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Iran Lieferung Nullbescheid Dual - Use Güter


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Dizzy24 Geschrieben am 27 November 2012



Dabei seit
23 Januar 2008
45 Beiträge
Hallo Forum,

Wir beschäftigen uns im Moment mit der Prüfung auf Machbarkeit eines Exportes in den IRAN.
Wir möchten eines unserer Kontrollsystemen für die Pharmaindustrie (Blister-Kontrolle, Fühl-stand) in den IRAN exportieren.

Meine Frage ist nun, ist es Sinnvoll eine verbindliche Auskunft aus der Güteliste (Nullbescheid) bei der BAFA zu beantragen um das Risiko einer Ablehnung der Zollanmeldung über Atlas zu minimieren?
Es soll ja doch häufiger zu Ablehnungen gekommen sein wenn die Ware im Technischen-Bereich angesiedelt ist.

Die Frage nach dem Sinn eines Nullbescheides bleibt nach wie vor bestehen
aber nach Rücksprache mit einem Zulieferer sieht es so aus,
dass ein der von uns verbauten Industrie Digital-Kameras den Status des Dual-Use Gutes hat.

Wie verhält sich jetzt das Verhältnis von verbauten Vormaterialien welche in einer Maschine verbauten werden mit der Ausfuhr,
wenn diese im Sinne von Dual-Use Kategorie 6 „Laser und Sensoren“ nach Position 6A003 gelistet sind?

Für Eure Hilfe bin ich sehr Dankbar!

Gruß

Dizzy24

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 27 November 2012



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Dizzy24,

wenn ein eingebauter Gegenstand selbst genehmigungspflichtig ist und ohne Beeinträchtigung seiner Funktionalität durch Ausbau wiedergewonnen werden kann, ist zwar nicht das kompl. Gerät, wohl aber der Gegenstand (eingebaut in...) genehmigungspflichtig.

AZG und Nullbescheid sind übrigens nicht das gleiche. Die AZG gilt allgemein für das Produkt, hat ein Jahr Gültigkeit und kann relativ problemlos verlängert werden. Der Nullbescheid gilt auftrags- oder projektbezogen.

Der Zoll betrachtet nicht nur Ausfuhren in den Iran, sondern Genehmigungspflichten allgemein zunehmend kritisch. Deshalb macht eine AZG in jedem Fall Sinn, wenn nicht absolut eindeutig feststeht und nachweisbar ist, dass keine Genehmigungspflicht vorliegt.

Gruß
Dieter


Zuletzt bearbeitet von Dieter2 am 27 Nov 2012 - 15:36, insgesamt einmal bearbeitet

Dizzy24 Geschrieben am 27 November 2012



Dabei seit
23 Januar 2008
45 Beiträge
Hallo Dieter,

danke für Deine schnelle Antwort und Deine Erklärung über den Unterscheide zwischen Nullbescheid und AZG.

Die Sachlage ist nun wiederum ein wenig verändert!

Jetzt sieht es so aus das das Dual-Use Gut schon vor Ort ist
(älteres Geschäft aus 2009) und das für dieses System,
in dem die "Dual-Use Kamera verbaut ist",
ein System- bzw. Software-Update (Warentraif-Nr.: 85235193)
geliefert werden soll bestehend aus:

- Neuem Rechner inclusive MS Windows
- Neuer Steuerungssoftware (eigene Entwicklung)
- Neue Kabel

Wie sieht es nun aus?

Gruß

Dizzy24

Dieter2 Geschrieben am 27 November 2012



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Dizzy24,

wurde denn seinerzeit die Dual-Use-Kamera mit Genehmigung ausgeführt?

Wenn ja, ist die Lieferung kein Problem und mit AZG leicht abzuwickeln.

Wenn nicht, nutzt die AZG lediglich dazu, einen möglichen Staftatbestand noch zu verschlimmern.

Ich habe jetzt nicht die Zeit, nachzuforschen, zu welcher Zeit welcher Embargorahmen gegen den Iran bestand (hat - glaube ich - 2007 angefangen). Es könnte durchaus sein, dass gegen eine Embargovorschrift verstoßen wurde.

Ich will hier nicht die Pferde scheu machen, aber „ohne“ ist das Ganze auf den ersten Blick nicht.
Vor weiteren Aktivitäten würde ich mich mit dem Gedanken befassen, ob eine juristische Beratung hilfreich wäre.

Gruß
Dieter

Dizzy24 Geschrieben am 27 November 2012



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23 Januar 2008
45 Beiträge
Hallo Dieter,

danke für die schnelle Antwort, mal wieder!

Wie das ganze 2009 in den IRAN gekommenist kann ich noch nicht sagen, bin erst seit 4 Wochen hier, vorher hat sich aber nicht wirklich einer um solche unwichtigen Dinge wie Export-Kontrolle gekümmert!

Ich habe jetzt um eine verbindliche Aussage unseres Zulieferers, von der Kamera, gebeten und eine Aussage über desen Wissensstand über Dual-Use-Eigenschaften seiner Produkte. Ich hoffe ja nun ganz stark das ich falsch lag und das Kamera-Modul nicht auf der Liste ist.

Ich warte noch auf die Antwort.....

Gruß

Dizzy24

Dizzy24 Geschrieben am 30 November 2012



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23 Januar 2008
45 Beiträge
Hallo Dieter,

ich habe endliche eine erste Aussage (aber noch nicht verbdindlich, die bekomme ich erst wenn unserer Zulieferrer eine AZG bekommen hat) das die Digital-Kamera so wie es jetzt aussieht glücklicherweise NICHT gelsitetet ist..... Da sieht doch alles gleich wieder viel besser aus!

Gruß

Dizzy24

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