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Transportrecht Seefracht Schaden


Akyüz Geschrieben am 06 Januar 2013



Dabei seit
15 Juli 2011
2 Beiträge
Hallo alle zusammen;

während eines Seefrachttransport kommt eine große Kiste zu Schaden. Bevor die Kiste in das Schiff mit einem Mafi verladen wird, kippt diese Kiste um und ist beschädigt. Hieraus resultieren kommt eine Schadenregulierung zum Tragen. Kiste verweilt im Hafen für ca. 3 Wochen bis Schadenkommisare und Experten der jeweiligen Beteiligten diese Kiste begutachtet haben und die Kiste in den Rücktranstransport kommt.
Der Hafenbetrieb; welcher den Schaden verursacht hat erhebt nun für
diese 3 Wochen eine Demurrage aufgrund Verweilens der Kiste auf seinem Gelände. Normal sind diese Demurrage Bestandteil zu den Kosten des Schadens zählend und werden mit zur Transportversicherung eingereicht. Nun wehrt sich der Käufer der Ware diese Kosten zu übernehmen und seiner Versicherung zu zuteilen. Terms der Sendung FCA, dass heißt dass die Sendung in dem Haftungsübergang schon beim Käufer zugeführt ist. Letztere heißt es doch Kosten gehen zur Last der Ware.
Warum wert sich der Käufer der Ware diese Kosten seiner Versicherung einzureichen, wo doch eindeutig der Schadenverursacher erkennbar und in der Versicherungsfrage zur Haftung zu ziehen sein wird.
Gibt es auch für den internationalen Transportverkehr insbesondere ein Gesetz eine Bestimmung wo der Begriff Kosten zu Lasten der Ware eindeutig definiert ist.

Für Eure Hilfe vielen Dank

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Fetchman Geschrieben am 07 Januar 2013



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Ich geh mal davon aus, das die Demurrage Kosten an euch gegangen sind. Reicht diese Rechnung einfach bei der Versicherung des Käufers ein, als Kosten zu dem Schaden. Ist zwar nett die feine englische Art, aber so könnt ihr die Diskussion mit dem Käufer umgehen. Vorraussetzung das natürlich die Versicherungadresse bei euch bekannt ist.
In dem Moment wo die Kiste vom Laster runter ist, hat der Käufer das Risiko.

Oder bei uns ging auch folgendes, wir haben den Schaden bei unsere Versicherung eingreicht und die haben das dann mit der anderen Versicherung reguliert. Die ESA/Allianz hat da ganz böse Anwälte, wenn der Kunde sich nicht rührt, verklagen die den auch schon mal.
Ich kenn so Kunden, die sind unbelehrbar und haben keine Ahnung was die da machen.

Naja vielleicht hat der Kunde gar keine Versicherung.....das habe ich auch schon erlebt.

Akyüz Geschrieben am 08 Januar 2013



Dabei seit
15 Juli 2011
2 Beiträge
Fetchman wrote:
Ich geh mal davon aus, das die Demurrage Kosten an euch gegangen sind. Reicht diese Rechnung einfach bei der Versicherung des Käufers ein, als Kosten zu dem Schaden. Ist zwar nett die feine englische Art, aber so könnt ihr die Diskussion mit dem Käufer umgehen. Vorraussetzung das natürlich die Versicherungadresse bei euch bekannt ist.
In dem Moment wo die Kiste vom Laster runter ist, hat der Käufer das Risiko.

Oder bei uns ging auch folgendes, wir haben den Schaden bei unsere Versicherung eingreicht und die haben das dann mit der anderen Versicherung reguliert. Die ESA/Allianz hat da ganz böse Anwälte, wenn der Kunde sich nicht rührt, verklagen die den auch schon mal.
Ich kenn so Kunden, die sind unbelehrbar und haben keine Ahnung was die da machen.

Naja vielleicht hat der Kunde gar keine Versicherung.....das habe ich auch schon erlebt.
Hallo Fetchman;

vielen Dank für die prompte Antwort. Da der Auftraggeber ein Spediteur ist; und wir in seinen Unterlagen an den Versicherer des Käufers zu erkennen ist, dass er die betreffende Demurrage eingereicht hat; fehlt mir ohnehin jedes
Verständnis.
Effektive würde ich gerne die gesetzliche Basis zur Eröffnung einer Klage dem
Auftraggeber darlegen; damit dieser mit seinen Anwalt erkennen kann; dass diese Kosten gezahlt werden müssen; bevor hier unnötig der Rechtsweg eingeleitet wird. Gibt es nach internationalem Recht eine Orientierung hierzu ?
Ich kenne nur den Satz " Kosten zu Lasten der Ware", was irgendwo doch im Gesetz belegbar sein muss.
Hat da jemand eine Idee ?

Danke für die Unterstützung

Gruß

Akyüz

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