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Ausführer bei FOB
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
Dathoffi |
Geschrieben am 22 Januar 2013
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ein Unternehmen A kauft bei einem unternehmen B Ware FOB ein. Die Ware geht nach Ägypten. beide Unternehmen sitzen in Deutschland.
Wir sind uns einig, dass Unternehmen B für die ausfuhr verantwortlich ist.
Frage? Ist Unternehmen B auch Ausführer der Sendung oder ist es Unternehmen A, welches ja ins Drittland fakturiert.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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Lorenzo-von-Matterhorn |
Geschrieben am 22 Januar 2013
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Dabei seit 18 Oktober 2012 19 Beiträge
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Ausführer ist A.
Bei der Zollanmeldung wird B als Subunternehmer eingetragen, damit es für den Zoll nachvollziehbar ist, warum die Ware bei B gestellt wird.
Hat A keine eigene EORI - Nummer, bleibt A Ausführer, B muss aber als Anmelder eingetragen werden.
Dafür benötigt A jedoch eine Vollmacht von B.
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Dathoffi |
Geschrieben am 22 Januar 2013
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Ausführer laut Art. 788 ZK-DVO ist wer Eigentümer der Ware ist und auf dessen Rechnung die Anmeldung abgegeben wird.
Eigentumsübergang laut FOB findet mit dem Gefahrenübergang statt, also nach der Exportverzollung beim beladen des Schiffs.
Demnach ist A (noch) nicht Eigentümer sonder B, also wäre B zum Zeitpunkt der Anmeldung der Ausführer.
Genau das bereitet mir Probleme. Rein von der Logik her, hätte ich auch A gesagt, aber es fällt mir schwer das rechtlich zu begründen.
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Lorenzo-von-Matterhorn |
Geschrieben am 22 Januar 2013
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Dabei seit 18 Oktober 2012 19 Beiträge
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Das Problem ist wohl eher, dass es bei einem nationalen Geschäft absolut unüblich ist, als Frankatur FOB zu wählen.
Würde ich auch glaube ich so nie machen.
Wäre ich A, würde ich B die Ware abkaufen und mich dann selber um den Vorlauf kümmern. Und dann mit C (Empfänger in Ägypten) FOB oder CFR vereinbaren.
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Dathoffi |
Geschrieben am 22 Januar 2013
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Naja, Unternehmen A ist in meinem Fall eines der größten Konzerne Deutschlands und Unternehmen B steht für hunderte von Lieferanten im gesamten EU Gebiet. Das vereinfachte Beispiel hier sollte nur exemplarisch das Problem erläutern.
Vielleicht kann mir ja doch noch jemand helfen. :-D
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Dathoffi |
Geschrieben am 22 Januar 2013
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Durch einen Hinweis den ich von einem Forenmitglied per email erhalten habe konnte ich den Sachverhalt klären. vielen Dank für die hilfe.
P.S. Falls es jemanden interessiert: Tatsächlich ist Unternehmen A Ausführer. dies ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Art. 788 ZK-DVO und §4c Nr. 1 AWV und Art. 2 Nr. 3 EG Verordnung DUAL-USE
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