
Die Polizei hat das Fahrzeug nun angehalten und hat 3.56m gemessen.
Jetzt entstehen natürlich Standkosten und Kosten für eine neue Genehmigung.
Fahrer und Verlader haben die 3.40m als Gegeben hingenommen.
Hätte man nicht vor Verladung die Höhe überprüfen müssen?

Hainz Geschrieben am 22 November 2012



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31 Beiträge
Nun handelt es sich ja um einen internationalen Transport.. Im Nationalen Bereich ist hier meines Erachtens der Fahrer in der Verantwortung. Stichwort betriebssichere Verladung.

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